Wapp
Wappeln
Wappen
~nen
~enen
~ner
~ener
Wappern
Wápp, ~eln: s. Anm. zu Bippapp; wabbeln. — ~en, n., –s; uv.:
(s. Waffe 4 und Anm.; Schild 3; Petschier etc.): Ein Wappen; eine Figur etc., einen Spruch etc. im W. führen (s. d. 3g); Ein redendes (s. d. 9b) W. etc.; Das W. des Hauses mit demjenigen der eingeheiratheten Frauen verbunden. gH. 4, 341; Die Ellbogen stemmt er vom Tisch im Dreieck nach Art des s. g. Meklenburger W–s gegen die Backen. 17, 115 (s. Ochsenkopf 2); Kenntlich am gekrönten Leu’n, | der auf dem Gondel-W. abgebildet. 4, 224; Hagen’s W. prange im reichen Segel dorten. Gudr. 489; Das ist das W. ihrer frechen Lust [bildl.]. Cymb. 2, 4 etc. lung schreibt Wāpen, vgl.: Die „waapens“ oder Adels genoß werden wollten. 313a; Deren Waapen war ein Straß durch den Schild und beiderseits 3 Kronen. 538a; 575a; 674b etc.; Ihr „Wapfen“. Ul. 90 etc. — Zsstzg. s. o., ferner (vgl. 1337; Wappenk. etc.), z. B.: Allianz-W., bestehnd aus dem Familien-W. der Frau neben dem des Mannes; Amts- W., von Amtswegen geführt; Anspruchs-W. eines Fürsten, in Bezug auf ein Land, worauf er Ansprüche hat; Erbschafts-W., beim Antritt einer ererbten Herrschaft mit übernommen; Familien- oder Ge- schlechts-W.; Gedächtnis-W., zur Erinnerung an einen best. Vorfall etc. geführt; Gemeinde- (z. B.: Stadt-etc.) W.; Gnaden-W., aus Gnade verliehnes; Heiraths-W., Allianz-W.; Herrschafts-W., in Bezug auf eine beseßne (oder beanspruchte) Herrschaft, vgl.: Landes-, Reichs-W.; Schutz-W., in Bezug auf den Schutz-, Schirmherrn; Standes-W., vgl. Amts- W. u. ä. m. —
~(e)nen~(e)nen, tr.: s. waffnen. —
~(e)ner~(e)ner, m., –s; uv.: s. waffnen 4. —
~ern: s. killen. Work in progress
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