wallen
I. Wállen, tr.:
mit — oder wie mit — einem Wall versehn, in Zsstzg. Dazu auch: Die Wallungen und Gräben, welche den Hügel umgaben. Irl. 1, 67 = Wälle; Die Ufer und Wallungen wohl zu vertheidigen. Ph. 4, 336 (vgl. Wall 2d), versch. II 2s. — Zsstzg. vgl. die von II, z. B.: Āūf-: Ein Stück Erde .., das aber aufgewallt und mit Steinen bedeckt war. J. 1, 129 etc.; Torf a., aufwällen, s. Wall 2g. — Be-: Daß man den ansehnlichen Zusatz des Vorlandes mit einer neuen Deichlinie bewallet. 8, 675 etc.; auch: Die Hopfenpflanzen b., anhäufeln (bemollen. bemillen, anmüllen. — Ent-: Eine Festung etc. e., schleifen. — Um-: Die Ringmauer, die das Schloß früher hier umwallt hatte. Gr. 1, 182 etc.; Die Gründung von umwallten Städten. 1, 27; Jrl. 1, 68 etc.; bildl. (vgl. Aktenwall): Von Akten hoch umwallt, dekretieren. 3, 25) etc. Dazu: Hier ist noch die Umwallung eines Berges sichtbar. 27, 28; Genf hat doppelte Umwallungen und Gräben. A. 2. 384; 1, 246 etc. (Gegenumwallung = Gegenwall. auch = umwallter Platz, Festung. SGsch. 3, 88; Daß es nicht an Waffen in diesen Umwallungen fehlte. 12, 212; 1, 228. — Ver-: Sich gegen allen Anfall verbollwerken und verw. M. 121.
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