schwächbar
Schwäche
schwächeln
Schwä́ch~bar, a.:
was geschwächt (s. d. und Zsstzg.) werden kann, z. B.: Un-ab-sch–e Erinnerungskraft. M. 1, 395. —
~e, f.; –n: 1) der Zustand des Schwachseins und —: Das worin dieser sich äußert; die schwache Seite von Etwas etc. (s. Schwachheit 1; 2): Körperliche, geistige Sch.; Die Sch. des Geistes, Verstands, Gesichts, des Pulses, der Festung etc.; Einen bei seiner Sch. fassen 1, 308), ihm eine Sch. ablauern 643b); Daß meine Neider 1000 Sch–n finden. 13, 222; 249; Was mir bald als Kraft, bald als Sch. erschien. 21, 198; Der Charakter dieser Zeit in all seiner Stärke und seinen Sch–n. Ver. 16; Sch. ist ein unverbesserlicher Fehler ..; sie thun aus Schwachheit Böses. Ph. 10, 376; Daß in Gastein, wenn auch nicht Schwachheiten des Herzens, doch Sch–n [Krankheiten] des Leibes gehoben werden. (56) 1, 143 etc.; Bis Jener durch frühe Alters-Sch–n bewogen die Regierung niederlegte. 1, 417; 6, 346 etc.; Charakter-Sch. Bfr. 1, 88; Familien-Sch–n [oder -Fehler, s. d.]. 4, 157; Ich will Ihrer Fassungs- Sch. zu Hilfe kommen. 2, 478; Gemüths-Sch. Bfr. 1, 190; Greisen-Sch. Gd. 233; Eine Herzens-Sch. [Verliebtheit]. Kl. 3, 10; Hofränke und Hof-Sch–n. T. 5, 17; Nerven-Sch. 3, 219 etc. (s. nervös); Weder an Überkraft noch an Über- Sch. leiden. Pr. 6, 118; Verstandes-Sch. Bfr. 1, 77 etc. —
2) (Fechtk.) Die Sch. eines Degens, der untre dünnre Theil der Klinge, wie Stärke der obre; Klingen-Sch., -Stärke. —
~eln, intr. (haben): schwächlich sein: Sch. und kränkeln. tenl. 9, 558b; Leb. 121 etc. —
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