Gevatter
gevatterhaft
gevattern
Gevatterschaft
Gevátter, m., –s, –n; uv., –n; -, –s-:
Taufzeuge — als „geistlicher Vater“ (s. d. 5h und Anm., vgl. Pathe 1 und Anm.) — im Vh. zu den Eltern des Täuflings und zu den Mittaufzeugen:
~haft, a.: a) Jemand steht G. oder zu G. 6, 166 etc.), zu G–n RH. 310; Merk 2, 107 etc.); bildl.: Der Friede geht schwanger mit dem Krieg, der Krieg gebiert wieder den Frieden und ist nicht immer gut, dabei G. zu stehen. 3, 86 etc., ferner (s. Pathe 3f); Joggeli stand noch mancher Schuld als Bürge zu G. U. 2, 310 und von verpfändeten Sachen: Der Stiefel . . muß nun zu G–n stehen. 167; Die Kleider stehen vermuthlich G. Btr. 1, 1, 3 etc. —
b) Einen zu G.; zu G–n Br. 110) bitten; Als ihm .. eine Tochter geboren, nahm er die Eidgenossen zu ,„gevätteren“. 765a etc. —
c) Er war Pathe [des Vaters] und G. [des Sohns]. 12, 23; Ihrem G. oder Göttin, so ihr das Kind aus der Tauf gehebt. Sprchw. 1, 39 etc. (s. auch Taufe 2a); Dat.: Dem G–n. 1, 235; Acc.: Den G–n. RH. 214; 3, 117 etc.; Freß- G., s. Pathe 1. —
d) als Benennung Befreundeter, sei es wirklicher G–n oder nur so genannter: 10, 149 (s. Pathe 1); Mit dem G. Maurer, mit dem Vetter Zimmermann ist schon Abrede genommen. 6, 321; Er rief mich ganz leise: G.! denn so nannten wir einander im Scherze etc. 28, 69; Geben der guten Worte satt und genug, heißen Jeden Schwager und G. Ph. 2, 90 etc. und danach z. B.: Schickt nur, Pfaffen, euren gefälligen Weislingen herum zu Vettern und G–n. 35, 9; Recht aber soll vorzüglich heißen, | was ich und meine G–n preisen. 3, 60; Diese G. Schneider und Handschuhmacher. 13, 118 (sprchw.); Die Welt wird von G–n und G–innen (s. e) regiert. Ph. 10, 374 etc. —
e) für weibl. Pers. zuw. uv.: Gnädigste Frau und liebe G. SW. 56, 84; 60, 146 etc.; bes. so (s. a) Zu G. stehen. 4, 115 etc., gw. aber: G–in, eig. und verallgemeint (s. d, vgl. II Base, Schluß): G–in, um Jesus Christ! | lasst euch nicht merken, was ihr nun wisst. 3, 264; Sie verbarg unter der Hülle einer gutmüthigen G–in die tiefste Menschenkenntnis. 29, 362; Schnattert mit G–innen! Sh. 1, 119; Nur .. für jammervolle G–innen kann zwischen der privilegierten und scheinbar verbotenen Verbindung [Ehe] ein Unterschied stattfinden. A. 1, 172; Eine so verlogene G–in, wie je eine Ingwer knupperte. Sh. 2, 61; Die alberne Weiberträtscherei dieser G–in. Merck 1, 127 etc. —
in der Weise von Gevattern oder Gevatterinnen: Die g–e Ansicht. 9, 258; Der Erdbewohner, der im Himmelsheer | g. jedweden Fixstern nennt etc. Sh. 2, 410. —
~n, tr.: in seltner Zsstzg.: Be-: zum Gevatter machen etc. Garg. 182b. —
~schaft, f.; –en: 1) (ohne Mz.) das Gevatter-Sein. 5, 43 etc. —
2) eine Gesammtheit von Gevattern: Hatte die sämmtliche Mit-G. dergestalt in der Andacht gestört. Ph. 2, 121.
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