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Wehr
I. Wêhr, m., –en (–s); –en (–e):
(alterthümlich) der wehrhaft freie Mann: Dem selbständigen Freien, dem Piasten [poln.] oder eigentlichen Hidalgo [span.], welchen ich zum Unterschiede vom schlechten Freien [unter Herren- oder Bürgerschutz] gern den W–en (Quiritem) nennen möchte. Möser Ph. 4, 284; Die Eintheilung in W–en und Leute [s. d. 4; Leut 4]. . . Erstere gehören für ihre Pers. keinem Menschen an . ., allemal adel- und freigeborne Leute. 3, 297; Jeder deutscher Ackerhof mit einem Eigenthümer oder W–en besetzt; kein Knecht oder Leut auf dem Heerbannsgute gefestet, d. i. dergestalt eingesetzt, daß er überall als ein vollmächtiger Wirth in Reihe und Gliedern erscheinen konnte. Osn. 1, XIII (s. einfesten; W.-Fester; W.-Gut); Der W. oder Mann mußte also selbst kommen und der Kriegesstand ein Ehrenstand werden. 37; 193; 195; Es sei hart, dem W–en die Nothdurft zu nehmen, um Unwehrige in Überfluß zu setzen. 225; 306 etc.; Die ungebrochne Wehr (s. II 1) der W–en. Arndt 558; Der König schuf von selbst edle Geschlechter, aber die waren dem W–en nicht unterdrückend. .. Als Glieder eines Einzelnen standen sie auch in der Nationalversammlung mit ihm den W–en nur zur Seite. H. Ph. 13, 193; Jedes Gewehr sei mit dem Namen seines W–s [Trägers, Besitzers] bez. Jahn V. 319 etc., s. auch Schm. 4, 131 über: Der Wer; Gewer (Genit.: des Wern, Gewern) einer Sache oder Pers. = Garant; der Gewähr (s. d.) dafür leistet; Gewährsmann (s. d.), Währmann (s. d.).
Anm. Goth. vair, ahd. wir, wer, mhd. wër, s. lat. vir, skr. vira etc. = Mann, s. Graff 1, 931 und vgl. 906 über die dort aufgestellte Wurzel war, mit der ahd. wer „durch die Bed. Schützer zusammenzuhängen scheint“, s. auch II; III etc. Als Bstw. außer in den schon erwähnten W.- Fester, -Gut (s. auch Il 9), nam.-: W.-Wolf (s. d.) = Mannwolf; ferner viell. auch: W.-Geld (s. d., vgl. Wehr II 10 und Schm. 4, 134) und ahd. weralt(i), zunächst: Zeitalter. der Menschen (lat. saeculum), auch werolt, worolt, werelt, werlt, mhd. wërlt etc., ags. verold, engl. world, Welt (vgl. Graff 1, 933; Schm. 4, 134). Ferner gehört hierzu wohl: Wirth, goth. vairdus, ahd., mhd. wirt.