Urbar
urbaren
urbarlich
Ūrbar: 1) (veralt.) n. (m.), –s; –e:
aus ur- (s. d. I, Anm.) = er- und bären (s. d. III) = tragen, also = Ertrag, s. 1997 ff., vergl. 248 (ahd., mhd. urbar, urbor, f.); dann (ahd., mhd. n.): Gut, das Zins oder Lehnsabgaben trägt etc. 1, 184 ff. und z. B.: Das Gut mit einem Vogte zum U–n bestallt. 3, 35 etc., auch: Dann schützt .. jedes Kloster auf seinem Orbaren. Osn. 1, 73 (und Anm.). Davon: Das U.-Buch, latinisierend: Das Urbārium, Mz. (viersilbig): Es müssen doch Grundbücher, Urbārien existieren. Dor. 1, 11; 24, 149 etc., verkürzt: Die uralten Geschriften, Instrument, Brief, „Vrbar“. IV; Damit mir die Chronik nicht zu einem U. oder Zinsbuch gerathe. 505a; Bezeuget ein uralter U. 538a etc. — 2) a.: zunächst von Grund und Boden:
~en, tr.: a) (s. 1) veralt.: zinsgebend, Lehensabgaben entrichtend. etc. —
b) (s. a) für den Ackerbau kultiviert und bestellt (vergl. klar 6c; Ggstz. wüst etc.) und danach auch bildl.: Eine U.-Machung brachliegender Gefilde. SchV. 389; Je emsiger man schreit, es sei noch nicht urbar, je emsiger und tiefer muß gepflügt werden. 2, 136; 1, 61; Zeit urbar machen. 1, 374; Ob die Unterhaltung eines künstlichen Weges nicht mehr wegnehme als das neue U–e aufbringt. Ph. 2, 282; Fichte’s Buch, das war der Pflug, der mich urbar zu den Horen machte. 1, 135 etc.; Ggstz.: Man kommt gleich über der Grenze auf eine weite un-u–e Fläche. Nachg. 245 etc. —
urbar machen, bearbeiten, schaffen, dann auch intr.: lärmen etc., s. in der Schriftspr. gw. nur: Be-: urbar machen: Glücklicherweise waren 50 Acker beurbart. TrR. 1, 182; Leg. 3, 235 etc.; An der Beurbarung des Grundes und Bodens zu arbeiten. Polit. d. Arist. 2, 159. —
~lich, a.: (veralt.) plötzlich, z. B. adv. 10b; 36a; 53a; 92b etc.; adj.: 5b; 35b; 68a etc., s. 1, 185; 4, 127; 332.
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