störbar
Abge-Störbar
Erstorbenheit
Stȫrbar, a.:
sich stören (s. d. und Zsstzg.) lassend, nam.: In un-s–er Ruh. 15, 313; Sav. 230; 24, 302 etc., vgl.: Gleichmüthigkeit und Unstörlichkeit. 58, 149); (Un-)ver-s., vgl.: Die unverstörlichen Gesetze. 1, 458a; SW. 64, 80 etc.; Zer-s. Garb. 148; Rev. 6 etc.; Un-zer-s. 16, 96; 1028a; 14, 210 etc.; Unzer-s–keit. 2, 215 etc., vgl.: Zerstörlich [leicht zer-s.]. 13, 295; Südr. 1, 20; Zerstörlichkei. 9, 565; Unzerstörlich. 13, 301; 15, 145; 17, 371; 27, 453; 458; Unzerstörlichkeit. 21, 91 etc. —
Abge~, Er~stórbenheit: s. ab-, ersterben. Work in progress
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