verkleinstädteln
Städter
Verkleinstädtelnerei
verkleinstädtelnig
verkleinstädtelnisch
Verkleinstädtelnler
verkleinstädtelnlich
Verkleinstädtelnling
Verklēīnstädteln, tr.; intr. (sein):
kleinstädtisch machen oder werden (vgl. verbauern). Ph. 1, 138. —
Stǟdt~er, m., –s; uv.: Stadtbewohner (vgl. Dörfer etc.): Wie der Hirt dem S. ein Greuel war. 20, 161; 5, 344; Cymb. 4, 2; 417 ff.; Die S–in drohet | euch Dirnen den Krieg. 1, 23; Th. 20, 31 etc. Zsstzg. (s. die von Stadt), z. B.: Alt-S.; Groß-S. R. 8, 40; Hanse-S.; Haupt-S. 1, 287; 5, 89; 210 etc.; Die deutschen Klein-S. 25, 116; Att. 2, 1, 82 etc.; Der Land-S. muß die Entwürfe machen und den See-S. leiten. Ph. 1, 16 etc.; Neu-S.; Pflanz-S.; Reichs-S. 20, 19 etc.; Residenz-S.; See-S. (s. Land-S.); Schöppen-S., ähnl. wie Schildbürger (s. d. und Krähwinkel); Vor-S. Par. 5, 33 etc. —
~erēī, f.; –en: in Zsstzg. (s. die von Städter) zur Bez. des tadelhaften Wesens und Thuns der -Städter, z. B.: Es ist dort über alle Hefen der Groß-S. hinaus etwas Feineres, Geistigeres im Leben. 8, 262 etc.; Damals gab’s außer London und Paris fast nur Klein-S. auf Erden. FB. 1, 7; Klein-S. und Engherzigkeit. Br. 2, 655; M. 22 etc.; In den Stadtkantonen Reichs-S., Breitthuerei etc. 8, 36; Die Schöppen-S. [dummer Streich etc.]. V. 191. —
~ig, a.: (selten, s. stätig) Von den Juden und den neuen Gesetzen ihrer S–keit (?). 1, 184, doch s. großstädtisch, vgl. † isch und parteiisch etc. —
~isch, a.: zu einer Stadt gehörig, daraufbezüglich, ihr gemäß (vgl. selten: stadthaft), z. B.: Von st–er Ziererei und bäurischer Derbheit frei. 5, 195; S–es Gewebe. 21, 249; 25, 413; S–e Überfeinerung. E. 241; Mir ist der ländliche Mann und dir der s–e selig. H. 2, 268; Des höfischen und s–en Lebens überüssig. 34, 94 etc.; Der frei-s–e Künstler [aus der Frei- oder freien Reichsstadt]. 26, 281; Groß-s–e Fremdthuerei und klein-s–e Rangsüchtelei. 8, 286, vgl.: Dem Wiener hat das Bewusstsein der Großstädtigkeit geschadet. 3, 287 etc.; Ein hanse-s–es Naserümpfen, „wie klein der Ort sei.“ 49; Das klein-s–e Geklatsch. G. 2, 339; 21, 53; 27, 429; Ant. 2, 14 etc.; Reichs-s–e Bürger. 25, 131; See-s–e Unterhändler. Ph. 1, 10; Vor-s–e Professionisten. Warn. 41 etc. —
~ler, m., –s; uv.: (uerächtl.) Städter. Pr. 76; 12b etc.; Fortbild.: Kleinstädtlerei. 4, 161. —
~lich, a.: selten statt städtisch. 1, 57; 132 etc., vgl.: stadtlich (s. staatlich 1). —
~ling, m., –(e)s; –e: Städter: Th. 7, 25; Sh. 3, 38.
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