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Wähl wählbar
Wǟhl, f.; 0:
(niedrd., s. WahlI, Anm.) Wohligkeit oder Wohlgefühl, sich steigernd bis zum Übermuth (vgl. Haferkitzel): Hüpft vor W. auf. V. Sh. 2, 516 etc.
~bar, a.:
gewählt werden könnend: Zum Deputierten w.; W–keit. Oppenheim 12, 5; Kein Gesetz beschränkte damals die Wieder-Er-w–keit in folgenden Jahren. Niebuhr Röm. 1, 323.