Schreier
Schreierei
schreierhaft
schreierisch
Schrēīer, m., –s; uv.:
Jemand, der — und insofern er — schreit (s. d. und Zsstzg.), z. B.: Wer hat zum Sch. also dich bedungen? 4, 8; T. 1, 36; 1, 322; 4, 166 etc., auch: Sch–in, z. B. schreiende Schauspielerin. 198 etc. Zsstzg. (außer denen von schreien) z. B. Blut- oder Zeter-Sch., den Mörder anklagend; Juch-Sch. 1, 149; Markt- Sch., durch Schrein Kunden auf dem Markt anlockend. Pet. 1, 115 etc., dann nam. = Charlatan (s. d.). 8, 167; 2, 24 etc., vgl.: Zahn-Sch. 6, 263 (s. Zahnarzt); Neuigkeiten-Sch. 6, 270; Stadt- Sch. 7, 24 (s. Ausrufer); Tugend-Sch. (46) 539, der viel Geschrei von seiner Tugend macht etc. —
~ēī, f.; –en: Wesen und Thun eines Schreiers, nam.: Markt-Sch. Vers. 4, 252: 33, 75; 39, 87 etc. —
~haft, a.: in der Weise eines Schreiers, bes.: Markt- sch. Br. 2, 261. —
~isch, a.: schreiend, schreierhaft: Ein sch–er Bube. I. 1, 332; Viele Ausdrücke waren noch.. [markt-]sch–er. 368; Sch–er als ein Papagei vor dem Regen. Sh. 3, 106 (bei schreiichter); Luc. 3, 137 etc., nam.: Markt-sch. 3, 265; 31, 63.
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