Veteran
Veterinär
Veto
* Vet~erān (lat. w–), m., –en, (–s); –en; –en-:
altgedienter Krieger, auch übertr.: ein in seinem Fach durch lange Erfahrung Bewährter: Der V–e. SW. 1, 356; Die Stimme eines solchen V. [V–en]. Ph. 13, 352; Dem V. (s. 16, 419) etc. —
~erinǟr, m., –s; –e: Thierarzt, — nam. als Bstw. in Zsstzgn. —
~o, n., –s, uv.; uv., –s: eig. „ich verbiete“, Formel, womit im alten Rom die Volkstribunen Senatsbeschlüsse für ungültig erklärten, und danach überhs: das Recht eines Einzelnen, den Beschluß einer Versammlung für ungültig zu erklären, z. B. auf den poln. Reichstagen; ferner nach manchen 178* Konstitutionen dem Regenten zustehnd: Absolutes, suspensives V.; Einschließlich des absoluten V. 36.
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