Wahl
I. Wāhl, f.; –en; -:
1) die Entscheidung, mit der man sich unter mehrern Obj. für das, welches man darunter (vorzieht und) will, erklärt (vgl. Kur III und Kür): Wer die W. hat, hat die Qual. Sprchw.; Ich habe —, mir bleibt keine W.; Einem die W. lassen; Eine (gute, schlechte) W. treffen; Zum Kaiser durch die W. des Volks (subjekt. Gen.) ernannt; Die W. eines Kaisers [objekt. Genit.], Papstes, Bischofs, Predigers, Bürgermeisters, Abgeordneten etc.; Seine W. als (oder zum) Bürgermeister ist von der Regierung nicht bestätigt; Die W–en der Deputierten sind auf den 9. d. M. ausgeschrieben, angesetzt, sind liberal, reaktionär ausgefallen etc.; Zur W. schreiten; Auf die engre W. kommen etc.; Wo einst W–en hielt das W.-Reich. 2, 77; Unter neun Geschwisterbildern | wogte zweifelnd W. um W. 6, 115; Braucht’s Überredung, wo die W. versagt ist? 13, 68; 143; Mit Geschmack und W. 274; Ein großes Übel dränget sie zur W. 306; In ganz gemeinen Dingen | hängt Viel von W. und Wollen ab. 308; 320; 325; 327; 341; 345; Wir werden aus Noth ergreifen, was wir aus W. nicht gerne thun. 14, 219; 22, 116; 30, 19 etc.; W. des Besten setzt Kenntnis desselben zum Voraus. Morg. 199; Zwischen Treulos-, Kinderlosheit | stellst du mir die W. Morg. 1, 196; Rost. 6a; Wenn es zu [heute gw.: in] meiner W. stünd. 11b; Ohne W. vertheilt die Gaben | .. das Glück. 53b; Zwischen Sinnenglück und Seelenfrieden | bleibt dem Menschen nur die bange W. 72a; Regel wird Alles und Alles wird W. 75b; Beßre W–en treffen. 254b; 277b; 333a; 345a; 367b; Hier ist keine W.: | ich muß Gewalt ausüben oder leiden. 368a; Ich that’s mit Widerstreben, | da es in meine W. noch war gegeben. | Nothwendigkeit ist da. 380a; Der die verhaßte W. mir spart. 415a; 502a; b; 734a etc.; Od. 3, 72; 3, 178; Anfänglich aus Nothwendigkeit, zuletzt aus Neigung und W. 7, 185; 8, 119; 9, 225; 11, 220; 24, 240 etc. —
2) (s. 1) zuw.: Das, was man wählt; wofür man wählend sich entscheidet, z. B.: Das Getümmel | der großen Welt ist niemals meine W. 12, 50; 475a etc.; Jemandes W. billigen etc. (nah an 1 grenzend), dagegen nur noch mundartl.: das Auserwählte, Beste, s. vgl.: Das Jsrael suchet, Das erlanget er nicht; die „Walh“ aber erlanget es. 11, 7, mit Randgl.: d. i.: die erwählet sind im Volk Gottes (vgl.: Nur der bessere Theil.
Anm. Ahd. wala (neben weli), mhd. wal(e), (neben wele) zu wählen, goth. valjan, ahd. weljan, mhd. wel(le)n, grundverwdt. mit wollen, goth. viljan, ahd. wëllan, wollan, mhd. wellen (lat. velle, slaw. B0лIrI), dazu: Wille, goth. vilja, ahd. willo, mhd. wille (russ. Boa); willig, ahd. willig, mhd. willec; wohl, goth. vaila, ahd. wëla, wola; mhd. wol mit ahd. wëlac, mhd. wëlec, sich wohl (in guten Umständen) befindend (= reich), wohlig, vgl.: „Wählig, wohlgemuth, üppig, von Wähl oder Weel, Wohlsein, Üppigkeit, engl. weal, wealth, Überfluß, Reichthum“. 1, 200), vgl. 329. Ein andres Wahl oder richtiger Wal, [nam. noch als Bstw., s. Wa(h)l-Feld, -Platz, -Statt, -Halle, -Halla] ist altn. vals, ahd., mhd. wal, n. (m.), welches die Gesammtheit der auf dem Schlachtfeld Gefallnen bez. und dann: das Schlachtfeld, den Kampfplatz, — von 3, 466 zusammengestellt mit ahd., mhd. wuol, Verderben (s. wühlen), nach u. A. aber zu wählen gehörend, insofern der Schlachtgott Odin jedesmal die in der Schlacht fallenden Helden für sein Walhalla durch die Walkyrien (Schlachtenwählerinnen) kürt. Nhd. ist das Wort nur noch selten, z. B. heutr.: Mit Blutströmen war bald das Wal beronnen. H. 1, 152; Staub stieg auf vom Wal. 190 etc. und fem.: Die Völkerwahl [-Schlacht]. (s. Wahlplatz 2), vgl. auch: Jene Leichenraben, jene Walräuber. Ber. XI. Zsstzgn, s. 2467, z. B. (s. o.) wo das Bstw. die gewählte oder zu wählende Pers. bez.: Abgeordneten- oder Deputierten- (auch: Landtags-), Bischofs-, Bürgermeister-, Kaiser- (oder Reichs-), Königs-, Papst-, Präsidenten-, Prediger-W.; In 2 Tagen ist Doge-W. 158b; Zu der röm. Königs-W. seines Sohns ihre Stimme zu erhalten. 919a etc.; Papst-W. 807b; ferner z. B.: Āūs-:
1) das Auswählen: Eine ohne alle A. angestellte Lesung von Büchern. 4, 104; Ohne an A. der Wörter denken zu können. 9, 145 etc. —
2) eine Menge, aus der man wählen kann, die zur A. (1) dient: Bei Krämern einer Kleinstadt kann man natürlich keine A. verlangen wie in einem Pariser Laden; Die Käufer haben, finden etc., — es ist dort eine große, nur eine kleine, keine A. etc. —
3) das Ausgewählte: A. deutscher Gedichte etc. v. Nachdruck von Auszügen und A–en aus letztern [Schriften]. 22, VII; Seinen Fahnen folgte die A. [Elite] des span. Adels. 855a; Zwischen der A. der Nation und der Masse derselben ein sehr großer Abstand. 1231b; 31, 149 etc. — Dóppel-: z. B.: Der Abgeordnete hat bei einer D. zu entscheiden, welche Wahl er annehmen will, damit für die andre eine Ersatz- oder Nach-W. angeordnet werde etc. — Ersátz-: die Wahl eines Ersatzmanns etc. (s. Doppel-W.). — Fêhl-: Miß-W. — Gnāden-: (Theolog.) die Prädestination (s. d.) in Betreff der durch Gottes Gnade für die ewige Seligkeit Auserwählten: Weitläufigkeiten vom freien Willen und von der G. 14, 249 etc. — Hāūpt-: s. Nach-, Vor-W. — Hérzens-: eine Wahl, wie sie das Herz will: Nach H. [Herzenslust]. 3, 164. — Míß-: schlechte Wahl, Fehl-W.: Sehen Sie ja zu, daß Sie keine M. treffen. DFam. 1, 153; Ein Schwanken, welches sich in seinen [des Menschen] bessern Entschlüssen, wie in seinen M–en offenbart. Ur. (1837) 153. — Nāch-: nachträgliche, der eig. (oder Haupt-) Wahl nachfolgende: Die N–en für die Doppeltgewählten. T. 5, 116 (s. Doppel-W.); Daß es zu der im Testament vorgesehenen N. kommen mußte. Mus. 2, 27. — Nēū-: erneuete Wahl: Die durch Auflösung der Kammer nothwendig gewordne N. (s. Wieder-W.). — Nōth-: nothgedrungne (Ggstz. freie) Wahl. — Schēīn-: die nur eine Wahl scheint, keine ist. — Ür-: bei indirekten Wahlen (s. Zwischen-W.): die Wahl der Wahlmänner. — Vólks-: eine Wahl, die das Volk trifft: Man frage sich dann, ob ein so mißachteter König ein König der V. sein könnte. SKr. 70 versch.: Völker-W. s. [Anm.]. — Vōr-: der eig. (vder Haupt-) Wahl vorangehnd, z. B. als Probe etc. — Wīēder-: Neu-W. (nam. wenn dabei die Frühern wiedergewählt werden). — Zwīē-: Alternative (s. d.): Auf die Z. lief es am Ende doch immer hinaus. Kl. 2, 170. — Zwíschen-: z. B. die Wahl von Wahlmännern, die erst die eig. Wahl vornehmen (indirekte Wahl) etc.
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