Schnat
Schnāt, f.; –en:
1) (schles.) Reis, Schößling. 502; 1047; 1069 etc.; Schnatt en. 2, 10 (vgl. bair.: Schnätzlein. 3, 501). —
2) Grenze einer Flur etc. 3, 78; Mark. 2, 23; Gschw. 2, 112; Grenz-Sch. 119 etc.; dazu: Heim-Sch., s. Kirchenfriede. — 3) s. Schnack, Anm.
Anm. In Bed. 2 westfäl. „Snaat“. M. 4, 24; 31, vergl. Schnede = Rain. Anm. 71 zu 1, tit. 8 § 118 von schneiden, vgl. Schnatte = Striemen (der Haut). Br. 367a; 23, 10); ferner weidm. für ausgehaune Alléen, Steige im Wald, nam. zum Aufstellen von Jagdzeug, Dohnen etc. und auch diese selbst die Bez.: Schneid(e) 9, 359; Schneise, f. 2, 8b; 72a etc.; Schneiß(e), f. 223a; Br. 281; 9, 236b; 626b; 10, 124 etc.; Schnei, f. Th. 1, 93; Himm. 9 etc.; Schneuß, f. 2, 41 etc.;Geschnat, Geschneide, n. etc. und Zsstg., z. B.: Die Dohnen- 124 schnait. 2, 107 etc. = Vogelschneiß. Br. 298 etc.; In der Wolfschneise. GsE. 4, 107 etc.
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