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Trag Ausgeträg
Trāg, m., –(e)s; Träge:
nur in Zsstzg., vgl. die entsprechenden von tragen (und Tragung), z. B.: Áb-:
1) das Abtragen eines Terrains, insofern es durch Fortnahme geniedrigt wird, Ggstz. Auf-T. von der Erhöhung durch aufgefahrnes Erdreich, z. B.: Bei Etablierung einer Eisenbahnlinie die zweckmäßige Vertheilung der Einschnitte oder Abträge und Auffüllungen, Aufträge. Eine gehörige Ausgleichung des Auf- und A–es etc. Karmarsch 1, 612; Der A. von 10080 Jahren würde jene Fläche erst um einen Schuh erniedrigen. Volger EE. 198 etc.
2) = Abhub (s. d. 1b) von der Tafel. Sch. 151b; 700b etc.
3) die Abzahlung einer Schuld etc., insofern diese dadurch (vgl.
1) niedriger und (allmählich) getilgt wird: Nach dem A–e der bereits darauf haftenden Kapitalien. B. 450a; Erbvgl. 87; 89; 92; 94; Sein Kapital durch einen geringen jährlichen A. tödten zu lassen. Möser Ph. 2, 105; Vielleicht empfang ich einen Theil der Schuld, | erwart’ ich hier den A. in Geduld. Schlegel Somm. 3, 2; Von beiden Theilen einen vh.-mäßigen A. an die Priesterschaft angeordnet. Strauß Streitschr. 1, 113 etc.; auch: Ein gleich ofter Dank-A. Rückert Erb. 2, 52 etc. 4) (s. 3) Das, wodurch für eine Verschuldung gebüßt, für Schaden und Kränkung Ersatz geleistet wird: Daß sie mir .. A. thäten um ihrer freventlichen .. Handlung willen. Berlichingen 159; Straf und A. halb. Carolina 90; Dafür wir dir um allen Schaden .. zwanzigfach bis zu deinem völligen Be[g]nügen A. thun wollen. Schaidenreißer 91b; Daß mir Rothe einen A. [Abbitte] vor Ihro Fürstl. Gn. thun mußte. Schweinichen 2, 148; 213; Bis sie dafür gebührenden A. gethan [Ersatz geleistet]. W. 14, 107; Stalder 1, 294 etc. 5) Schaden, Abbruch (s. d. 8), insofern Einem etwas ihm Gebührendes entzogen wird (vergl. abtragen 2f): Die Dieberei [des Gesindes] und mancherlei A. Hohberg 3, 45a, indem sie Mancherlei aus dem Hause wegtragen, s. Schm.; Diese thäten mir viel A. und Schaden. Simplicissimus 2, 193; Diese Fälle können dem großen Haufen der sich wohl Befindenden an ihrem Rechte gesund zu sein keinen A. thun. W. 29, 160 etc. 6) (schwzr.)
a) A., Ver-T., Unterschied. Stalder.
b) = Ertrag. Ders.; Er überschlug .. den A. aus Feld, Wald und Stall. Gotthelf U. 1, 253 etc. (s. abtragen 5).
Án-:
1) ein Vorschlag, wodurch Jemand auf Etwas anträgt (s. d. 4): Auf A. der Erben etc.; Einen A. beim Gericht stellen; Auf den Klage-A. etc.; Einen A. in einer Versammlung, in der Ständeversammlung, in der Kammer stellen, einbringen; Über den A. diskutieren; Für, gegen den A. sprechen, stimmen; Den A. annehmen, ablehnen; Die Ausschußanträge. Volksz. 12, 89; Dringlichkeits- anträge zu brennenden Fragen. Oppenheim 11, 120; Einen Gegen-A. stellen; Gesetz-A.; Haupt-, Unter-, Zusatz-A. etc. Dazu (schwachformig): Etwas beantragen, z. B.: Die politische Gleichstellung der Neubürger, wie Sulpicius sie beantragt hatte. Mommsen 2, 294 u. o.
2) ein Vorschlag, wodurch man Einem Etwas anträgt (s. d. 3): In dem A–e und der Annahme des Eides. Bielitz Komment. preuß. Landr. 1, 260; Eides- A. Weber Beweisf. 191 etc.; Einem einen A. thun (W. 12, 48 etc.) oder machen, z. B. einem Buchhändler einen Verlags-A.; Einem einen Verkaufs-A.; einem Mädchen einen Heiraths-A.; Daß ansehnliche Heiraths anträge an mich gethan wurden. G. 17, 124; Oft wich ich seinem A. mühsam aus. 13, 9; 8, 140; Gotter 1, 31; Daß Aruja alle seine Anträge ausgeschlagen. W. 9, 240; Überdies geht mein A. nicht an sie. 243; Das Mädchen hat, bekommt viele Anträge etc. Āūf-:
1) s. Ab-T. 1.
2) Der A. der Farben [aufs Gemälde]. G. 30, 375; 24; 334 ff.; Je kühner, je freier sein [des Malers] A. war. 29, 442; Farben-A. 24, 333 etc.
3) Über A. und Anordnung der Speisen. Rumohr Kochk. VII etc.; auch = Aufsatz (s. d. 2a): Die erste Tracht .. bestand in einer Art von A–e, welche die Figur eines Esels von korinthischem Erzte hatte. Heinse Petr. 1, 89 etc.
4) (Web.) = Aufzug (s. d. und Kette 9) im Ggstz. zum Eintrag: Wie manches Fädchen schießen | wir in den A. ein. Hoffmann Fall. (Kurz 3, 249b).
5) am häufigsten: das Einem aufgetragne Geschäft (s. Kommission, Mandat etc.): G. 29, 87; 9, 104; Soweit ging weder | mein A. etc. Sch. 332b; Ihm einen blut’gen A. gegen die Maria | zu geben. 435b [vgl. Mord-A.]; 436a; Ich nahm diesen mißlichen A. sehr ungern über mich. Tieck N. 3, 16; Der mit Aufträgen von Schach-Gebal zu ihm komme. W. 9, 245; Einen A. bekommen, übernehmen, ausrichten, ausführen etc.; Dem A–e gemäß; In Jemandes A–e handeln etc.; Daß ich .. den Neben-A. erhielt. Höfer VrgT. 105; Ihr Schreckens-A. Sch. 409b etc. Dazu (schwachformig): Einen beauftragen, ihm einen A. geben; auch: Er hatte sich selbst beauftragt. G. 4, 296 etc. und: Der Beauftragte. 18, 124; Ense D. 2, 199 etc. Āūs-:
1) Das, wodurch eine Sache ausgetragen (s. d. 4), d. h. ausgemacht, entschieden wird:
a) die Entscheidung überh., z. B.: Dann mußte der Ehrenhandel, wie es sich unter Kavalieren gebührte, zum A. gebracht werden. Lewald Reis. 2, 340; Der Sach mit Gewehr und Waffen A. zu geben. Stumpf 379a; Eine große politische Frage, deren Entscheidung in der ganzen Zeit .. vermieden wurde und die jetzt zum A. kommen muß. Volksz. 10, 154 etc.
b) (s. a) der entscheidende Ausgang, das Ende: Das werde einen schönen A. nehmen, wenn Dies schon den ersten Tag so gehe. Gotthelf Sch. 43; 175; Der aber dies Werk hat angefangen . ., er ist auch eben Der, welcher dasselbe hernachmals zum A. und Ende wird bringen. Luther 5, 43a etc.
c) (s. a) bes. die gesetzliche, richterliche oder schiedsrichterliche Entscheidung, s. Haltaus 86 (auch: Austracht, f.): Bis zu (W. 7, 24; 13, 12; 14, 11; 113 etc.); bis nach (Willkomm Pom. 1, 219); beim (Rabner 3, 56) A. der Sache etc.; Eine Familiensache niemals zum A. vor das bestellte Gericht zu bringen. Auerbach D. 4, 94; 307; Der A. der Sache auf einen anderweiten Termin verschoben. Musäus M. 5, 69; Durch den gesetzlichen A. zw. entgegengesetzten gleich starken Parteien. Görres V. 28 u. 0. s. 2; 3.
2) (s. 1c) best. Pers. od. ein Kollegium solcher F Pers., die durch ihren Spruch einen Streit zw. Parteien zum A. bringen: So wollen Wir [der Fürst] vermöge des heil. Reichs Austräge .. einem Jeden unweigerlichên Rechts pflegen. Erbvgl. Beil. 2; Die Austräge der Ebenbürtigen. G. 22, 93; Der von beiden Seiten erwählten vier Schiedsleute .., welche so lange zw. Herford und Bielefeld reisen sollten, bis sie ein Urtheil fänden. . . Daß die Austräge alle 14 Tage von Herford nach Bielefeld ritten etc. Möser Ph. 1, 304 etc., s. auch L. 10, 47 etc. Dem Wesen der Sache nach selten in Ez.: Mir wär es lieb, ihr wähltet mich zum A. G. 13, 152, vgl. Austräger. Jahn M. 103. Dazu mit latinisierender Endung: Austrägāl- Gerichte, -Instanzen, -Sprüche etc., nam. noch in Bezug auf Streitigkeiten unter Fürsten. Nam. früher gab es so: Bundes-, Familien-, Landes-, Reichs-, Stamm-Austräge.
3) (s. 1c) das Ausgeding (s. I. Ding, Anm., vgl. Alttheil), die Unterhandlung dar- über und Feststellung desselben, s. Schm. 1, 483; Wir gehn in A. mit einander, der Mentel soll das Gut übernehmen. Gartenl. 11, 211b etc.; dazu: A.-Häuslein, -Stüblein; Austrägler(in) = Altentheiler(in) etc. Be-:
1) Das, wieviel Etwas beträgt: Nur Bettler wissen ihres Guts B. Schlegel Rom. 2, 6; Wechsel zu einem bedeutenden B–e. Spielhagen Hoh. 2, 101 etc.; selten Mz.: Die Beträge [Summen], die ins Haus geflossen. Kompert Pfl. 2, 69 etc.; und in ugw. Bed. = Umfang: So hoch als ein Mensch, aber viel dicker, im B. fast soviel wie zween. Oken 7, 1846. Zsstzg.: Mich dauert nur der Geld-B. an Kinderzeug. Platen 4, 121; Stärke-B. der .. Armee. Scherr Bl. 3, 324 etc.
2) (veralt.) Vertrag. Chmel Max. 90. Bēī-: Das, was Jemand oder Etwas an seinem Theil zu Etwas beiträgt (vgl. Beisteuer): Seinen [des Schriftstellers] B. zum gemeinen Besten. Abbt (Wackern. 4, 346¹⁰); Staatsauflagen und Beiträge. B. 404b; Die Vf. der „Bremischen Beiträge“. Kurz Leitf. 193; Mendelssohn Morg. 205; Ihre und meine Beiträge [zu der Zeitschrift]. Sch. G. 1, 50; Wie groß der B. sei, welchen die schönen Künste zur Bildung des sittlichen Menschen thun können. W. 5, 5; Unser Haus ohne meinen B. zu unterhalten. 21, 30 etc.; Die Geldbeiträge fielen sehr sparsam aus. Sch. 841b; 891a etc.; Den Gemeinde-B. bezahlen etc. Eīn-:
1) das Eintragen in Etwas und das so Eingetragne, z. B.:
a) Als ich den zweiten E. überlas. Auerbach Gv. 3, das ins Sparkassenbuch Eingetragne; Wiewohl er in dem berühmten E. auf das Titelblatt seines Virgilius versichert. .. Von Petrarka’s Titelblatteinträgen in seinen Virgil. Westermann Jll. 2, 636b.
b) (Web., s. Kette 9; Auf-T. 4; Eintracht I), z. B. G. 19, 50; Karmarsch M. 2, 299 etc.; bildl.: Er webt Wahres und Falsches so verhenkert durch einander, daß man Zettel und E. unmöglich mehr von einander trennen kann. W. Merck 2, 104 etc.
2) (veralt., vgl. 3) Das, was eine Sache Einem einträgt, einbringt, der Nutzen, Gewinn: Sparen ist ein großer Zoll und E. Franck Sprchw. 1, 46; Den E. [Ertrag] der Früchte. Olearius B. 65b; Ist ja Kunst ein solcher E., das kein Rent und Zins auszehren kann. Weise Kl. Red. 14b.
3) Das, wodurch Jemand oder Etwas Abbruch leidet (vgl. etwa 1b, als das in die Quere Kommende?), bes.: E. (mundartl.: Eintracht, Herrig 34, 222; Wildermuth Heim. 254) thun mit Dat. (s. be- einträchtigen, eintragen 2), z. B.: Ernstere Betrachtungen, die einer freien Heiterkeit eher E. thaten. G. 22, 7; Daß ich .. der höhern Einheit E. gethan. 150; Dies thut der Wirkung großen E. 23, 18; Griechen, bei denen die körperliche Gesundheit der geistigen mehr Vorschub als E. that. IP. Fat. 1, 87; Sch. 764b; W. 9, 161; 31, 505; 34, 101 etc.; seltner: Besorgnisse wegen des E–s, den fremder Fleiß dem einheimischen bringen soll. Garve Pfl. 3, 199; E. leiden. Ehe e. Mannes (Lpzg. 1735) 384; Ohn all’ Einträg’ und Widerspan. HSachs 3, 1, 102d. Er-: sehr gw. statt des veralt. Ein-T. 2 (s. d. und Erträgnis), z. B.: Der E. des Guts, der Steuer etc.; In Goethes Dichtung und Wahrheit las ich .. mit sittlichem E. Ense T. 1, 365; Lebten Beide vom E. der Jagd. Platen 4, 281; Sch. 707a; W. Luc. 3, 341; HB. 1, 161 etc. Bsp. der nach Ade- lung, Campe etc. fehlenden Mz.: Mit dem gesammten E. Dessen, was etc. .. und mit dem E. der Steuer .., welche beide Erträge etc. Erbvgl. 46; Die Erträge des Gutes. Frey- tag Soll 1, 292; DMus. 1, 2, 180; Oppenheim 10, 282; 370; 375 etc.; Landw. Z. (55) 382b; 613b; 838b; Reinerträge. 942b; Guts-, Land-, Steuer-E.; Zu unsäglicher Geistesübung, wenn auch nicht zu sonstigem Stoff-E. Ense D. 2, 137 etc. Nāch-: ein als Ergänzung nachkommender Bei-T. (vgl. Supplement): Daß wir Alles aus Frankreich bekommen als Nebenwirkung und N. der dortigen Ereignisse. Ense T. 4, 264; G. 40, 155; Sch. 4, 31; Dieser mein Bei- und N. zur Beförderung des großen Werks. W. 30, 361; 14, 114 etc. Úber-:
1) (veralt.) Konkordat. Schwäb. W. 135.
2) s. Transport 2. Ver-:
1) (ohne Mz.) der Zustand, da Personen oder Sachen sich mit einander vertragen, nicht im Widerstreit mit einander sind: Es ist kein V. zwischen den Eheleuten; Haus-V. (vgl. 2); Mit der Schande keinen V. (vgl. 2), und gält’ es mein Leben! Alexis H. 1, 2, 97; Ein Herz .., das keinen Schlag | . . als im V. | der Unschuld schlägt. Thümmel 8, 73, als soweit es sich mit der Unschuld verträgt etc.; Ggstz.: Die durch Ungeschicklichkeit und Un-V. das Verderben über uns herbeigezogen. ALewald 1, 208.
2) (s. 1) eine Uber- einkunft zw. zwei zu einem gewissen Zweck verbundnen Pers. oder Parteien mit Feststellung der gegenseitigen Verbindlichkeiten und Rechte und: die Urkunde dar- über (s. Pakt; Kontrakt 1): Einen V., Verträge schließen; Solch ein V. empört wie solch ein Zwist. G. 35, 269; 9, 118; Jmmer war es noch kein Friede zw. zwei gleichgeachteten Mächten, bloß ein V. zw. dem Herrn und einem unüberwundenen Rebellen. Sch. 883a; 238a; 453b; Ein ewiger V. | verband Pomonen hier mit Floren. W. 12, 237 etc.; ferner (s. Kontrakt): Bundes-V.; Menschen, die in dem besondern Bürger-V–e stehen mit dem Staate. Fichte 6, 129; Der Herr Prokurator setzt einen Ehe-V. auf. W. 1, 63; Erb-V.; Freundschafts-, Handels- und Schiffahrts-V. zw. den Staaten etc. Preuß. Gesetzs. (57) 459; Friedensverträge. Jahn V. 373; Mommsen 1, 42 etc.; Gesellschafts-V., z. B. der einer Handelsgesellschaft etc. oder auch: der der bürgerlichen Gesellschaft zu Grunde liegt (contrat social); Ehe Sie den Grenz-V. | mit Dies-und Jenseits abgeschlossen. Thümmel K. 41; Haus-V. (vgl. 1), für die zu einem Haus Gehörigen geltend oder: ein Haus betreffend; Heiraths- V.; Kauf-, Mieths-, Pacht-V.; Staatsverträge. G. 25, 268; Grenz- und Tausch-V. der Liebe. IP. Hesp. 1; Rechtsgelehrten, | die durch den Ur-V. | das alte Recht verkehrten. Schenkendorf 11.
3) s. Ab-T. 6. Vōr-:
1) (ohne Mz.) das Vortragen, insofern man sich damit an Zuhörer verallgemeint dann auch an Leser wendet: Kommt zu den Perücken! Sie haben lange genug den V. gehabt; laß uns einmal die Müh übernehmen. G. 9, 106; Beim V. unsrer Geschichte. 18, 261 etc.
2) (s. 1, ohne Mz.) die Art des Vortragens: Der Redner, Deklamator, Sänger, Virtuose etc. hat einen schönen V.; Auf den V. kommt sehr Viel an, wenn des Tonsetzers Schöpfung Gemeingut werden soll. Düringer 1122; Der V. macht des Redners Glück. G. 11, 25; Ihr V. war geistlos und heftig ohne leidenschaftlich zu sein. 15, 190; Heine Lut. 2, 96; Da er dem städtischen Ton nachrang und dem feurigen V. V. H. 2, 300 etc.
3) (s. 1) Das, was Jemand mündlich oder schriftlich Personen zur Kenntnisnahme derselben vorträgt: Nicht zu geschwind mit Ihrem V.! G. 15, 41; Er spricht mit klarer verständlicher Stimme einen rein verständigen V. 26, 224; Der V. eines Sachwalters. 33, 249; Außer der Ordnung des laufenden V–s. 39, 445; Jeder mündliche V. will überreden. Zelt. 6, 308; Einen V. beim Gericht einreichen etc. Doppelzsstzg. nam. zu 1 und 3: Gesunden Menschenverstand in den Kanzel-V. zu bringen. H. (Wackern. 4, 404¹); Bei einem beschleunigten Lehr-V–e. G. 15, 31; Für die Katechetik und den Predigt-V. H. R. 9, 369 etc.
4) kaufm.: Der Saldo wird auf der neuen Rechnung wieder an erster Stelle eingetragen („vorgetragen“): An oder pr. Saldo V. 5) scherzh., burschik.: der volle weibl. Busen. Volmann 494. Zusámmen-: das Zusammentragen des Einzelnen zu einem Ganzen und: dies daraus gebildete Ganze, z.B. von den einzelnen Posten einer Rechnung. Thümmel 4, 141.
Aūsgeträg, n., –(e)s; –e:
bei Droysen A. 1, 224 = xφoρa, Opfer, bei dem man von dem Geopferten an die guten Freunde sandte.