schreibbar
Schrēībbar, a.:
1) was zu schreiben (s. d. und Zsstzg.) ist (vgl. schreiblich): Sch–e Materien. 6, 305; Etwas nicht Über-sch–es. 15, 56, nam. Ggstz.: Erzähle, was un-sch. [schriftlich nicht mittheilbar] ist. Br. 7a; Lav. 21; Sch. 5, 75 etc. —
2) ugw.: Einen sch. [schreiblustig] machen. Br. 1, 258.
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