uben
e)
II. Ūben, tr., auch o. Obj. u. reft.:
1) Etwas ü., in dem als Obj. Genannten oder in Bezug auf Dasselbe thätig wirksam sein, so daß es in gehöriger Wirksamkeit da ist, z. B.: Acker-, Feldbau ü., treiben; Die Seite gegenüber sanft abhängig, so daß noch kann der schönste Feldbau darauf geübt werden. 23, 11; ähnlich: Ein Gewerbe ü.; Eine Kunst, Wissenschaft, ein Handwerk ü. = treiben (versch. 2a) etc., ferner z. B. (alphab. nach d. Obj.): Wem Aufsicht übertragen ist, übe sie mit Sorgfalt. 12, 8); „Vbet“ Jemand Barmherzigkeit. 12, 8; Wiewohl sie auch bisher gegen uns keine andre Barmherzigkeit „geübet“ und immerfort „vben“ wollen. 8, 251a; Sie sind fleißig, allerlei Bosheit zu vben. 3, 7; Sein Heer .. übte Bubenstück. 2, 833³⁰; Wohl wird er Duldung ü., wo Duldung er erfährt. 3, 331; Daß Ehebruch die Taube mit dem Weiher übt. H. 1, 343; Erbarmen übst du schon an deinem Kinde. 4, 158; Weil wir . . eitele Frömmigkeit ü. 247b; Sie übten das Gastrecht ohne Sold. 20, 37; Gastlichkeit ü.; Da man Alles ü. muß, so üb’ ich, | weil er’s verdient, an Tasso die Geduld. 13, 106; Warum hab’ ich Gerechtigkeit geübt .. mein Lebelang? 431a; Sie gestehe dann, daß sie die Macht | allein, nicht die Gerechtigkeit geübt. 414a; Der Herr hatte auch an ihren Göttern Gerichte „geübt“. 4. 33, 4 (= An ihren Göttern übte der Ewige Strafgerichte. Jhre Könige .. sind unter den Heiden, da sie das Gesetz nicht vben können. 2, 9; Du hast Gewalt im Lande „geübt“. 22, 8; Ihr vbet [verübet. Greuel. 33, 26; Nie möchte der Schild [Achill’s] . . | fügsam sein der scheuen und Heimlichkeit ü–den Linken [des Ulvß]. Ov. 2, 293; Reichthum übt | die größte Herrschaft über Menschenseelen. 240a; Daß sie Hochmuth an ihnen „geübt“ haben. 2. 18, 11; 31, 24 (auch Welchen Hohn noch hat er nicht an euch geübt? A. 3, 258; In demselbigen Körper | übete Kaltes den Kampf mit Hitzigem. Ov. 1, 2; Sieü. [als Fledermäuse] mit zirpender Stimme die Klage. 215; Das Jahr [die Zeit] übt eine heiligende Kraft. 363b; Daß .. mit aller Bedächtigkeit gehandelt und keine Leichtfertigkeit „geübt“ sollt werden. 1, 148b; Liebe vben. 6, 8; Seine Macht, die er „ge- übet“ hat. 1. 16, 27 (s. o.: Gerechtigkeit); Warum übst du solche Macht? 4, 32; Daß Keiner zur Arbeit seines Handwerks gelassen wird, er habe denn vor den andern Meistern ein Meisterstück „geübet“ [gefertigt]. 405; Daß sie Rache vben unter den Heiden, Strafe unter den Völkern. 149, 7 (= Ü. Rache an Barbaren, | Züchtigung an Staaten aus. = Rache zu ü. an den Völkern, Züchtigung an den Nationen. Rache vben .. an allen Heiden. 5, 14; Üb’ immer Treu und Redlichkeit. 31; Daß du .. eine gute Ritterschaft vbest. 1. 1, 18; Schadenfreude ü. 5, 88; Spott ü. gegen Jemand; Wo er sich hinwandt, da vbet er Strafe. 1. 14, 47; Strafgericht ü. (s. o.: Gericht); Treue ü (s. o.: Redlichkeit); Tücken ü. Ph. 4, 247; Die Tugend ü. 2, 266 (s. 2a); 88a; Verrath ü.; Göttliche Werk und Gewalt sind, die er [Gott] durch sein Wort vbet. 8, 320b; So vbet ihr euren Willen. 58, 3 [handelt eurem — nicht dem göttl. — gemäß]; Stets übst du deinen Witz an diesem König. 453a, lässt ihn aus (vgl. 2bd); Der Zauber, den Waldöde und frische Scenen der Natur über weltmüde Seelen ü. Or. 2, 1; Züchtigung ü. (s. o.: Rache) etc. —
a) adjekt. Partic. Präs. o. Obj.: Der Humor ist die Tugend selbst, wie ein reichbegabtes Herz sie lehrend übt, weil es sie nicht ü–d lehren darf. 2, 266; Welch ein früh wissendes und [das Gewußte] spät ü–des Geschöpf ist doch der Mensch! 23, 259 etc. —
2) (s. 1) von einer zur Erwerbung der Fertigkeit wiederholt getriebnen Beschäftigung:
e) Einen, sich etc. an Etwas ü., woran man seine Fertigkeit prüft, zu größrer emporsteigt etc.: a) mit Dem als Obj., worin man die Fertigkeit erlangen soll oder will (oft nah grenzend an 1): Wer die Kunst (das Handwerk etc.) nicht übt, bringt’s nicht zur Meisterschaft; Der Schüler muß das Gelernte fleißig zu Hause ü. (nach-ü.); Ein Tonstück, eine Sonate etc. ü. (ein-ü.); Das Stück [Drama] will doch gelernt und geübt sein. Sch. 6, 289 etc. — c) adjekt. Partic. pass. (vgl. e): Meine geübtesten Arien vorzusingen. 325 etc. — 8) ohne Obj., z. B.: Bei der Musik thut’s der Unterricht allein nicht, der Schüler muß fleißig ü. etc. —
b) mit Dem als Obj., das Fertigkeit in Etwas erlangen soll oder will: a) mit bloßem Obj.: Einen oder sich ü.; Das eigne Urtheil, das des Schülers ü.; Einen Rekruten ü. 4, 314 etc.), drillen, erercieren; Ein Pferd ü., zureiten, dressieren (s. u.); Die dadurch [durch die Züchtigung] geübet sind. 12, 11 2, 217); Man muß seinen [des Lesers] Witz oder seine Scharfsinnigkeit ü. 4, 1, 185; Hier hat die Jugend dir, o Vater [Mars], sich geübt etc. 2, 251; Mein ganzes Leben lang hab ich den Bogen | gehandhabt, mich geübt nach Schützenregel. 544b etc., s. auch d; e (veralt. auch ohne Rücksicht auf zu erlangende Fertigkeit: Meine Tochter wird vom Teufel gefatzt, er übet sie, sie schäumet etc. Post. 44b, etwa = er drillt, tummelt sie, vgl.: Der Teufel reitet Einen etc.). — 8) Einen oder sich in Etwas ü., in einem Fach, in einer Kunst, Rolle etc.; 11, 21; 39, 3; 24, 16; In holdseligem Minnespiel | üb’, o Schüler Hafisens, dich. 1, 309; Daß der Mensch sich .. in mehrern Tugenden zu ü. hat. 39, 439; 34, 25; 8, 309b; Mit dieser Kunst gehen sie fleißig um, studieren und vben sich täglich darin. 317a etc. (veralt. ohne Rücksicht auf zu erlangende Fertigk.: Vben sich auch nicht in fleischlicher Lust. 22b), s. e u. γ. — γ) vralt. mit Genit. statt in: Welche rechter guter Werke sich vben [befleißen]. 1, 194a, auch (s. e): Denen, so fremder Sprachen nicht „geübt“ sind. IV. —
Seinen Witz an einem Ggstd. ü. (vgl. 1); Scaliger findet es gelegen, sich daran zu ü. und verfasst ein großes Buch gegen ihn. 39, 96; 22, 369 etc., s. ε, Schluß. — x) Einen oder sich auf, zu Etwas ü., als Ziel des Strebens: Einen Pudel, sich auf Kunststücke ü.; So lange die Kräfte unsrer Schauspieler auf Nichts ge- übt werden als Naturen, wie die Kotzebue’schen . ., nachzu- ahmen. 2, 524b) etc.; Übe dich zum tüchtigen Violinisten. 18, 38; Auf diese Weise wurden alle Sachsen zu den Waffen geübt. Alfr. 69; Übe dich zur Gottseligkeit. (1. 4, 7), veralt. bei (s. d): an der Gottseligkeit. — ́) Einen oder sich ü., Etwas zu thun, zu leisten etc. — c) unpers., reflex. (s. Es 7): „Drum muß auch ein Bürger immer in Waffen geübt sein“ (s. b8). Ja, es übt sich, wer Frau und Kinder hat. 9, 146. — d) (s. b, vgl. 1a) adjekt. Partic. Präs.: Der die betrübende, | heilsam u. [ihn] ü–de | Prüfung bestanden. 11, 33. — e) (s. b) adjekt. Partic. pass. (versch. ac): Geübte Arbeiter etc.; Wer nicht geübet ist, Der versteht wenig. 34, 10; Geübte Sinnen. 5, 14 = Eine geübtere Fassungskraft. Doch seid ihr auch von den Geübten [durchtriebnen Buhlerinnen etc.]. 1, 170; Daß die höchsten Geisteskräfte, sowie der geübteste Mechanismus des Künstlers hierbei aufgerufen werden müssen. 29, 411; Ein Mann von den geübtesten Leibes- und Seelenkräften. Luc. 5, 355 etc., auch: Ich bin schon im Leiden sehr geübt. 6, 58; Dadurch die rechten Christen nur „geübter“ und gewisser im Glauben wurden. 6, 478b etc.; Viele zu höchster Leichtigkeit Geübte. 18, 257 etc. (s. bγ); auch: Aufwohlgeübten Schultern. 13, 64 etc.; als Ggstz.: Eine absichtliche Berückung des ungeübten Lesers. SW. 1, 419; Mit ungeübter Stimme. 1, 188 etc., ferner mit Bstw. (s. bs etc.): Die kunstgeübte Hand. 537a; H. 4; Lanzengeübt. Il. 7, 134; 8, 472 etc.; Des leidengeübten Odysseus. Od. 18, 311; Listengeübt. 217; Sein Mund redegeübt. T. 1, 133; Die deutsche Jugend, .. turngeübt. V. (61) 158; Einen tüchtigen welt geübten Verstand. 22, 162 etc., auch: Der seeungeübte Fremdling. Or. 1, 35 etc. — f) zu e: Bei einiger Geübtheit kann der Setzer wöchentlich fast zwei Oktavbogen aus Cicero setzen etc.; Wenn der Lehrer sich nach der Ungeübtheit im Nachschreiben richten will. Chronol. Abriß (1818) S. III; Die mit der Schwäche und Ungeübtheit ihrer kleinen Organe ringen. 34, 43 etc.; Ich bei meinen Vorkenntnissen und meiner Geistesgeübkheit. 26, 30 etc. —
3) Dazu:
a) (selten, s. 1; 2a): Daß man der deutschen Sprache Schuld gegeben hat, wcs die Schuld der Nachlässigkeit, Verachtung und Unwissenheit ihrer Über oder vielmehr ihrer Nichtüber ist. Bel. 8; Als Verführer . . . und böser Dinge Stifter und „vber“. 1, 1045⁶ —
b) Übung, s. u.
Anm. Ahd. uoban, mhd. üeben, nach Gl. 546 „zu uob [Landbau] wie pflegen zu pfluoc“ (s. Pflug).
Zsstzg. z. B.: Auf- und áb-: (selten) refl.: Wie übt sich [wogt etc.] Das in unserm Busen auf und ab! G. 9, 326. — Āūs-, tr.:
1) [1] durch eine auf das Obj. gerichtete Thätigkeit dies in die Wirklichkeit treten und wirksam werden lassen, ungemein häufig, z. B.: Jemand oder Etwas übt eine Wirkung, einen Einfluß, Eindruck, Reiz etc. aus; Jemand übt aus — eine Befugnis, ein Recht, sein Amt etc.; eine That, einen Unfug etc.; praktisch einen Grundsatz, eine Theorie, eine erlernte Kunst etc.; Das Genie übt eine Art Ubiquität aus. 3, 240; Solche Jünglingsthat | verwegen aus-zu-ü. 13, 11; Übten sie eine .. fast magische Anziehungskraft gegen einander aus. 15, 297; Sein ausgeübtes Stimmrecht. 16, 277; Dgl. Wagstücke a. 21, 197; Der noch wunderlicheres Zeug angab als sie aus- übten. 22, 13; Grausamkeit an Einem a. 25, 40; Die plastische Anatomie wird in Florenz .. in einem hohen Grade ausgeübt. 31, 322; Wie sie ihr Verbrechen ausübten. 327; 32, 139; Obgleich H. die Tücke ausübt und etc. 39, 249; Erbarmen a. 1, 1; Grundsätze auszudenken . ., wenn sie dieselben auch nicht a. sollte. A. 2, 47; Hexenmeisterkünste a. M. 4, 233; Gewalt gegen Jemand a. W. 2, 94; Die ausgeübten Thaten, | die sie.. verübt. 1, 10, 47; F. 2, 549; Wer schon so früh der Täuschung schwere Kunst | ausübte. 420a; Ich muß Gewalt a. oder leiden. 368a; Soviel in der Insel Gewalt a. und Herrschaft. Od. 1, 246; 11, 272; 11, 177; Bei Sokrates ist zw. Wissen und A. Dessen, was pflichtmäßig ist, kein Unterschied. 22, 65 etc. —
2) (s. 1) adjekt. Partic. Präs., z. B.: A–de Künstler, Musiker, Ärzte etc. (s. praktisch), meton.: Die a–de Musik 34, 84); Das a–de Recht 18, 101), Christenthum 11, 26); Die a–de Gewalt etc. —
3) [2] z. B.:
a) Er übt zwei Stunden auf dem Klavier und wenn er ausge- übt hat etc., mit dem Üben fertig ist; Die Sonate a. etc. —
b) ausbildend, vervollkommnend üben: Helden, | die .. mit Beständigkeit sich haben ausgeübt. 2, 31; Du hast mich gelehrt und ausgeübt. Ps. 119 etc., bes. im pass. Partic.: Im Bogenschießen | wohl ausgeübt. 78; Sie ist wohl ausgeübt sich hoch emporzuschwingen. 2, 327); Die ausgeübte Feder. 3, 55 etc.; Unausgeübt. 14, 60 etc. —
4) Dazu:
a) (selten) Jegliches Tons Ausüber. Ar. 1, 131. —
b) Etwas in Luc. 6, 767; 797 etc.), in die genaueste (815) Ausübung bringen; Zur Ausübung schreiten. 22, 258; In der Theorie . ., aber in der Ausübung [Praxis]; Die Ausübung der Alten ist völlig auf meiner Seite. 7, 140 etc.; Die Vorstellung der Mühsamkeit, welche die Menschen bei ihren unmittelbaren Ausübungen [bei Dem, was sie a., thun] empfinden. 6, 64 etc. — I. Dúrch-, tr. [2]: von Anfang bis zu Ende, in allen Theilen, ganz und gar üben: Mit seiner wohltönenden, biegsamen, meisterhaft durchgeübten Stimme. D. 6, 4; Neue Stücke wurden nicht eingelernt, aber die älteren durchgeübt. 27, 15; [Der Bildhauer] wird das gesunde menschliche Gebilde vom Knochenbau herauf, durch Bänder, Sehnen und Muskeln aufs fleißigste d. 31, 302; Daß ein halbrohes Volk mit dem durchgeübtesten .. zusammentrifft. 33, 313; Ar. 3, 204 etc.; Die Theaterproben begannen mit . . Durchübung einzelner .. Scenen. 3, 383 etc. — II. Durch-: veralt. statt I, z.B. Kanzl. 392; 1, 412 etc., ferner z. B.: Mit losen, durch- übeten [abgedroschnen etc.] Argumenten. 1, 154a etc. — Eīn- [2]: Etwas oder Einen, sich in, auf Etwas e., so üben, daß man es inne hat, sehr gw., auch z. B.: Die Mama hatte es nicht übel gefunden, daß die Kleine sich an den Huldigungen eines so unschädlichen Jndividuums ein- übte. E. 360. — Ent- [2]: selten, im pass. Partic.: außer Übung gekommen, ungeübt: Das Licht der Wahrheit dem entübten Auge verdämmert darzubringen. 5, 10. — Er-:
1) veralt. statt des Grundw., z. B. sehr häufig bei — 2) durch Ubung erwerben: Jetzt noch erübt sich der Fleiß, von glücklichen Kräften begünstigt, | nicht zu verschmähende Kunst. — Fórt-: fortfahren zu üben, z. B.: Die Nachsicht f. VrgT. 82. — Herán- etc. [2]: Das Kind übt sich im Leben an den irdischen Dingen selbst heran. 21, 91; Ein Himmelreich, in das er sich durch seine Kunst hinüber- übt. Fr. 1, 461. — Míß- [1]: ugw.: Amor saß jüngsthin betrübet, | weil sein Bogen mißgeübet. 5, 183), das Ziel verfehlt etc. — Nāch- [2]: nachträglich, nachholend üben etc. — Ver- [1]: 1) (gw.) etwas mehr oder minder Tadelnswerthes begehn und ausführen: Unthaten, Gräuel, Grausamkeiten, Verbrechen, einen Mord, einen Diebstahl etc., eine Bosheit, Tücke, einen Schabernack, Muthwillen, losen Streich ver-ü.; Aller Schabernack, den ich im Muthwillen verübt. H. 1, 2, 172; Sie haben schnöde Lust | und Üppigkeit verübt mit Zion’s schönen Weibern. 2, 60 5, 11) etc. —
a) refl. = pass.: Den Gräuel zu strafen, der sich ihr [an ihr, gegen sie] verübt. Hint. 238. —
b) Der schlechte Streich wird sich an seinen Verübern rächen. Standp. 278. —
c) Sich hervorgethan durch gemeinschaftliche Verübung allerlei lustiger Ausschweifungen. D. 6, 422; Es werden heute noch einige solche Verübungen geschehen sein. T. 4, 321, Excesse etc. —
2) (s. 1) seltner statt des Grundw., von ganz untadelhaftem oder selbst gutem Thun: Verübter Tugend Lustgefühle. 2, 580⁴¹); Sein geistliches Amt mit Wohlwollen v–d. 33, 349; Wo wir der Kindheit freien Scherz ver- übten. 34, 345 etc. — Vōr- [2]: vorbereitend üben: Mit demselben entschlossenen kühnen Haufen, der sich bei dem Wagestück des allgemeinen Mordes schon vorgeübt. 4, 269; So vorgeübt an Geist und Willenskräften. 6, 370; Sich zu ihrem künftigen Dienstlauf vor-ü. 22, 114; Sich erst an Uferfahrten v–d. 26, 315; Trat er endlich, wo nicht genugsam vorbereitet, doch einigermaßen vorgeübt seinen Weg an. 30, 21 etc.; Wie der Stier die Hörner, der Wald- eber die Hauer zum Kampf vorübt. Georg. 247; 11, 4 1407 252; Daß du dich auf ein anderes Leben vorübtest. Luc. 5, 97 etc.; Sind ihm diese Vorübungen fremd. 29, 408; 7, 426; Alle andern Werke der Natur scheinen nur spielende Versuche und Vorübungen. 7, 74; HB. 1, 271.
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