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uben e)
II. Ūben, tr., auch o. Obj. u. reft.:
1) Etwas ü., in dem als Obj. Genannten oder in Bezug auf Dasselbe thätig wirksam sein, so daß es in gehöriger Wirksamkeit da ist, z. B.: Acker-, Feldbau ü., treiben; Die Seite gegenüber sanft abhängig, so daß noch kann der schönste Feldbau darauf geübt werden. G. 23, 11; ähnlich: Ein Gewerbe ü.; Eine Kunst, Wissenschaft, ein Handwerk ü. Adelung = treiben (versch. 2a) etc., ferner z. B. (alphab. nach d. Obj.): Wem Aufsicht übertragen ist, übe sie mit Sorgfalt. (Röm. 12, 8); „Vbet“ Jemand Barmherzigkeit. Röm. 12, 8; Wiewohl sie auch bisher gegen uns keine andre Barmherzigkeit „geübet“ und immerfort „vben“ wollen. Luther 8, 251a; Sie sind fleißig, allerlei Bosheit zu vben. Zeph. 3, 7; Sein Heer .. übte Bubenstück. Wackern. 2, 833³⁰; Wohl wird er Duldung ü., wo Duldung er erfährt. Cham. 3, 331; Daß Ehebruch die Taube mit dem Weiher übt. V. H. 1, 343; Erbarmen übst du schon an deinem Kinde. Cham. 4, 158; Weil wir . . eitele Frömmigkeit ü. B. 247b; Sie übten das Gastrecht ohne Sold. W. 20, 37; Gastlichkeit ü.; Da man Alles ü. muß, so üb’ ich, | weil er’s verdient, an Tasso die Geduld. G. 13, 106; Warum hab’ ich Gerechtigkeit geübt .. mein Lebelang? Sch. 431a; Sie gestehe dann, daß sie die Macht | allein, nicht die Gerechtigkeit geübt. 414a; Der Herr hatte auch an ihren Göttern Gerichte „geübt“. 4. Mos. 33, 4 (= An ihren Göttern übte der Ewige Strafgerichte. Zunz); Jhre Könige .. sind unter den Heiden, da sie das Gesetz nicht vben können. Klag. 2, 9; Du hast Gewalt im Lande „geübt“. Hiob. 22, 8; Ihr vbet [verübet. Zunz] Greuel. Hes. 33, 26; Nie möchte der Schild [Achill’s] . . | fügsam sein der scheuen und Heimlichkeit ü–den Linken [des Ulvß]. V. Ov. 2, 293; Reichthum übt | die größte Herrschaft über Menschenseelen. Sch. 240a; Daß sie Hochmuth an ihnen „geübt“ haben. 2. Mos. 18, 11; Ps. 31, 24 (auch Mendelssohn); Welchen Hohn noch hat er nicht an euch geübt? Droysen A. 3, 258; In demselbigen Körper | übete Kaltes den Kampf mit Hitzigem. V. Ov. 1, 2; Sieü. [als Fledermäuse] mit zirpender Stimme die Klage. 215; Das Jahr [die Zeit] übt eine heiligende Kraft. Sch. 363b; Daß .. mit aller Bedächtigkeit gehandelt und keine Leichtfertigkeit „geübt“ sollt werden. Luther 1, 148b; Liebe vben. Mich. 6, 8; Seine Macht, die er „ge- übet“ hat. 1. Kön. 16, 27 (s. o.: Gerechtigkeit); Warum übst du solche Macht? G. 4, 32; Daß Keiner zur Arbeit seines Handwerks gelassen wird, er habe denn vor den andern Meistern ein Meisterstück „geübet“ [gefertigt]. Agricola 405; Daß sie Rache vben unter den Heiden, Strafe unter den Völkern. Ps. 149, 7 (= Ü. Rache an Barbaren, | Züchtigung an Staaten aus. Mendelssohn) = Rache zu ü. an den Völkern, Züchtigung an den Nationen. .Zunz; Rache vben .. an allen Heiden. Mich. 5, 14; Üb’ immer Treu und Redlichkeit. Hölty 31; Daß du .. eine gute Ritterschaft vbest. 1. Tim. 1, 18; Schadenfreude ü. G. 5, 88; Spott ü. gegen Jemand; Wo er sich hinwandt, da vbet er Strafe. 1. Sam. 14, 47; Strafgericht ü. (s. o.: Gericht); Treue ü (s. o.: Redlichkeit); Tücken ü. Musäus Ph. 4, 247; Die Tugend ü. Börne 2, 266 (s. 2a); Sch. 88a; Verrath ü.; Göttliche Werk und Gewalt sind, die er [Gott] durch sein Wort vbet. Luther 8, 320b; So vbet ihr euren Willen. Jes. 58, 3 [handelt eurem nicht dem göttl. gemäß]; Stets übst du deinen Witz an diesem König. Sch. 453a, lässt ihn aus (vgl. 2bd); Der Zauber, den Waldöde und frische Scenen der Natur über weltmüde Seelen ü. Fallmerayer Or. 2, 1; Züchtigung ü. (s. o.: Rache) etc.
a) adjekt. Partic. Präs. o. Obj.: Der Humor ist die Tugend selbst, wie ein reichbegabtes Herz sie lehrend übt, weil es sie nicht ü–d lehren darf. Börne 2, 266; Welch ein früh wissendes und [das Gewußte] spät ü–des Geschöpf ist doch der Mensch! G. 23, 259 etc.
2) (s. 1) von einer zur Erwerbung der Fertigkeit wiederholt getriebnen Beschäftigung:
a) mit Dem als Obj., worin man die Fertigkeit erlangen soll oder will (oft nah grenzend an 1): Wer die Kunst (das Handwerk etc.) nicht übt, bringt’s nicht zur Meisterschaft; Der Schüler muß das Gelernte fleißig zu Hause ü. (nach-ü.); Ein Tonstück, eine Sonate etc. ü. (ein-ü.); Das Stück [Drama] will doch gelernt und geübt sein. G. Sch. 6, 289 etc. c) adjekt. Partic. pass. (vgl. e): Meine geübtesten Arien vorzusingen. Arnim 325 etc. 8) ohne Obj., z. B.: Bei der Musik thut’s der Unterricht allein nicht, der Schüler muß fleißig ü. etc.
b) mit Dem als Obj., das Fertigkeit in Etwas erlangen soll oder will: a) mit bloßem Obj.: Einen oder sich ü.; Das eigne Urtheil, das des Schülers ü.; Einen Rekruten ü. (Cham. 4, 314 etc.), drillen, erercieren; Ein Pferd ü., zureiten, dressieren (s. u.); Die dadurch [durch die Züchtigung] geübet sind. Hebr. 12, 11 (Gellert 2, 217); Man muß seinen [des Lesers] Witz oder seine Scharfsinnigkeit ü. Mendelssohn 4, 1, 185; Hier hat die Jugend dir, o Vater [Mars], sich geübt etc. Opitz 2, 251; Mein ganzes Leben lang hab ich den Bogen | gehandhabt, mich geübt nach Schützenregel. Sch. 544b etc., s. auch d; e (veralt. auch ohne Rücksicht auf zu erlangende Fertigkeit: Meine Tochter wird vom Teufel gefatzt, er übet sie, sie schäumet etc. Keisersberg Post. 44b, etwa = er drillt, tummelt sie, vgl.: Der Teufel reitet Einen etc.). 8) Einen oder sich in Etwas ü., in einem Fach, in einer Kunst, Rolle etc.; Sir. 11, 21; 39, 3; Ap. 24, 16; In holdseligem Minnespiel | üb’, o Schüler Hafisens, dich. Daumer 1, 309; Daß der Mensch sich .. in mehrern Tugenden zu ü. hat. G. 39, 439; W. 34, 25; Luther 8, 309b; Mit dieser Kunst gehen sie fleißig um, studieren und vben sich täglich darin. 317a etc. (veralt. ohne Rücksicht auf zu erlangende Fertigk.: Vben sich auch nicht in fleischlicher Lust. 22b), s. e u. γ. γ) vralt. mit Genit. statt in: Welche rechter guter Werke sich vben [befleißen]. 1, 194a, auch (s. e): Denen, so fremder Sprachen nicht „geübt“ sind. Stumpf IV.
e) Einen, sich etc. an Etwas ü., woran man seine Fertigkeit prüft, zu größrer emporsteigt etc.:
Seinen Witz an einem Ggstd. ü. (vgl. 1); Scaliger findet es gelegen, sich daran zu ü. und verfasst ein großes Buch gegen ihn. G. 39, 96; 22, 369 etc., s. ε, Schluß. x) Einen oder sich auf, zu Etwas ü., als Ziel des Strebens: Einen Pudel, sich auf Kunststücke ü.; So lange die Kräfte unsrer Schauspieler auf Nichts ge- übt werden als Naturen, wie die Kotzebue’schen . ., nachzu- ahmen. HKleist (Monatbl. 2, 524b) etc.; Übe dich zum tüchtigen Violinisten. G. 18, 38; Auf diese Weise wurden alle Sachsen zu den Waffen geübt. Haller Alfr. 69; Übe dich zur Gottseligkeit. (1. Tim. 4, 7), veralt. bei Luther (s. d): an der Gottseligkeit. ́) Einen oder sich ü., Etwas zu thun, zu leisten etc. c) unpers., reflex. (s. Es 7): „Drum muß auch ein Bürger immer in Waffen geübt sein“ (s. b8). Ja, es übt sich, wer Frau und Kinder hat. G. 9, 146. d) (s. b, vgl. 1a) adjekt. Partic. Präs.: Der die betrübende, | heilsam u. [ihn] ü–de | Prüfung bestanden. G. 11, 33. e) (s. b) adjekt. Partic. pass. (versch. ac): Geübte Arbeiter etc.; Wer nicht geübet ist, Der versteht wenig. Sir. 34, 10; Geübte Sinnen. Hebr. 5, 14 = Eine geübtere Fassungskraft. Eß; Doch seid ihr auch von den Geübten [durchtriebnen Buhlerinnen etc.]. G. 1, 170; Daß die höchsten Geisteskräfte, sowie der geübteste Mechanismus des Künstlers hierbei aufgerufen werden müssen. 29, 411; Ein Mann von den geübtesten Leibes- und Seelenkräften. W. Luc. 5, 355 etc., auch: Ich bin schon im Leiden sehr geübt. G. 6, 58; Dadurch die rechten Christen nur „geübter“ und gewisser im Glauben wurden. Luther 6, 478b etc.; Viele zu höchster Leichtigkeit Geübte. G. 18, 257 etc. (s. bγ); auch: Aufwohlgeübten Schultern. 13, 64 etc.; als Ggstz.: Eine absichtliche Berückung des ungeübten Lesers. Kant SW. 1, 419; Mit ungeübter Stimme. L. 1, 188 etc., ferner mit Bstw. (s. bs etc.): Die kunstgeübte Hand. Sch. 537a; Mühlpforth H. 4; Lanzengeübt. V. Il. 7, 134; 8, 472 etc.; Des leidengeübten Odysseus. Od. 18, 311; Listengeübt. Pyrker 217; Sein Mund redegeübt. Ense T. 1, 133; Die deutsche Jugend, .. turngeübt. Auerbach V. (61) 158; Einen tüchtigen welt geübten Verstand. G. 22, 162 etc., auch: Der seeungeübte Fremdling. Fallmerayer Or. 1, 35 etc. f) zu e: Bei einiger Geübtheit kann der Setzer wöchentlich fast zwei Oktavbogen aus Cicero setzen etc.; Wenn der Lehrer sich nach der Ungeübtheit im Nachschreiben richten will. Kohlrausch Chronol. Abriß (1818) S. III; Die mit der Schwäche und Ungeübtheit ihrer kleinen Organe ringen. W. 34, 43 etc.; Ich bei meinen Vorkenntnissen und meiner Geistesgeübkheit. G. 26, 30 etc.
3) Dazu:
a) (selten, s. 1; 2a): Daß man der deutschen Sprache Schuld gegeben hat, wcs die Schuld der Nachlässigkeit, Verachtung und Unwissenheit ihrer Über oder vielmehr ihrer Nichtüber ist. Kolbe Bel. 8; Als Verführer . . . und böser Dinge Stifter und „vber“. Wackern. 1, 1045⁶ (NoWeyl).
b) Übung, s. u.
Anm. Ahd. uoban, mhd. üeben, nach Wackern. Gl. 546 „zu uob [Landbau] wie pflegen zu pfluoc“ (s. Pflug).
Zsstzg. z. B.: Auf- und áb-: (selten) refl.: Wie übt sich [wogt etc.] Das in unserm Busen auf und ab! G. 9, 326. Āūs-, tr.:
1) [1] durch eine auf das Obj. gerichtete Thätigkeit dies in die Wirklichkeit treten und wirksam werden lassen, ungemein häufig, z. B.: Jemand oder Etwas übt eine Wirkung, einen Einfluß, Eindruck, Reiz etc. aus; Jemand übt aus eine Befugnis, ein Recht, sein Amt etc.; eine That, einen Unfug etc.; praktisch einen Grundsatz, eine Theorie, eine erlernte Kunst etc.; Das Genie übt eine Art Ubiquität aus. G. 3, 240; Solche Jünglingsthat | verwegen aus-zu-ü. 13, 11; Übten sie eine .. fast magische Anziehungskraft gegen einander aus. 15, 297; Sein ausgeübtes Stimmrecht. 16, 277; Dgl. Wagstücke a. 21, 197; Der noch wunderlicheres Zeug angab als sie aus- übten. 22, 13; Grausamkeit an Einem a. 25, 40; Die plastische Anatomie wird in Florenz .. in einem hohen Grade ausgeübt. 31, 322; Wie sie ihr Verbrechen ausübten. 327; 32, 139; Obgleich H. die Tücke ausübt und etc. 39, 249; Erbarmen a. Gotter 1, 1; Grundsätze auszudenken . ., wenn sie dieselben auch nicht a. sollte. Heinse A. 2, 47; Hexenmeisterkünste a. Immermann M. 4, 233; Gewalt gegen Jemand a. Lewald W. 2, 94; Die ausgeübten Thaten, | die sie.. verübt. Logau 1, 10, 47; Ramler F. 2, 549; Wer schon so früh der Täuschung schwere Kunst | ausübte. Sch. 420a; Ich muß Gewalt a. oder leiden. 368a; Soviel in der Insel Gewalt a. und Herrschaft. V. Od. 1, 246; 11, 272; W. 11, 177; Bei Sokrates ist zw. Wissen und A. Dessen, was pflichtmäßig ist, kein Unterschied. 22, 65 etc.
2) (s. 1) adjekt. Partic. Präs., z. B.: A–de Künstler, Musiker, Ärzte etc. (s. praktisch), meton.: Die a–de Musik (W. 34, 84); Das a–de Recht (G. 18, 101), Christenthum (L. 11, 26); Die a–de Gewalt etc.
3) [2] z. B.:
a) Er übt zwei Stunden auf dem Klavier und wenn er ausge- übt hat etc., mit dem Üben fertig ist; Die Sonate a. etc.
b) ausbildend, vervollkommnend üben: Helden, | die .. mit Beständigkeit sich haben ausgeübt. Opitz 2, 31; Du hast mich gelehrt und ausgeübt. Ps. 119 etc., bes. im pass. Partic.: Im Bogenschießen | wohl ausgeübt. 78; Sie ist wohl ausgeübt sich hoch emporzuschwingen. Ders. (Wackern. 2, 327); Die ausgeübte Feder. Knebel 3, 55 etc.; Unausgeübt. Herrig 14, 60 etc.
4) Dazu:
a) (selten) Jegliches Tons Ausüber. V. Ar. 1, 131.
b) Etwas in (W. Luc. 6, 767; Sch. 797 etc.), in die genaueste (815) Ausübung bringen; Zur Ausübung schreiten. G. 22, 258; In der Theorie . ., aber in der Ausübung [Praxis]; Die Ausübung der Alten ist völlig auf meiner Seite. L. 7, 140 etc.; Die Vorstellung der Mühsamkeit, welche die Menschen bei ihren unmittelbaren Ausübungen [bei Dem, was sie a., thun] empfinden. Kant 6, 64 etc. I. Dúrch-, tr. [2]: von Anfang bis zu Ende, in allen Theilen, ganz und gar üben: Mit seiner wohltönenden, biegsamen, meisterhaft durchgeübten Stimme. Ense D. 6, 4; Neue Stücke wurden nicht eingelernt, aber die älteren durchgeübt. G. 27, 15; [Der Bildhauer] wird das gesunde menschliche Gebilde vom Knochenbau herauf, durch Bänder, Sehnen und Muskeln aufs fleißigste d. 31, 302; Daß ein halbrohes Volk mit dem durchgeübtesten .. zusammentrifft. 33, 313; V. Ar. 3, 204 etc.; Die Theaterproben begannen mit . . Durchübung einzelner .. Scenen. Devrient 3, 383 etc. II. Durch-: veralt. statt I, z.B. Butschky Kanzl. 392; Gryphius 1, 412 etc., ferner z. B.: Mit losen, durch- übeten [abgedroschnen etc.] Argumenten. Luther 1, 154a etc. Eīn- [2]: Etwas oder Einen, sich in, auf Etwas e., so üben, daß man es inne hat, sehr gw., auch z. B.: Die Mama hatte es nicht übel gefunden, daß die Kleine sich an den Huldigungen eines so unschädlichen Jndividuums ein- übte. Kinkel E. 360. Ent- [2]: selten, im pass. Partic.: außer Übung gekommen, ungeübt: Das Licht der Wahrheit dem entübten Auge verdämmert darzubringen. Börne 5, 10. Er-:
1) veralt. statt des Grundw., z. B. sehr häufig bei Keisersberg. 2) durch Ubung erwerben: Jetzt noch erübt sich der Fleiß, von glücklichen Kräften begünstigt, | nicht zu verschmähende Kunst. Cludius. Fórt-: fortfahren zu üben, z. B.: Die Nachsicht f. Höfer VrgT. 82. Herán- etc. [2]: Das Kind übt sich im Leben an den irdischen Dingen selbst heran. G. 21, 91; Ein Himmelreich, in das er sich durch seine Kunst hinüber- übt. Brentano Fr. 1, 461. Míß- [1]: ugw.: Amor saß jüngsthin betrübet, | weil sein Bogen mißgeübet. Logau (ī. 5, 183), das Ziel verfehlt etc. Nāch- [2]: nachträglich, nachholend üben etc. Ver- [1]: 1) (gw.) etwas mehr oder minder Tadelnswerthes begehn und ausführen: Unthaten, Gräuel, Grausamkeiten, Verbrechen, einen Mord, einen Diebstahl etc., eine Bosheit, Tücke, einen Schabernack, Muthwillen, losen Streich ver-ü.; Aller Schabernack, den ich im Muthwillen verübt. Alexis H. 1, 2, 172; Sie haben schnöde Lust | und Üppigkeit verübt mit Zion’s schönen Weibern. Opitz 2, 60 (Klag. 5, 11) etc.
a) refl. = pass.: Den Gräuel zu strafen, der sich ihr [an ihr, gegen sie] verübt. HKleist Hint. 238.
b) Der schlechte Streich wird sich an seinen Verübern rächen. Mügge Standp. 278.
c) Sich hervorgethan durch gemeinschaftliche Verübung allerlei lustiger Ausschweifungen. Ense D. 6, 422; Es werden heute noch einige solche Verübungen geschehen sein. T. 4, 321, Excesse etc.
2) (s. 1) seltner statt des Grundw., von ganz untadelhaftem oder selbst gutem Thun: Verübter Tugend Lustgefühle. Drolinger (Wackern. 2, 580⁴¹); Sein geistliches Amt mit Wohlwollen v–d. G. 33, 349; Wo wir der Kindheit freien Scherz ver- übten. 34, 345 etc. Vōr- [2]: vorbereitend üben: Mit demselben entschlossenen kühnen Haufen, der sich bei dem Wagestück des allgemeinen Mordes schon vorgeübt. G. 4, 269; So vorgeübt an Geist und Willenskräften. 6, 370; Sich zu ihrem künftigen Dienstlauf vor-ü. 22, 114; Sich erst an Uferfahrten v–d. 26, 315; Trat er endlich, wo nicht genugsam vorbereitet, doch einigermaßen vorgeübt seinen Weg an. 30, 21 etc.; Wie der Stier die Hörner, der Wald- eber die Hauer zum Kampf vorübt. V. Georg. 247; W. 11, 4 7 1407 252; Daß du dich auf ein anderes Leben vorübtest. Luc. 5, 97 etc.; Sind ihm diese Vorübungen fremd. G. 29, 408; L. 7, 426; Alle andern Werke der Natur scheinen nur spielende Versuche und Vorübungen. W. 7, 74; HB. 1, 271.