und
† Und, conj., mit der Grundbed. des Verbindens und Anknüpfens von etwas Hinzutretendem. — Zuw. substantiviert:
Kein „Und“, kein Bindewörtchen darf außenbleiben. 14, 74; R. 7, 419 etc.; Wir zeigten ihr .. die Kühe und die Schafe und die Kanäle und die Häuser und alle die übrigen Unds. E. 1, 4 etc.
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