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Wardein wardieren
Wárd~ēīn, m., (e)s; –e:
Jemand, der und insofern er edle Metalle „wardiert“ (s. d., doch vgl. auch quartieren 1), in Bergw. und Münzw. (Berg-, Münz-W.), danach übertr.: Dann sollt ihr mir sagen, ein treuer W., | wieviel ich wohl werth bis zum Heller mag sein. B. 66b; Dem Münzmeister sollte zur Aufsicht bei jeder Münze ein W. zur Seite gestellt werden, welcher Feingehalt und Gewicht der geschlagenen Münzen zu prüfen hatte. . . Ein General-W. Freytag B. 2, 143; Blanker Stahl ist mein W., | treib’ ich meine Schatzung ein. Geibel J. 58; Sucht doch der W. auf alle Weise die edleren Metalle zu reinigen, um ein best. Gewicht des reinen Goldes und Silbers, als einen entschiedenen Maßstab aller Vermischungen, die ihm vorkommen, festzusetzen. G. 30, 342; Br. 288a; Wo das Sprachthum als W. der Muttersprache heilige Gerechtsame wardet und wortet. Jahn M. 194; Reichs- und Kreis- W–e. Jablonsky 1338a; Münz- W. Musäus Ph. 1, 133; Daß die Bank-W–e angewiesen werden, Silber nach seinem wirklichen, vollen Gehalt zu probieren. Nat.-Z. 17, 432 etc.; auch Mz.: Den Gedanken .. von unsern moralischen Wardeins prüfen lassen. Kretschmann 5, 129; Probierer oder ,Wardaien“. L. 11, 273; Wardin. Rollenhagen Fr. 151; Gwardin, Guardein. Schm.
~īēren, tr.:
den Werth prüfen und bestimmen; werthen, würdern, taxieren, niederd.: wardēren oder warden. Brem. W. 5, 182 (s. Wardein Jahn), und bei Lori (s. Schm.)wardeien(vom Wardein): Durch kundige Leute die holländische Sprache .. gleichsam w. zu lassen, damit man sehe, was davon .. bequem, dem Hochdeutschen einverleibt zu werden. Leibnitz (Wackern. 3, 1016¹²) etc.; Heringspacker, die nebst den Wardierern das Umpacken und Sortieren besorgen; Es giebt Keiner nach Wardierung seiner Güter .., welches doch gleicher zuginge, wenn nach der Werde [dem Werth] eines Jeglichen Güter geschätzt würden. Kantzow 2, 415 etc.