Schmälen
schmälern
Schmǟl~en: s. schmählen. — ~ern, tr.:
1) eig.: schmäler, minder breit machen, z. B.: Sie schmälert, gleicht und schwärzt der Augen dünnes Haar. 1, 347; Ein Kleid sch. (obrd. st. verengern). Geschmälerte Durchblicke aus einem beschränkten Gesichtskreise. A. 2, 245 etc., — hochd. gw. in Zsstzg. oder refl.: Körpertheile J. 208b; Ph. 3, 143; Schl. 14 etc.); Thäler 41), Kornfluren A. 2, 315), Wege F. 3, 131) sch. sich. etc., auch im Partic. Präs., o. sich (s. d. †): In sch–den Beeten. 2, 10. —
2) (s. 1) beeinträchtigend verringern, verkleinern: Einem das zugetheilte Brot 4, 119), den geringen Brautschatz 6, 141), den kargen Unterhalt N. 2, 170), das Erbtheil 13, 261) sch., (ver-)kürzen; Jemandes Ansehn 10, 191), Ruf (40, 7), Kredit (30, 37), Verdienst (14, 256), Wirkungen (ebd.), Herrlichkeit 1, 320) sch.; Schmälerte die Menge neuer Ansiedelungen den .. Boden. 404b; Wo Jeder .. das Wohl Anderer schmälert .., um sein eigenes zu erweitern. Pfl. 1, 181; Pickend schmälert sie [die Taubenschaar] das künft’ge Jahr [die Ernte]. A. 196 etc. Dazu: Schmälerer fremdes Verdienstes. Ov. 2, 84; Schmälerungen fremder Ehre. Pfl. 1, 221; Im weitesten, von ihmuungeschmälerten Sinn. 8, 217 etc. — Zsstzg. z. B. Áb-:
1) [1]: 1, 197; Einen sehr abgeschmälerten Damm. J. 1, 101; Sich nach oben a. 248; Zu stumpfer Keilform abgeschmälert. Schl. 69; Die Abschmälerung der Hinterhauptsplatten. 67 etc. —
2) [2] Ihm rings a. sein Erbgut. Il. 22, 489 etc. — Ver-:
1) [1] Die Blätter ver-sch. sich. 356b; Von vorn nach hinten verschmälert. Oc. 1, 63 etc.; seltner (s. 2): Sie kam um einen Rock verschmälert zurück. Jos. 68, sie hatte einen Rock abgelegt. —
2) [2] Die Verschmälerung seiner Einkünfte. 7, 254.
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