Trag
Ausgeträg
Trāg, m., –(e)s; Träge:
nur in Zsstzg., vgl. die entsprechenden von tragen (und Tragung), z. B.: Áb-:
1) das Abtragen eines Terrains, insofern es durch Fortnahme geniedrigt wird, Ggstz. Auf-T. von der Erhöhung durch aufgefahrnes Erdreich, z. B.: Bei Etablierung einer Eisenbahnlinie die zweckmäßige Vertheilung der Einschnitte oder Abträge und Auffüllungen, Aufträge. Eine gehörige Ausgleichung des Auf- und A–es etc. 1, 612; Der A. von 10080 Jahren würde jene Fläche erst um einen Schuh erniedrigen. EE. 198 etc. —
2) = Abhub (s. d. 1b) von der Tafel. 151b; 700b etc. —
3) die Abzahlung einer Schuld etc., insofern diese dadurch (vgl.
1) niedriger und (allmählich) getilgt wird: Nach dem A–e der bereits darauf haftenden Kapitalien. 450a; 87; 89; 92; 94; Sein Kapital durch einen geringen jährlichen A. tödten zu lassen. Ph. 2, 105; Vielleicht empfang ich einen Theil der Schuld, | erwart’ ich hier den A. in Geduld. Somm. 3, 2; Von beiden Theilen einen vh.-mäßigen A. an die Priesterschaft angeordnet. Streitschr. 1, 113 etc.; auch: Ein gleich ofter Dank-A. Erb. 2, 52 etc. — 4) (s. 3) Das, wodurch für eine Verschuldung gebüßt, für Schaden und Kränkung Ersatz geleistet wird: Daß sie mir .. A. thäten um ihrer freventlichen .. Handlung willen. 159; Straf und A. halb. 90; Dafür wir dir um allen Schaden .. zwanzigfach bis zu deinem völligen Be[g]nügen A. thun wollen. 91b; Daß mir Rothe einen A. [Abbitte] vor Ihro Fürstl. Gn. thun mußte. 2, 148; 213; Bis sie dafür gebührenden A. gethan [Ersatz geleistet]. 14, 107; 1, 294 etc. — 5) Schaden, Abbruch (s. d. 8), insofern Einem etwas ihm Gebührendes entzogen wird (vergl. abtragen 2f): Die Dieberei [des Gesindes] und mancherlei A. 3, 45a, indem sie Mancherlei aus dem Hause wegtragen, s. Diese thäten mir viel A. und Schaden. 2, 193; Diese Fälle können dem großen Haufen der sich wohl Befindenden an ihrem Rechte gesund zu sein keinen A. thun. 29, 160 etc. — 6) (schwzr.)
a) A., Ver-T., Unterschied. —
b) = Ertrag. Er überschlug .. den A. aus Feld, Wald und Stall. U. 1, 253 etc. (s. abtragen 5). —
Án-: 1) ein Vorschlag, wodurch Jemand auf Etwas anträgt (s. d. 4): Auf A. der Erben etc.; Einen A. beim Gericht stellen; Auf den Klage-A. etc.; Einen A. in einer Versammlung, in der Ständeversammlung, in der Kammer stellen, einbringen; Über den A. diskutieren; Für, gegen den A. sprechen, stimmen; Den A. annehmen, ablehnen; Die Ausschußanträge. 12, 89; Dringlichkeits- anträge zu brennenden Fragen. 11, 120; Einen Gegen-A. stellen; Gesetz-A.; Haupt-, Unter-, Zusatz-A. etc. Dazu (schwachformig): Etwas beantragen, z. B.: Die politische Gleichstellung der Neubürger, wie Sulpicius sie beantragt hatte. 2, 294 u. o. —
2) ein Vorschlag, wodurch man Einem Etwas anträgt (s. d. 3): In dem A–e und der Annahme des Eides. Komment. preuß. Landr. 1, 260; Eides- A. Beweisf. 191 etc.; Einem einen A. thun 12, 48 etc.) oder machen, z. B. einem Buchhändler einen Verlags-A.; Einem einen Verkaufs-A.; einem Mädchen einen Heiraths-A.; Daß ansehnliche Heiraths anträge an mich gethan wurden. 17, 124; Oft wich ich seinem A. mühsam aus. 13, 9; 8, 140; 1, 31; Daß Aruja alle seine Anträge ausgeschlagen. 9, 240; Überdies geht mein A. nicht an sie. 243; Das Mädchen hat, bekommt viele Anträge etc. — Āūf-:
1) s. Ab-T. 1. —
2) Der A. der Farben [aufs Gemälde]. 30, 375; 24; 334 ff.; Je kühner, je freier sein [des Malers] A. war. 29, 442; Farben-A. 24, 333 etc. —
3) Über A. und Anordnung der Speisen. Kochk. VII etc.; auch = Aufsatz (s. d. 2a): Die erste Tracht .. bestand in einer Art von A–e, welche die Figur eines Esels von korinthischem Erzte hatte. Petr. 1, 89 etc. —
4) (Web.) = Aufzug (s. d. und Kette 9) im Ggstz. zum Eintrag: Wie manches Fädchen schießen | wir in den A. ein. 3, 249b). —
5) am häufigsten: das Einem aufgetragne Geschäft (s. Kommission, Mandat etc.): 29, 87; 9, 104; Soweit ging weder | mein A. etc. 332b; Ihm einen blut’gen A. gegen die Maria | zu geben. 435b [vgl. Mord-A.]; 436a; Ich nahm diesen mißlichen A. sehr ungern über mich. N. 3, 16; Der mit Aufträgen von Schach-Gebal zu ihm komme. 9, 245; Einen A. bekommen, übernehmen, ausrichten, ausführen etc.; Dem A–e gemäß; In Jemandes A–e handeln etc.; Daß ich .. den Neben-A. erhielt. VrgT. 105; Ihr Schreckens-A. 409b etc. Dazu (schwachformig): Einen beauftragen, ihm einen A. geben; auch: Er hatte sich selbst beauftragt. 4, 296 etc. und: Der Beauftragte. 18, 124; D. 2, 199 etc. — Āūs-:
1) Das, wodurch eine Sache ausgetragen (s. d. 4), d. h. ausgemacht, entschieden wird:
a) die Entscheidung überh., z. B.: Dann mußte der Ehrenhandel, wie es sich unter Kavalieren gebührte, zum A. gebracht werden. Reis. 2, 340; Der Sach mit Gewehr und Waffen A. zu geben. 379a; Eine große politische Frage, deren Entscheidung in der ganzen Zeit .. vermieden wurde und die jetzt zum A. kommen muß. 10, 154 etc. —
b) (s. a) der entscheidende Ausgang, das Ende: Das werde einen schönen A. nehmen, wenn Dies schon den ersten Tag so gehe. Sch. 43; 175; Der aber dies Werk hat angefangen . ., er ist auch eben Der, welcher dasselbe hernachmals zum A. und Ende wird bringen. 5, 43a etc. —
c) (s. a) bes. die gesetzliche, richterliche oder schiedsrichterliche Entscheidung, s. 86 (auch: Austracht, f.): Bis zu 7, 24; 13, 12; 14, 11; 113 etc.); bis nach Pom. 1, 219); beim 3, 56) A. der Sache etc.; Eine Familiensache niemals zum A. vor das bestellte Gericht zu bringen. D. 4, 94; 307; Der A. der Sache auf einen anderweiten Termin verschoben. M. 5, 69; Durch den gesetzlichen A. zw. entgegengesetzten gleich starken Parteien. V. 28 u. 0. s. 2; 3. —
2) (s. 1c) best. Pers. od. ein Kollegium solcher F Pers., die durch ihren Spruch einen Streit zw. Parteien zum A. bringen: So wollen Wir [der Fürst] vermöge des heil. Reichs Austräge .. einem Jeden unweigerlichên Rechts pflegen. 2; Die Austräge der Ebenbürtigen. 22, 93; Der von beiden Seiten erwählten vier Schiedsleute .., welche so lange zw. Herford und Bielefeld reisen sollten, bis sie ein Urtheil fänden. . . Daß die Austräge alle 14 Tage von Herford nach Bielefeld ritten etc. Ph. 1, 304 etc., s. auch 10, 47 etc. Dem Wesen der Sache nach selten in Ez.: Mir wär es lieb, ihr wähltet mich zum A. 13, 152, vgl. Austräger. M. 103. Dazu mit latinisierender Endung: Austrägāl- Gerichte, -Instanzen, -Sprüche etc., nam. noch in Bezug auf Streitigkeiten unter Fürsten. Nam. früher gab es so: Bundes-, Familien-, Landes-, Reichs-, Stamm-Austräge. —
3) (s. 1c) das Ausgeding (s. I. Ding, Anm., vgl. Alttheil), die Unterhandlung dar- über und Feststellung desselben, s. 1, 483; Wir gehn in A. mit einander, der Mentel soll das Gut übernehmen. 11, 211b etc.; dazu: A.-Häuslein, -Stüblein; Austrägler(in) = Altentheiler(in) etc. — Be-:
1) Das, wieviel Etwas beträgt: Nur Bettler wissen ihres Guts B. Rom. 2, 6; Wechsel zu einem bedeutenden B–e. Hoh. 2, 101 etc.; selten Mz.: Die Beträge [Summen], die ins Haus geflossen. Pfl. 2, 69 etc.; und in ugw. Bed. = Umfang: So hoch als ein Mensch, aber viel dicker, im B. fast soviel wie zween. 7, 1846. Zsstzg.: Mich dauert nur der Geld-B. an Kinderzeug. 4, 121; Stärke-B. der .. Armee. Bl. 3, 324 etc. —
2) (veralt.) Vertrag. Max. 90. — Bēī-: Das, was Jemand oder Etwas an seinem Theil zu Etwas beiträgt (vgl. Beisteuer): Seinen [des Schriftstellers] B. zum gemeinen Besten. 4, 346¹⁰); Staatsauflagen und Beiträge. 404b; Die Vf. der „Bremischen Beiträge“. Leitf. 193; Morg. 205; Ihre und meine Beiträge [zu der Zeitschrift]. G. 1, 50; Wie groß der B. sei, welchen die schönen Künste zur Bildung des sittlichen Menschen thun können. 5, 5; Unser Haus ohne meinen B. zu unterhalten. 21, 30 etc.; Die Geldbeiträge fielen sehr sparsam aus. 841b; 891a etc.; Den Gemeinde-B. bezahlen etc. — Eīn-:
1) das Eintragen in Etwas und das so Eingetragne, z. B.:
a) Als ich den zweiten E. überlas. Gv. 3, das ins Sparkassenbuch Eingetragne; Wiewohl er in dem berühmten E. auf das Titelblatt seines Virgilius versichert. .. Von Petrarka’s Titelblatteinträgen in seinen Virgil. Jll. 2, 636b. —
b) (Web., s. Kette 9; Auf-T. 4; Eintracht I), z. B. 19, 50; M. 2, 299 etc.; bildl.: Er webt Wahres und Falsches so verhenkert durch einander, daß man Zettel und E. unmöglich mehr von einander trennen kann. Merck 2, 104 etc. —
2) (veralt., vgl. 3) Das, was eine Sache Einem einträgt, einbringt, der Nutzen, Gewinn: Sparen ist ein großer Zoll und E. Sprchw. 1, 46; Den E. [Ertrag] der Früchte. B. 65b; Ist ja Kunst ein solcher E., das kein Rent und Zins auszehren kann. Kl. Red. 14b. —
3) Das, wodurch Jemand oder Etwas Abbruch leidet (vgl. etwa 1b, als das in die Quere Kommende?), bes.: E. (mundartl.: Eintracht, 34, 222; Heim. 254) thun mit Dat. (s. be- einträchtigen, eintragen 2), z. B.: Ernstere Betrachtungen, die einer freien Heiterkeit eher E. thaten. 22, 7; Daß ich .. der höhern Einheit E. gethan. 150; Dies thut der Wirkung großen E. 23, 18; Griechen, bei denen die körperliche Gesundheit der geistigen mehr Vorschub als E. that. Fat. 1, 87; 764b; 9, 161; 31, 505; 34, 101 etc.; seltner: Besorgnisse wegen des E–s, den fremder Fleiß dem einheimischen bringen soll. Pfl. 3, 199; E. leiden. e. (Lpzg. 1735) 384; Ohn all’ Einträg’ und Widerspan. 3, 1, 102d. — Er-: sehr gw. statt des veralt. Ein-T. 2 (s. d. und Erträgnis), z. B.: Der E. des Guts, der Steuer etc.; In Goethes Dichtung und Wahrheit las ich .. mit sittlichem E. T. 1, 365; Lebten Beide vom E. der Jagd. 4, 281; 707a; Luc. 3, 341; HB. 1, 161 etc. Bsp. der nach lung, etc. fehlenden Mz.: Mit dem gesammten E. Dessen, was etc. .. und mit dem E. der Steuer .., welche beide Erträge etc. 46; Die Erträge des Gutes. tag Soll 1, 292; 1, 2, 180; 10, 282; 370; 375 etc.; (55) 382b; 613b; 838b; Reinerträge. 942b; Guts-, Land-, Steuer-E.; Zu unsäglicher Geistesübung, wenn auch nicht zu sonstigem Stoff-E. D. 2, 137 etc. — Nāch-: ein als Ergänzung nachkommender Bei-T. (vgl. Supplement): Daß wir Alles aus Frankreich bekommen als Nebenwirkung und N. der dortigen Ereignisse. T. 4, 264; 40, 155; Sch. 4, 31; Dieser mein Bei- und N. zur Beförderung des großen Werks. 30, 361; 14, 114 etc. — Úber-:
1) (veralt.) Konkordat. 135. —
2) s. Transport 2. — Ver-:
1) (ohne Mz.) der Zustand, da Personen oder Sachen sich mit einander vertragen, nicht im Widerstreit mit einander sind: Es ist kein V. zwischen den Eheleuten; Haus-V. (vgl. 2); Mit der Schande keinen V. (vgl. 2), und gält’ es mein Leben! H. 1, 2, 97; Ein Herz .., das keinen Schlag | . . als im V. | der Unschuld schlägt. 8, 73, als soweit es sich mit der Unschuld verträgt etc.; Ggstz.: Die durch Ungeschicklichkeit und Un-V. das Verderben über uns herbeigezogen. 1, 208. —
2) (s. 1) eine Uber- einkunft zw. zwei zu einem gewissen Zweck verbundnen Pers. oder Parteien mit Feststellung der gegenseitigen Verbindlichkeiten und Rechte — und: die Urkunde dar- über (s. Pakt; Kontrakt 1): Einen V., Verträge schließen; Solch ein V. empört wie solch ein Zwist. 35, 269; 9, 118; Jmmer war es noch kein Friede zw. zwei gleichgeachteten Mächten, bloß ein V. zw. dem Herrn und einem unüberwundenen Rebellen. 883a; 238a; 453b; Ein ewiger V. | verband Pomonen hier mit Floren. 12, 237 etc.; ferner (s. Kontrakt): Bundes-V.; Menschen, die in dem besondern Bürger-V–e stehen mit dem Staate. 6, 129; Der Herr Prokurator setzt einen Ehe-V. auf. 1, 63; Erb-V.; Freundschafts-, Handels- und Schiffahrts-V. zw. den Staaten etc. (57) 459; Friedensverträge. V. 373; 1, 42 etc.; Gesellschafts-V., z. B. der einer Handelsgesellschaft etc. oder auch: der der bürgerlichen Gesellschaft zu Grunde liegt (contrat social); Ehe Sie den Grenz-V. | mit Dies-und Jenseits abgeschlossen. K. 41; Haus-V. (vgl. 1), für die zu einem Haus Gehörigen geltend oder: ein Haus betreffend; Heiraths- V.; Kauf-, Mieths-, Pacht-V.; Staatsverträge. 25, 268; Grenz- und Tausch-V. der Liebe. Hesp. 1; Rechtsgelehrten, | die durch den Ur-V. | das alte Recht verkehrten. 11. —
3) s. Ab-T. 6. — Vōr-:
1) (ohne Mz.) das Vortragen, insofern man sich damit an Zuhörer — verallgemeint dann auch an Leser — wendet: Kommt zu den Perücken! Sie haben lange genug den V. gehabt; laß uns einmal die Müh übernehmen. 9, 106; Beim V. unsrer Geschichte. 18, 261 etc. —
2) (s. 1, ohne Mz.) die Art des Vortragens: Der Redner, Deklamator, Sänger, Virtuose etc. hat einen schönen V.; Auf den V. kommt sehr Viel an, wenn des Tonsetzers Schöpfung Gemeingut werden soll. 1122; Der V. macht des Redners Glück. 11, 25; Ihr V. war geistlos und heftig ohne leidenschaftlich zu sein. 15, 190; Lut. 2, 96; Da er dem städtischen Ton nachrang und dem feurigen V. H. 2, 300 etc. —
3) (s. 1) Das, was Jemand mündlich oder schriftlich Personen zur Kenntnisnahme derselben vorträgt: Nicht zu geschwind mit Ihrem V.! 15, 41; Er spricht mit klarer verständlicher Stimme einen rein verständigen V. 26, 224; Der V. eines Sachwalters. 33, 249; Außer der Ordnung des laufenden V–s. 39, 445; Jeder mündliche V. will überreden. Zelt. 6, 308; Einen V. beim Gericht einreichen etc. — Doppelzsstzg. nam. zu 1 und 3: Gesunden Menschenverstand in den Kanzel-V. zu bringen. 4, 404¹); Bei einem beschleunigten Lehr-V–e. 15, 31; Für die Katechetik und den Predigt-V. R. 9, 369 etc. —
4) kaufm.: Der Saldo wird auf der neuen Rechnung wieder an erster Stelle eingetragen („vorgetragen“): An oder pr. Saldo V. — 5) scherzh., burschik.: der volle weibl. Busen. 494. — Zusámmen-: das Zusammentragen des Einzelnen zu einem Ganzen und: dies daraus gebildete Ganze, z.B. von den einzelnen Posten einer Rechnung. 4, 141. —
Aūsgeträg, n., –(e)s; –e: bei A. 1, 224 = xφoρa, Opfer, bei dem man von dem Geopferten an die guten Freunde sandte.
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