Faksimile 0232 | Seite 1054
Faksimile 0232 | Seite 1054
Faksimile 0232 | Seite 1054
Faksimile 0232 | Seite 1054
Faksimile 0232 | Seite 1054
schwören
Schwȫren, schwor od. schwur, schwüre (schwöre); geschworen, intr. (haben); tr. und zuw. (s. 1l) refl.:
1) bei einer Betheurung sich auf etwas Heiliges, als Bürgschaft für die Wahrheit feierlich berufen (s. Eid):
a) Unnütz, bei jedem Anlaßsch.; Hoch und — heilig, theuer; Stein (s. d.) und Bein sch.; Einen Schwur, Eid, Meineid sch. etc. —
b) Sch., daß etc. (s. auch f); Ich schwör euch, ihr vergehn die Sinnen. G. 11, 117; Ich wollte sch., sie haben etc. 9, 8 u. o.; selten: Was der Sinn wahrnahm, unmöglich schwur es die Seele. Baggesen 1, 267, sie schwur, es sei unmöglich; erklärte sch–d es für unmöglich; Daß Ullin öffentlich Galwinen schuldig schwur. Nicolai 2, 63; Bei der Hoffnung auf mein himmlisch Heil | schwör’ ich mich rein von diesem Frevel. Schlegel Sh. 8, 285 etc., vgl. l. —
c) mit Infin. und zu. —
d) mit einem Eid geloben: Urfehde (G. 9, 68) etc., ewige Freundschaft (18, 332) sch.; Einem den Tod; alles Bittre und Böse (Tieck N. 5, 296); Haß (Sch. 893a), Verderben (1046a), Rache (Engel 8, 348) etc., Liebe (W. 4, 238), Treue (Sch. 468a), Treue und Pflicht (W. 20, 51) sch. etc., s. e; Hat es mir Armen | das Schicksal geschworen? G. 8, 70, so bestimmt etc. —
e) mit persönl. Dat. ohne Obj. = Treue etc. sch., huldigen. Stumpf 642a etc., auch mit Dat. von etwas mehr oder minder Personif.: Haben einer gewissen Philosophie geschworen. L. 3, 378; Der Sünde sch. Schlegel Sh. 8, 173 etc.; Dem Thurme geschworen (s. m). G. 12, 278. — Ferner mit abhäng. Präposit., z. B.:
f) Auf Etwas sch., davon, daß es so ist, so fest überzeugt sein, daß man keinen Eid darauf scheut: Jch schwöre darauf, — möchte (Heine Sal. 1, 17), wollte (Sch. 123b) darauf sch., daß etc.; Man schwüre drauf, er sei natürlich. W. 12, 143, auch: Fast schwür’ ich [drauf], daß ich hell gewacht. B. 16a etc., s. b (vgl.: Ist er wirklich todt? Ich schwöre nicht da- für. G. 1, 45 etc.); Auf die Wirklichkeit dieser Voraussetzung hätte er damals vielleicht noch nicht geschworen. Fichte 8, 15; Der Kellner betheuerte . ., es sei ein junger .. Mann; Lucie schwur dagegen auf den Oheim [= es sei der Oheim]. G. 19, 112 etc.; Auf Jemandes Worte sch. H. 11, 29; W. HB. 1, 22 etc., ihnen den unbedingtesten Glauben schenken, blind folgen etc., so auch: Auf ihn sch., z. B.: Ich schwör auf keinen einzeln Mann. Uhland 118 etc. Ferner: Auf die Bibel, das Evangelium, den Altar, die Hostie sch., feierlich das Heiligthum berührend etc., auch refl.: Daß | ein falscher Eid sich sch. kann auf heil’gen | Altar. HKleist Kr. 93 etc. —
g) Bei Etwas, das Einem heilig ist, sch., dies anrufend. Matth. 23, 16 ff. u. o. —
h) Für Etwas sch., s. f; Für Einen sch., von seiner Unschuld so überzeugt sein, daß man sie mit einem Eid zu bekräftigen nicht scheuen würde, vgl. i. —
i) In Jemandes Hand (s. d. 3) sch., z. B. ein Gelöbnis. Lewald W. 2, 298; Er schwur in die Hände eines Jesuiten zum katholischen Glauben (s. k). Monatbl. 2, 6a etc., auch (s. l): Als er heilig sich und glühend | in die Hand der Tugend schwur. Tiedge etc.; ferner: Eben Das wollte ich in die Seele der Orsina sch. L. Gal. 1, 6, in ihrem Namen, für sie (dh. an ihrer Stelle). — k) Zur Fahne (s. d. 1), zum Kalbfell (s. d.); zu einer, zu Jemandes Fahne, zum Katholicismus etc. (s. i) sch. — l) mit Angabe des Erfolgs, tr.: Wo aber Einer durch seinen falschen Eid Jemand zu peinlicher Straf schwüre. Carolina 107; Einen an den Galgen sch. Lichtenberg 5, 294 etc.; Wollt ihr die Stern’ auch aus den Sphären sch. Tieck Wint. 1, 1 (vgl. be-sch.) etc.; refl. (vgl. b): Sich von der Strafe frei (od. los-, ab-); sich Einem unterthan (Schlegel Rich. II. 5, 1); sich zu Jemandes Knecht (Sh. 3, 72), Liebsten (1, 50), Weibe (Raupach Js. 93), Werkzeug (Lewald W. 1, 332); sich ihm zu Eigen (HKöster L. 244), zum Schuldner (Möser Ph. 2, 143) sch.; Er schwur sich bei Allem, was heilig und hehr, | auf ewig zu ihrem Getreuen. B. 61a etc.; Da ich Elender mich um Willen und Freiheit .. schwur. Engel 6, 89, durch meinen Schwur darum brachte etc. — m) Partic., z. B.: Geschworene Eide; Dieses ist aber wie ein angenommenes und geschwornes Handwerkswort. Winckelmann M. 1, 248 etc., aber auch von Pers.: durch einen Eid verpflichtet, in Pflicht genommen (vgl. lat. juratus), z. B.: Du, mein erster Rath, geschworen, mir treu zu dienen. Alexis H. 1, 2, 285; Ich bin ihm geschworen. 298; Dazu sind wir am Altar geschworen, daß etc. 299; 330 etc.; nam. adjekt.: Der geschworne [vereidigte] Notar (Thümmel 6, 145), Syndikus (Möser Ph. 4, 290) etc. und verallgemeint: wie durch einen heiligen Eid gebunden, an Etwas unverbrüchlich zu halten etc.: Geschworner Freund (Schlegel Sh. 8, 278), Bruder (Rich. II. 4, 2), Verehrer (Engel 7, 245), Vasall (Fouqué Dr. 1, 281), Feind (W. 8, 198) etc.; Wir sind .. die geschworenen Nachahmer alles Ausländischen. L. 7, 452, auch zuw. gesteigert: Der geschworenste Protestant. Minckwitz (Platen 6, VIII) und substant., z. B.: Er als Geschworner des Volksthums. Jahn M. X; Seine [des Papsts] Geschworene. Luther SW. 60, 202 etc., bes.: Mitglied des Schwurgerichts (s. d.): Die Geschwornen haben ihn freigesprochen etc., veralt.: Daß .. mehrere der redlichsten Männer zuEid geschwornen angesetzt und alle Verbrechen .. auf deren Zeugnis gerichtet wurden. Möser Ph. 4, 195 etc.; ferner als Name vereidigter Aufseher und Beamten, z. B.: Ein Geschworner, Obergeschworner, Berg-, Deich-, Dorf-, Kirchen-, Landgeschworner (s. Brem. W. 4, 1129) etc.; dazu: Die Geschworenschaft: die Gesammtheit der Geschwornen; ihr Amt; der ihnen untergebne Distrikt etc. —
2) (s. 1) zuw. = fluchen (s. d.), blasphemieren: Das gotteslästerliche Fluchen, Wünschen und Schweren. Olearius Reis. 48a; Sie schworen dem Kaiser St. Veltens Krankheit an den Hals. Freytag B. 1, 226 etc. —
3) Schwörer, Einer, der schwört:
a) (s. 1) Dem frevelnden Schwörer des Meineids. V. Jl. 19, 265 etc. —
b) (s. 2) veraltend: Ein schreckliches Gericht folgt, Schwörer, deinem Spott. Lichtwer 247; Lästerer, Schwerer. Luther 1, 86a; Gottschwerer. Carolina 106. —
4) Schwörung, gw. nur von Zsstzg.
Anm. Ahd. suarjan, suerjan etc., mhd. swern (s. goth. svaran, antworten), bei Luther etc. und z. B. noch bei Haller 101; 125 etc. schweren (s. Schwär, Anm.), vgl. be-sch. etc. Impf.: Da schwor sie .. Du schw urst. Rückert E. 1, 26; 27 u. o.; schwur, wie bei Luther (z. B. 1. Mos. 24, 9; 25, 33; 31, 54 etc.), auch überwiegend bei G. (z. B. 5, 43; 6, 327; 9, 249; 13, 80; 260 etc.), umgekehrt schwor bei W. (z. B. 2, 77; 3, 24; 92; 12, 210; 232; 241 etc.; schwuren. HB. 1, 22 etc.); Schworst. Sch. 142b etc.; Konj. gw. schwüre (s. 1f; l) zur Untersch. von Präs. (s. Sanders Orth. 26), vgl. vereinzelt: Wenn ich ..die Irrlehre abschwörte. Kleucke Stolb. 1, 315.
Zsstzg. (vergl. die von schwären, schweren), z. B.: Áb-:
1) Einen Eid (Erbvergl. Beil. 63 etc.), die Urfehde (G. 9, 99) a. etc., schwören. —
2) [1l] Einem das Herz (Kretschmann 5, 134) a. etc., durch Schwören abnehmen, s. be-sch. 1. —
3) (s. 2) scherzh.: Dem Teufel, des Henkers Großmutter etc. ein Bein (s. d. 2d), ein Ohr (s. d. 8b) a., leichtfertig viel schwören und fluchen. —
4) [1l] Sich von Etwas a. —
5) das jetzige, frühre oder künftige Nichtstatthaben von Etwas be-sch., z. B. inein- andergreifend:
a) schwörend (ab)leugnen: Seine Unterschrift (Arnim 361), einen Wechsel (Rabner 4, 72), Einem anvertraute Summen (W. Luc. 6, 92) a.; Indem er abschwur, daß er falsch geschworen. Schlegel Sh. 6, 161 etc. —
b) Außerordentliche Gemeinden, welche . . nicht herkömmlich, habe man abgeschworen. JvMüller 24, 434, ihre Abschaffung oder Nichteinführung beschworen (s. c). —
c) von etwas bis dahin in Kraft Gewesnem sich eidlich losmachen: Ich .. schwur den Irrthum ab in seine Hände. Sch. 410a etc. (s. d), nam. von einer beschwornen Verpflichtung, Verbindung etc., z. B. vollständig: Soll ich dem Kaiser Eid und Pflicht a.? Sch. 386a und mit Fortfall theils des pers. Dat., theils des Accus. — wobei auch das Sachl. mehr oder minder personif. erscheinen kann und die Pers. als (sachl.) Obj. — (vgl. absagen 1a; 2a; d): Wollt ihr dem Kaiser | a.? 370b (s. aufsch.); Du hast die alten Fahnen abgeschworen. 387b; Ein Renegat, der sein Gelübd’ als Mönch | ruchlos a–d, seinen Gott verleugnet. 670a etc.; Von nun an bin ich dir nur Königin. Ich schwöre | die Pflicht der Mutter ab. Gotter 2, 45; Sie wünschte, mit ihrem Manne zu verwesen und schwur der ganzen Welt ab (s. d). Rabner 1, 148; Schwor Liebe mich doch ab im Mutterschoß. Schlegel Sh. 8, 273, sie hob jede Verbindung mit mir auf, wollte Nichts von mir wissen etc. (s. d; f). —
d) (s. c) mit einem Schwur auf Etwas verzichten: Gottlos schwört das Menschenkind dem Himmel ab (c). Görres (Wackern. 3, 1175¹⁵); Jede Wonne habe ich abgeschworen. Sch. M. 1, 75; Den Gebrauch der Augen schwurt ihr ab. V. Sh. 2, 488; Daß er alle Hoffnung, ohne sie glücklich zu sein, abgeschworen. W. 19, 345 etc. —
e) (s. c) Etwas abgeloben (s. d.) und a. — f) s. c und [1m]: Sein abgeschworner [abgesagter] Feind etc. —
6) nam. zu 5c: Widerrufe und Abschwörungen. L. 8, 412; V. Ant. 1, 315 etc. und mit Genit. bes. zur Bez. Desjenigen, dem oder das man abschwört: Abschwörung des Teufels (König 15, 110), der Empfindsamkeit (Sch. 1154b), der frühern Irrthümer (Schwegler [47] 912) etc. — Āūf-:
1) einen zum Antritt, zur Übernahme von Etwas erforderten Eid schwören, z. B.: Dem Kurfürsten ab-sch. (s. d. 5c) und der Freiheit und Glelchheit a. König Kl. 3, 267, den Huldigungseid; Vorgestern habe ich als erster Kustos bei dem Großhofmeister aufgeschworen. JvMüller 6, 414; Ein Gut a., den Lehnseid erneuern. Frisch; Den Stammbaum Herwald’s hatten heute | beim Stift drei alte Edelleute | als richtig aufgeschworen. Göckingk 3, 243; Jeden Kavalier, der sich irgendwo zu Kapitel, Landtag oder Stift a. lässt. Schücking Mark. 1, 85; Wackern. 3, 799²⁴etc., dazu: Die sog. Aufschwörer. Möser Ph. 4, 289. —
2) heraufbeschwören (s. d.): Es wurde der Schatte .. aus der Hölle aufgeschworen. JvMüller 24, 271 etc. — Āūs-: z. B. einen Eid zu Ende schwören. Alxinger D. 9, 57 etc. — Be-, tr.:
1) Etwas mit einem Eid bekräftigen: Seine Aussage b.; B. will ich’s vor Gerichtes Schranken. Sch. 440b; Dinge, deren Wahrheit ich „beschweren“ könnte. W. Luc. 4, 93 etc.; Einen Vertrag (Sch. 238a), Frieden (Alxinger D. 215), ein Bündnis, den Todesbund (Wackern. 2, 1253³) b., mit einem Eid b., selten meton.: „Habt ihr nicht auchim Rütli mitgeschworen? | .Ich hab den Eid des Bundes mitbeschworen. Sch. 541a, vgl.: Solch fälschlich abbeschworen [durch einen Mein- eid Einem abgenommnes] Gut. Carolina 107, s. absch. 2. —
2) durch magische oder wie magisch wirkende Worte, Formeln etc. eine best. Wirkung auf das Obj. hervorbringen oder hervorzubringen suchen, eig. und übertr.:
a) (s. bannen 2—4) Den Teufel b., her- oder fortbannen, z. B.: Den Teufel aus dem Abgott in ein wild Loch des Gebirgs (Stumpf 678b), den bösen Geist in einen Sack (G. 9, 96) b.; Dem Gotte zitternd, den sie erst beschwor [rief]. Uhland 435; Todte (Gryphius Fr. 260), Gespenster (Fichte 6, 100) b., citieren; Schlangen b. Jer. 8, 17; Ps. 58, 6 etc., dem Zauberwort unterthan, nam. unschädlich machen; Als ob er die Fische beschwüre [zauberhaft zum Fang lockte]. H. Ph. 4, 153; Das Wasser .. beschworen oder exorcisiert etc. Fischart B. 15b; 17a etc.; Den Sturm etc. b., zur Ruhe b.; O Sonne, deren Schein beschwöret | zur Ruh den Aufruhr dieser Nachtgenossen. Cham. 4, 162; Das innere Ungewitter .. ließe sich b., wenn etc. JvMüller 6, 226 etc.; Ein ominöses Diktum .. ohne das b–de „Unberufen“. Gervinus Lit. 5, 591 etc., s. c; 4. —
b) inständigst bitten, flehn etc.: So beschwur ich meinen Freund, er solle etc. G. 28, 263; Ich beschwor sie um Gottes willen, sie sollte etc. 265 etc.; Einen bei Etwas [das man anruft] um Etwas [das man wünscht] b., auch: Was ich dich heiß beschwöre. Lenau A. 116; Sav. 199 etc. (s. Das 4); ugw.: „Bei der Liebe .. beschwör’ ich dich ..“ Ich weiß | Nichts von der Liebe Bündnis, das du mir beschwörst (vgl. 1). Sch. 464b. —
c) Doppelzsstzg. zu a (vgl. 1), s. die von rufen, seltner so vom Grundw. etc.: Die Geister ..auf-b–d. Baggesen 5, 242; Daß er .. aufbeschwor zum Sturm der Wogen Fluth. Grün Sch. 152; Gd. 125; Tieck Cymb. 5, 4 etc.; Geheime Künste haben es aus der Gruft emporbeschworen. Immermann M. 2, 20 etc.; Wie er die Geheimnisse der Erde aus ihrem stillen Schoß herauf und die Sterne vom Himmel durch seine Formeln herabbeschworen. Görres V. 18; Etwas heran- (Schweg- ler [46] 65), herauf- (Cham. 6, 281 u. o.); herbei- (Sch. 342a; Lenau A. 119), zurück- (239; Rückert Mak. 1, 51) b. etc. —
3) s. wahrsagen 2, am Schluß. —
4) gw. zu 2a:
a) Beschwörer. Ps. 58, 6; V. 4, 152 etc.; Ratten- (Fischart Gr. 70); Schlangen- (Oken 6, 542); Teufel(s)- (Sch. 325b; Stumpf 381b); Wind- (Arnim 179) Beschwörer etc. —
b) (s. a) Die Teufelsbannungen und Beschwörereien. Immermann M. 2, 258 etc. —
c) Beschwörung, z. B. (s. 1) der Wahlkapitulation. G. 20, 232 etc., nam. zu 4a, z. B. 28, 2; 140; V. 3, 136; Od. 19, 457 (s. Segen 3c) etc.; Geister-, Teu- felsbeschwörungen etc. — Die Jury wurde eingeschworen. Schücking Gschw. 2, 13; Demokr. Stud. 297 etc.; Die sichersten [Marketender] waren bei den einzelnen Fahnen eingeschworen. Freytag B. 2, 53 etc. — Sich der Welt (B. 97a), den Musen (Platen 5, 287), dem Glück (2, 332), dem Heil (Daumer 1, 71); — dem Grause sein Leben, sein Gemüth (300) e., durch — oder wie durch — festen Schwur entziehn etc. — Einem Etwas e., den Schwur erwidern. Immermann Card. 111; Rückert 1, 373etc. — s. Fehl I, Anm. 2. — Hêr- etc.: z. B.: Was Sie so drohend auf mich herab-sch. Sch. 204b, fluchend wünschen etc. (vgl. be-sch. 2c); Die vor- übergegangne Gelegenheit [be-]schwört keine Macht wieder herauf. Gutzkow 11, 252; So war Das wohl ein Vieh, was .. aus dir herausschwur. B. 293a; Schwört euch heraus [1l]. Sch. 433a etc.; Das Blaue (s. d.) vom Himmel herunter-sch. etc. — Lōs- [1l]: Sich l. vom Strick. Alexis Dor. 1, Kap. 5 etc.; von Einem (W. 10, 262; 33, 22); von geschworner Treue (Schlegel Joh. 3, 1); vom Glauben (Zschokke 8, 229 etc.). — s. be-sch. 1. — Einen ü., mit Schwüren überbieten etc.: Wir leugnen’s keck und ü. sie. Schlegel Kaufm. 4, 2. — scherzh.: Ihr seid Obergeschworene? . . Wir wollen euch u. Heinr. IV. 1, 2, 2, s. auch unterschwären. —
Eīn-: Ent-: Entgêgen-: Fêhl-: Mít-: sber-: Unter-: Ver-:
1) (veralt.) Den Teufel v. Olearius B. 76a, be-sch. (s. d. 2a). —
2) [2] verwünschen, verfluchen: Ich habe sonst das Geld fürs Fechten oft verschworen. Körner 234a. —
3) (s. 2) Daß er seine arme Seele verschwor, kein sterbender Schwan singe so lieblich. W. Luc. 1, 94, gleichsam: seine Seele für die Wahrheit des Gesagten verpfändend, schwören (vgl. Günther 498), — ähnlich nam. refl. (vgl. vermessen 4d): „Nein, wahrhaftig!“ verschwur sich der Bär, „es ist ernstlich gesprochen.“ G. 5, 136; 200; Musste sie sich . ver-sch., daß sie .. keinem Menschen Etwas davon sagen wollte. Grimm M. 232; Schwesterchen verschwor sich hoch und theuer: | Ich nicht war’s, bei meinem Leben. Talvj 2, 116; Man hätte sich verschworen, du wärest es selbst. W. Luc. 3, 399; 6, 113; Att. 4, 1, 98 etc., selten so ohne Obj. (oder „sich“) = schwören: Der Liebe wahren Zweck verschwuren sie zu hassen. Haller 154 etc., außer mit nachfolgender Verneinung, — wo diese denn auch (s. kein 9) als pleonastisch aufgefasst und v. zu 4 gezogen werden kann: Ich habe verschworen, nicht mehr an sie zu denken. G. 16, 130; Grille! verschworen, nicht zu frein? L. 1, 122; 12, 393 etc. —
4) schwören, Etwas zu unterlassen (s. ab-sch. 5e; verreden 1 etc.): Er verschwur, jemals [oder nie, s. 3] irgend eine Stelle anzunehmen. G. 20, 84; Daß ich dgl. Possen auf ewig verschwor. 21, 186; Wir wollen Nichts ver-sch. W. 23, 357 etc.; Ihn .. zur Welt hinauszujagen, Das hatte er unverschworen [gw.: nicht verschworen]. IGMüller Lind. 4, 361 etc. —
5) = ab-sch. 5c: Salomo verschwur den seinen, | meinen Gott hab’ ich ver- leugnet (s. d.). G. 4, 86; Die nord’schen Lords, die dein Panier verschworen. Schlegel Sh. 8, 202. —
6) Einem den Tod v. JvMüler 1, 486 = schwören, zu-sch. (s. d.), häufiger: Einem Etwas oder sich v. (zu-sch.), durch einen Schwur widmen: Zu brechen | die mir verschworne Pflicht. Gryphius Fr. 400; Wer sich dem eignen Herd verschwur. Kinkel 254; Die Forschung, der ihr euch verschwurt. V. Sh. 2, 488; Daß er .. ihr tropfenweis sein Blut verschworen hätte. W. 11, 259 etc. —
7) sich mit Jemand durch einen Schwur verbünden, z. B.:
a) Der Freund . ., | mit dem ich jung nach Liebesbrauch | mich brüderlich verschworen [verbrüdert]. SDach (WhMüller B. 5, 143; Die ganze Natur scheint sich zum Vortheil seines Ruhms zusammen- verschworen zu haben. W. 8, 147 etc. —
b) gw. von einem Komplott gegen Jemand, eig. und übertr.: Wir versch. uns gar zu gern mit dem Irrthum gegen das Natürlichwahre. G. 22, 409; Kein Dieb, der sich mit Schlaf und Mitternacht verschwört. Sch. 123a; 430a; Selbst das Meer, mit ihrem Unterdrücker verschworen, droht etc. 776a; Sie sind um fränk’schen Sold .. | eidlich verschworen mit .. Frankreich. Schlegel Sh. 7, 31; Von ihrer Geburt an scheinen sich alle Umstände „wider ihr Glück verschworen zu haben. W. 33, 37; 32, 150; 15, 208 etc.; Weibsstücke, die sich zusammen verschworen hatten, ihren Muthwillen mit seiner Unschuld zu treiben. 16, 137; 18, 251; 9, 215 etc. Jm Partic. [1m]: Verschworner Republikaner. Sch. 144a; Die Verschwornen. 171b etc.; Du offenbarer Staatsver- schworner [gegen den Staat]. Schlegel Sh. 7, 218; Bande zusammenverschworner Minister. W. 8, 256 etc.; Mit- verschworen. G. 13, 328; Gotter 2, 321 etc.; Der Mitverschworene etc. G. 13, 37; 10, 151; W. 27, 32 u. v.—
8) Verschwörung, z. B.
a) zu 2: Unter den wildesten Drohungen und Verschwörungen. W. 21, 48. —
b) (zu 3) Betheurung: Bestehl ihn unter Verschwörungen! Klinger Seid. 32. —
c) gw. zu 7b: Die Verschwörung des Fiesko. Sch. 144 u. o.;’ veraltend: Zusammenverschwörung. Cronegk 1, 72; Danzel 168 (Haller); 529 (L.); Lichtenberg 1, 133; Sch. 993b; W. 5, 83; 133 u. o. —
9) Verschwörer, -in (ugw.: Verschwörinnen. Rank SchM. 32, s. Abenteurer, Anm.). — Wég-: So hatte er seine Ehre längst weggeschworen. Shakespeare 5, 125; Doch schwur ich sauber weg [drauf los]. V. Sh. 2, 238. — Zer-: Biron zerschwur sich schauderhaft darum. 515, s. ver-sch. 3. — Zū-: Einem (od. sich) Etwasz., schwörend zusichern. Cham. 4, 189; G. 16, 96; 31, 304; Sch. 20b etc.; Kindlein, sei ihm zugeschworen! G. 6, 111, schwör dich, gieb dich ihm zu Eigen; Eine dem Bunde des Guten . . zugeschworene Seele. Palleske Sch. 1, 259 etc. — Zurück-: entgegen-sch. W. 11, 221 etc. — Zusámmen-: z. B.:
1) Himmel (s. d. 1f) und Hölle z. etc. —
2) refl. = versch. 7:
a) Luther 8, 68a etc. —
b) Sch. 4b etc.; Die Zusammengeschworenen. Gryphius Fr. XI.