Faksimile 0232 | Seite 1054
Faksimile 0232 | Seite 1054
Faksimile 0232 | Seite 1054
Faksimile 0232 | Seite 1054
Faksimile 0232 | Seite 1054
schwören
Schwȫren, schwor od. schwur, schwüre (schwöre); geschworen, intr. (haben); tr. und zuw. (s. 1l) refl.:
1) bei einer Betheurung sich auf etwas Heiliges, als Bürgschaft für die Wahrheit feierlich berufen (s. Eid):
a) Unnütz, bei jedem Anlaßsch.; Hoch und heilig, theuer; Stein (s. d.) und Bein sch.; Einen Schwur, Eid, Meineid sch. etc.
b) Sch., daß etc. (s. auch f); Ich schwör euch, ihr vergehn die Sinnen. G. 11, 117; Ich wollte sch., sie haben etc. 9, 8 u. o.; selten: Was der Sinn wahrnahm, unmöglich schwur es die Seele. Baggesen 1, 267, sie schwur, es sei unmöglich; erklärte sch–d es für unmöglich; Daß Ullin öffentlich Galwinen schuldig schwur. Nicolai 2, 63; Bei der Hoffnung auf mein himmlisch Heil | schwör’ ich mich rein von diesem Frevel. Schlegel Sh. 8, 285 etc., vgl. l.
c) mit Infin. und zu.
d) mit einem Eid geloben: Urfehde (G. 9, 68) etc., ewige Freundschaft (18, 332) sch.; Einem den Tod; alles Bittre und Böse (Tieck N. 5, 296); Haß (Sch. 893a), Verderben (1046a), Rache (Engel 8, 348) etc., Liebe (W. 4, 238), Treue (Sch. 468a), Treue und Pflicht (W. 20, 51) sch. etc., s. e; Hat es mir Armen | das Schicksal geschworen? G. 8, 70, so bestimmt etc.
e) mit persönl. Dat. ohne Obj. = Treue etc. sch., huldigen. Stumpf 642a etc., auch mit Dat. von etwas mehr oder minder Personif.: Haben einer gewissen Philosophie geschworen. L. 3, 378; Der Sünde sch. Schlegel Sh. 8, 173 etc.; Dem Thurme geschworen (s. m). G. 12, 278. Ferner mit abhäng. Präposit., z. B.:
f) Auf Etwas sch., davon, daß es so ist, so fest überzeugt sein, daß man keinen Eid darauf scheut: Jch schwöre darauf, möchte (Heine Sal. 1, 17), wollte (Sch. 123b) darauf sch., daß etc.; Man schwüre drauf, er sei natürlich. W. 12, 143, auch: Fast schwür’ ich [drauf], daß ich hell gewacht. B. 16a etc., s. b (vgl.: Ist er wirklich todt? Ich schwöre nicht da- für. G. 1, 45 etc.); Auf die Wirklichkeit dieser Voraussetzung hätte er damals vielleicht noch nicht geschworen. Fichte 8, 15; Der Kellner betheuerte . ., es sei ein junger .. Mann; Lucie schwur dagegen auf den Oheim [= es sei der Oheim]. G. 19, 112 etc.; Auf Jemandes Worte sch. H. 11, 29; W. HB. 1, 22 etc., ihnen den unbedingtesten Glauben schenken, blind folgen etc., so auch: Auf ihn sch., z. B.: Ich schwör auf keinen einzeln Mann. Uhland 118 etc. Ferner: Auf die Bibel, das Evangelium, den Altar, die Hostie sch., feierlich das Heiligthum berührend etc., auch refl.: Daß | ein falscher Eid sich sch. kann auf heil’gen | Altar. HKleist Kr. 93 etc.
g) Bei Etwas, das Einem heilig ist, sch., dies anrufend. Matth. 23, 16 ff. u. o.
h) Für Etwas sch., s. f; Für Einen sch., von seiner Unschuld so überzeugt sein, daß man sie mit einem Eid zu bekräftigen nicht scheuen würde, vgl. i.
i) In Jemandes Hand (s. d. 3) sch., z. B. ein Gelöbnis. Lewald W. 2, 298; Er schwur in die Hände eines Jesuiten zum katholischen Glauben (s. k). Monatbl. 2, 6a etc., auch (s. l): Als er heilig sich und glühend | in die Hand der Tugend schwur. Tiedge etc.; ferner: Eben Das wollte ich in die Seele der Orsina sch. L. Gal. 1, 6, in ihrem Namen, für sie (dh. an ihrer Stelle). k) Zur Fahne (s. d. 1), zum Kalbfell (s. d.); zu einer, zu Jemandes Fahne, zum Katholicismus etc. (s. i) sch. l) mit Angabe des Erfolgs, tr.: Wo aber Einer durch seinen falschen Eid Jemand zu peinlicher Straf schwüre. Carolina 107; Einen an den Galgen sch. Lichtenberg 5, 294 etc.; Wollt ihr die Stern’ auch aus den Sphären sch. Tieck Wint. 1, 1 (vgl. be-sch.) etc.; refl. (vgl. b): Sich von der Strafe frei (od. los-, ab-); sich Einem unterthan (Schlegel Rich. II. 5, 1); sich zu Jemandes Knecht (Sh. 3, 72), Liebsten (1, 50), Weibe (Raupach Js. 93), Werkzeug (Lewald W. 1, 332); sich ihm zu Eigen (HKöster L. 244), zum Schuldner (Möser Ph. 2, 143) sch.; Er schwur sich bei Allem, was heilig und hehr, | auf ewig zu ihrem Getreuen. B. 61a etc.; Da ich Elender mich um Willen und Freiheit .. schwur. Engel 6, 89, durch meinen Schwur darum brachte etc. m) Partic., z. B.: Geschworene Eide; Dieses ist aber wie ein angenommenes und geschwornes Handwerkswort. Winckelmann M. 1, 248 etc., aber auch von Pers.: durch einen Eid verpflichtet, in Pflicht genommen (vgl. lat. juratus), z. B.: Du, mein erster Rath, geschworen, mir treu zu dienen. Alexis H. 1, 2, 285; Ich bin ihm geschworen. 298; Dazu sind wir am Altar geschworen, daß etc. 299; 330 etc.; nam. adjekt.: Der geschworne [vereidigte] Notar (Thümmel 6, 145), Syndikus (Möser Ph. 4, 290) etc. und verallgemeint: wie durch einen heiligen Eid gebunden, an Etwas unverbrüchlich zu halten etc.: Geschworner Freund (Schlegel Sh. 8, 278), Bruder (Rich. II. 4, 2), Verehrer (Engel 7, 245), Vasall (Fouqué Dr. 1, 281), Feind (W. 8, 198) etc.; Wir sind .. die geschworenen Nachahmer alles Ausländischen. L. 7, 452, auch zuw. gesteigert: Der geschworenste Protestant. Minckwitz (Platen 6, VIII) und substant., z. B.: Er als Geschworner des Volksthums. Jahn M. X; Seine [des Papsts] Geschworene. Luther SW. 60, 202 etc., bes.: Mitglied des Schwurgerichts (s. d.): Die Geschwornen haben ihn freigesprochen etc., veralt.: Daß .. mehrere der redlichsten Männer zuEid geschwornen angesetzt und alle Verbrechen .. auf deren Zeugnis gerichtet wurden. Möser Ph. 4, 195 etc.; ferner als Name vereidigter Aufseher und Beamten, z. B.: Ein Geschworner, Obergeschworner, Berg-, Deich-, Dorf-, Kirchen-, Landgeschworner (s. Brem. W. 4, 1129) etc.; dazu: Die Geschworenschaft: die Gesammtheit der Geschwornen; ihr Amt; der ihnen untergebne Distrikt etc.
2) (s. 1) zuw. = fluchen (s. d.), blasphemieren: Das gotteslästerliche Fluchen, Wünschen und Schweren. Olearius Reis. 48a; Sie schworen dem Kaiser St. Veltens Krankheit an den Hals. Freytag B. 1, 226 etc.
3) Schwörer, Einer, der schwört:
a) (s. 1) Dem frevelnden Schwörer des Meineids. V. Jl. 19, 265 etc.
b) (s. 2) veraltend: Ein schreckliches Gericht folgt, Schwörer, deinem Spott. Lichtwer 247; Lästerer, Schwerer. Luther 1, 86a; Gottschwerer. Carolina 106.
4) Schwörung, gw. nur von Zsstzg.
Anm. Ahd. suarjan, suerjan etc., mhd. swern (s. goth. svaran, antworten), bei Luther etc. und z. B. noch bei Haller 101; 125 etc. schweren (s. Schwär, Anm.), vgl. be-sch. etc. Impf.: Da schwor sie .. Du schw urst. Rückert E. 1, 26; 27 u. o.; schwur, wie bei Luther (z. B. 1. Mos. 24, 9; 25, 33; 31, 54 etc.), auch überwiegend bei G. (z. B. 5, 43; 6, 327; 9, 249; 13, 80; 260 etc.), umgekehrt schwor bei W. (z. B. 2, 77; 3, 24; 92; 12, 210; 232; 241 etc.; schwuren. HB. 1, 22 etc.); Schworst. Sch. 142b etc.; Konj. gw. schwüre (s. 1f; l) zur Untersch. von Präs. (s. Sanders Orth. 26), vgl. vereinzelt: Wenn ich ..die Irrlehre abschwörte. Kleucke Stolb. 1, 315.
Zsstzg. (vergl. die von schwären, schweren), z. B.: Áb-:
1) Einen Eid (Erbvergl. Beil. 63 etc.), die Urfehde (G. 9, 99) a. etc., schwören.
2) [1l] Einem das Herz (Kretschmann 5, 134) a. etc., durch Schwören abnehmen, s. be-sch. 1.
3) (s. 2) scherzh.: Dem Teufel, des Henkers Großmutter etc. ein Bein (s. d. 2d), ein Ohr (s. d. 8b) a., leichtfertig viel schwören und fluchen.
4) [1l] Sich von Etwas a.
5) das jetzige, frühre oder künftige Nichtstatthaben von Etwas be-sch., z. B. inein- andergreifend:
a) schwörend (ab)leugnen: Seine Unterschrift (Arnim 361), einen Wechsel (Rabner 4, 72), Einem anvertraute Summen (W. Luc. 6, 92) a.; Indem er abschwur, daß er falsch geschworen. Schlegel Sh. 6, 161 etc.
b) Außerordentliche Gemeinden, welche . . nicht herkömmlich, habe man abgeschworen. JvMüller 24, 434, ihre Abschaffung oder Nichteinführung beschworen (s. c).
c) von etwas bis dahin in Kraft Gewesnem sich eidlich losmachen: Ich .. schwur den Irrthum ab in seine Hände. Sch. 410a etc. (s. d), nam. von einer beschwornen Verpflichtung, Verbindung etc., z. B. vollständig: Soll ich dem Kaiser Eid und Pflicht a.? Sch. 386a und mit Fortfall theils des pers. Dat., theils des Accus. wobei auch das Sachl. mehr oder minder personif. erscheinen kann und die Pers. als (sachl.) Obj. (vgl. absagen 1a; 2a; d): Wollt ihr dem Kaiser | a.? 370b (s. aufsch.); Du hast die alten Fahnen abgeschworen. 387b; Ein Renegat, der sein Gelübd’ als Mönch | ruchlos a–d, seinen Gott verleugnet. 670a etc.; Von nun an bin ich dir nur Königin. Ich schwöre | die Pflicht der Mutter ab. Gotter 2, 45; Sie wünschte, mit ihrem Manne zu verwesen und schwur der ganzen Welt ab (s. d). Rabner 1, 148; Schwor Liebe mich doch ab im Mutterschoß. Schlegel Sh. 8, 273, sie hob jede Verbindung mit mir auf, wollte Nichts von mir wissen etc. (s. d; f).
d) (s. c) mit einem Schwur auf Etwas verzichten: Gottlos schwört das Menschenkind dem Himmel ab (c). Görres (Wackern. 3, 1175¹⁵); Jede Wonne habe ich abgeschworen. Sch. M. 1, 75; Den Gebrauch der Augen schwurt ihr ab. V. Sh. 2, 488; Daß er alle Hoffnung, ohne sie glücklich zu sein, abgeschworen. W. 19, 345 etc.
e) (s. c) Etwas abgeloben (s. d.) und a. f) s. c und [1m]: Sein abgeschworner [abgesagter] Feind etc.
6) nam. zu 5c: Widerrufe und Abschwörungen. L. 8, 412; V. Ant. 1, 315 etc. und mit Genit. bes. zur Bez. Desjenigen, dem oder das man abschwört: Abschwörung des Teufels (König 15, 110), der Empfindsamkeit (Sch. 1154b), der frühern Irrthümer (Schwegler [47] 912) etc. Āūf-:
1) einen zum Antritt, zur Übernahme von Etwas erforderten Eid schwören, z. B.: Dem Kurfürsten ab-sch. (s. d. 5c) und der Freiheit und Glelchheit a. König Kl. 3, 267, den Huldigungseid; Vorgestern habe ich als erster Kustos bei dem Großhofmeister aufgeschworen. JvMüller 6, 414; Ein Gut a., den Lehnseid erneuern. Frisch; Den Stammbaum Herwald’s hatten heute | beim Stift drei alte Edelleute | als richtig aufgeschworen. Göckingk 3, 243; Jeden Kavalier, der sich irgendwo zu Kapitel, Landtag oder Stift a. lässt. Schücking Mark. 1, 85; Wackern. 3, 799²⁴etc., dazu: Die sog. Aufschwörer. Möser Ph. 4, 289.
2) heraufbeschwören (s. d.): Es wurde der Schatte .. aus der Hölle aufgeschworen. JvMüller 24, 271 etc. Āūs-: z. B. einen Eid zu Ende schwören. Alxinger D. 9, 57 etc. Be-, tr.:
1) Etwas mit einem Eid bekräftigen: Seine Aussage b.; B. will ich’s vor Gerichtes Schranken. Sch. 440b; Dinge, deren Wahrheit ich „beschweren“ könnte. W. Luc. 4, 93 etc.; Einen Vertrag (Sch. 238a), Frieden (Alxinger D. 215), ein Bündnis, den Todesbund (Wackern. 2, 1253³) b., mit einem Eid b., selten meton.: „Habt ihr nicht auchim Rütli mitgeschworen? | .Ich hab den Eid des Bundes mitbeschworen. Sch. 541a, vgl.: Solch fälschlich abbeschworen [durch einen Mein- eid Einem abgenommnes] Gut. Carolina 107, s. absch. 2.
2) durch magische oder wie magisch wirkende Worte, Formeln etc. eine best. Wirkung auf das Obj. hervorbringen oder hervorzubringen suchen, eig. und übertr.:
a) (s. bannen 2—4) Den Teufel b., her- oder fortbannen, z. B.: Den Teufel aus dem Abgott in ein wild Loch des Gebirgs (Stumpf 678b), den bösen Geist in einen Sack (G. 9, 96) b.; Dem Gotte zitternd, den sie erst beschwor [rief]. Uhland 435; Todte (Gryphius Fr. 260), Gespenster (Fichte 6, 100) b., citieren; Schlangen b. Jer. 8, 17; Ps. 58, 6 etc., dem Zauberwort unterthan, nam. unschädlich machen; Als ob er die Fische beschwüre [zauberhaft zum Fang lockte]. H. Ph. 4, 153; Das Wasser .. beschworen oder exorcisiert etc. Fischart B. 15b; 17a etc.; Den Sturm etc. b., zur Ruhe b.; O Sonne, deren Schein beschwöret | zur Ruh den Aufruhr dieser Nachtgenossen. Cham. 4, 162; Das innere Ungewitter .. ließe sich b., wenn etc. JvMüller 6, 226 etc.; Ein ominöses Diktum .. ohne das b–de „Unberufen“. Gervinus Lit. 5, 591 etc., s. c; 4.
b) inständigst bitten, flehn etc.: So beschwur ich meinen Freund, er solle etc. G. 28, 263; Ich beschwor sie um Gottes willen, sie sollte etc. 265 etc.; Einen bei Etwas [das man anruft] um Etwas [das man wünscht] b., auch: Was ich dich heiß beschwöre. Lenau A. 116; Sav. 199 etc. (s. Das 4); ugw.: „Bei der Liebe .. beschwör’ ich dich ..“ Ich weiß | Nichts von der Liebe Bündnis, das du mir beschwörst (vgl. 1). Sch. 464b.
c) Doppelzsstzg. zu a (vgl. 1), s. die von rufen, seltner so vom Grundw. etc.: Die Geister ..auf-b–d. Baggesen 5, 242; Daß er .. aufbeschwor zum Sturm der Wogen Fluth. Grün Sch. 152; Gd. 125; Tieck Cymb. 5, 4 etc.; Geheime Künste haben es aus der Gruft emporbeschworen. Immermann M. 2, 20 etc.; Wie er die Geheimnisse der Erde aus ihrem stillen Schoß herauf und die Sterne vom Himmel durch seine Formeln herabbeschworen. Görres V. 18; Etwas heran- (Schweg- ler [46] 65), herauf- (Cham. 6, 281 u. o.); herbei- (Sch. 342a; Lenau A. 119), zurück- (239; Rückert Mak. 1, 51) b. etc.
3) s. wahrsagen 2, am Schluß.
4) gw. zu 2a:
a) Beschwörer. Ps. 58, 6; V. 4, 152 etc.; Ratten- (Fischart Gr. 70); Schlangen- (Oken 6, 542); Teufel(s)- (Sch. 325b; Stumpf 381b); Wind- (Arnim 179) Beschwörer etc.
b) (s. a) Die Teufelsbannungen und Beschwörereien. Immermann M. 2, 258 etc.
c) Beschwörung, z. B. (s. 1) der Wahlkapitulation. G. 20, 232 etc., nam. zu 4a, z. B. 28, 2; 140; V. 3, 136; Od. 19, 457 (s. Segen 3c) etc.; Geister-, Teu- felsbeschwörungen etc. Die Jury wurde eingeschworen. Schücking Gschw. 2, 13; Demokr. Stud. 297 etc.; Die sichersten [Marketender] waren bei den einzelnen Fahnen eingeschworen. Freytag B. 2, 53 etc. Sich der Welt (B. 97a), den Musen (Platen 5, 287), dem Glück (2, 332), dem Heil (Daumer 1, 71); dem Grause sein Leben, sein Gemüth (300) e., durch oder wie durch festen Schwur entziehn etc. Einem Etwas e., den Schwur erwidern. Immermann Card. 111; Rückert 1, 373etc. s. Fehl I, Anm. 2. Hêr- etc.: z. B.: Was Sie so drohend auf mich herab-sch. Sch. 204b, fluchend wünschen etc. (vgl. be-sch. 2c); Die vor- übergegangne Gelegenheit [be-]schwört keine Macht wieder herauf. Gutzkow 11, 252; So war Das wohl ein Vieh, was .. aus dir herausschwur. B. 293a; Schwört euch heraus [1l]. Sch. 433a etc.; Das Blaue (s. d.) vom Himmel herunter-sch. etc. Lōs- [1l]: Sich l. vom Strick. Alexis Dor. 1, Kap. 5 etc.; von Einem (W. 10, 262; 33, 22); von geschworner Treue (Schlegel Joh. 3, 1); vom Glauben (Zschokke 8, 229 etc.). s. be-sch. 1. Einen ü., mit Schwüren überbieten etc.: Wir leugnen’s keck und ü. sie. Schlegel Kaufm. 4, 2. scherzh.: Ihr seid Obergeschworene? . . Wir wollen euch u. Heinr. IV. 1, 2, 2, s. auch unterschwären.
Eīn-: Ent-: Entgêgen-: Fêhl-: Mít-: sber-: Unter-: Ver-:
1) (veralt.) Den Teufel v. Olearius B. 76a, be-sch. (s. d. 2a).
2) [2] verwünschen, verfluchen: Ich habe sonst das Geld fürs Fechten oft verschworen. Körner 234a.
3) (s. 2) Daß er seine arme Seele verschwor, kein sterbender Schwan singe so lieblich. W. Luc. 1, 94, gleichsam: seine Seele für die Wahrheit des Gesagten verpfändend, schwören (vgl. Günther 498), ähnlich nam. refl. (vgl. vermessen 4d): „Nein, wahrhaftig!“ verschwur sich der Bär, „es ist ernstlich gesprochen.“ G. 5, 136; 200; Musste sie sich . ver-sch., daß sie .. keinem Menschen Etwas davon sagen wollte. Grimm M. 232; Schwesterchen verschwor sich hoch und theuer: | Ich nicht war’s, bei meinem Leben. Talvj 2, 116; Man hätte sich verschworen, du wärest es selbst. W. Luc. 3, 399; 6, 113; Att. 4, 1, 98 etc., selten so ohne Obj. (oder „sich“) = schwören: Der Liebe wahren Zweck verschwuren sie zu hassen. Haller 154 etc., außer mit nachfolgender Verneinung, wo diese denn auch (s. kein 9) als pleonastisch aufgefasst und v. zu 4 gezogen werden kann: Ich habe verschworen, nicht mehr an sie zu denken. G. 16, 130; Grille! verschworen, nicht zu frein? L. 1, 122; 12, 393 etc.
4) schwören, Etwas zu unterlassen (s. ab-sch. 5e; verreden 1 etc.): Er verschwur, jemals [oder nie, s. 3] irgend eine Stelle anzunehmen. G. 20, 84; Daß ich dgl. Possen auf ewig verschwor. 21, 186; Wir wollen Nichts ver-sch. W. 23, 357 etc.; Ihn .. zur Welt hinauszujagen, Das hatte er unverschworen [gw.: nicht verschworen]. IGMüller Lind. 4, 361 etc.
5) = ab-sch. 5c: Salomo verschwur den seinen, | meinen Gott hab’ ich ver- leugnet (s. d.). G. 4, 86; Die nord’schen Lords, die dein Panier verschworen. Schlegel Sh. 8, 202.
6) Einem den Tod v. JvMüler 1, 486 = schwören, zu-sch. (s. d.), häufiger: Einem Etwas oder sich v. (zu-sch.), durch einen Schwur widmen: Zu brechen | die mir verschworne Pflicht. Gryphius Fr. 400; Wer sich dem eignen Herd verschwur. Kinkel 254; Die Forschung, der ihr euch verschwurt. V. Sh. 2, 488; Daß er .. ihr tropfenweis sein Blut verschworen hätte. W. 11, 259 etc.
7) sich mit Jemand durch einen Schwur verbünden, z. B.:
a) Der Freund . ., | mit dem ich jung nach Liebesbrauch | mich brüderlich verschworen [verbrüdert]. SDach (WhMüller B. 5, 143; Die ganze Natur scheint sich zum Vortheil seines Ruhms zusammen- verschworen zu haben. W. 8, 147 etc.
b) gw. von einem Komplott gegen Jemand, eig. und übertr.: Wir versch. uns gar zu gern mit dem Irrthum gegen das Natürlichwahre. G. 22, 409; Kein Dieb, der sich mit Schlaf und Mitternacht verschwört. Sch. 123a; 430a; Selbst das Meer, mit ihrem Unterdrücker verschworen, droht etc. 776a; Sie sind um fränk’schen Sold .. | eidlich verschworen mit .. Frankreich. Schlegel Sh. 7, 31; Von ihrer Geburt an scheinen sich alle Umstände „wider ihr Glück verschworen zu haben. W. 33, 37; 32, 150; 15, 208 etc.; Weibsstücke, die sich zusammen verschworen hatten, ihren Muthwillen mit seiner Unschuld zu treiben. 16, 137; 18, 251; 9, 215 etc. Jm Partic. [1m]: Verschworner Republikaner. Sch. 144a; Die Verschwornen. 171b etc.; Du offenbarer Staatsver- schworner [gegen den Staat]. Schlegel Sh. 7, 218; Bande zusammenverschworner Minister. W. 8, 256 etc.; Mit- verschworen. G. 13, 328; Gotter 2, 321 etc.; Der Mitverschworene etc. G. 13, 37; 10, 151; W. 27, 32 u. v.—
8) Verschwörung, z. B.
a) zu 2: Unter den wildesten Drohungen und Verschwörungen. W. 21, 48.
b) (zu 3) Betheurung: Bestehl ihn unter Verschwörungen! Klinger Seid. 32.
c) gw. zu 7b: Die Verschwörung des Fiesko. Sch. 144 u. o.;’ veraltend: Zusammenverschwörung. Cronegk 1, 72; Danzel 168 (Haller); 529 (L.); Lichtenberg 1, 133; Sch. 993b; W. 5, 83; 133 u. o.
9) Verschwörer, -in (ugw.: Verschwörinnen. Rank SchM. 32, s. Abenteurer, Anm.). Wég-: So hatte er seine Ehre längst weggeschworen. Shakespeare 5, 125; Doch schwur ich sauber weg [drauf los]. V. Sh. 2, 238. Zer-: Biron zerschwur sich schauderhaft darum. 515, s. ver-sch. 3. Zū-: Einem (od. sich) Etwasz., schwörend zusichern. Cham. 4, 189; G. 16, 96; 31, 304; Sch. 20b etc.; Kindlein, sei ihm zugeschworen! G. 6, 111, schwör dich, gieb dich ihm zu Eigen; Eine dem Bunde des Guten . . zugeschworene Seele. Palleske Sch. 1, 259 etc. Zurück-: entgegen-sch. W. 11, 221 etc. Zusámmen-: z. B.:
1) Himmel (s. d. 1f) und Hölle z. etc.
2) refl. = versch. 7:
a) Luther 8, 68a etc.
b) Sch. 4b etc.; Die Zusammengeschworenen. Gryphius Fr. XI.