Stripp
Strippe
strippen
Stritt
stritzen
Strobel
Stripp: s. Strüpp. — ~e, f.; –n; Strippchen, lein:
zum Anziehn oder Anspannen dienende Riemen- oder Bandschleife, z. B. zum Anpflöcken der zu bleichenden Leinwand etc.; unten an Beinkleidern (s. Sprungriemen 2) etc. und nam. oft: oben am Schaft der Stiefel, sie in die Höhe zu ziehn. 9, 139b etc. (Struppen. Erl. 1, 162), best. Stiefel-S. etc.; Nbnf.: Striepe, Struppe 2, 348b), Strupfen, f. vgl. lat. struppus etc. (s. 336), s. Stropp. —
~en, tr.: 1) mit Strippen versehn: Ein Stück Leinwand s.; es auf der Bleiche an-s. [befestigen]; Ggstz.: ab-s. etc. —
2) S., strip(p)sen, prügeln, eig. mit einer Riemenpeitsche (engl. strips), vgl.: stricksen. Jm Ubrigen s. Straub, Anm. —
Stritt etc.: s. streitig und Strudel 2a. —
Stritzen, tr. etc.: 1) spritzen (s. sprießen, Anm.): Den Wein ungestritzt. Sonn. 300, ungewässert. —
2) Ein Frauenzimmer s. A. 3, 262), striezen etc. = ficken 3. etc. —
Strōbel etc.: s. Straub, Anm.
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