Venn
vennen
Venner
Vénn, n., –(e)s; –e:
s. Fehn (vgl. 64, 109aund: Jedes Weide- oder Ackerstück, hier [in der Marsch] Fenne genannt. 17, 323). —
~en, tr.: s. ebd. —
~er, m., –s; uv.: (schwzr.) Fahnenträger (s. Fähnrich, Anm.). 24, 142; 280 etc., dann auch von Mitgliedern des Raths: Die zwei V. (d. h. Finanzräthe). 3, 50; 74 etc., vgl. 1, 237b.
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