Faksimile 0124 | Seite 946
schlammen
Schlámmen: 1) intr. (sein) in Zsstzg. z. B.:
Án-: sich als Schlamm ansetzen: Angeschlammtes Erdreich etc. Be-: sich mit Schlamm bedecken: Mit Schlamm besudelt. . . So beschlammet. Olearius Baumg. 100b etc. Über-: sich mit Schlamm überziehn: In einigen Wochen überschlammt dieses Geschiebe. Tschudi Th. 168 etc. Um-: rings be-sch. Ver-: durch angehäuften Schlamm verderben: Die Seen v. und hauchen Giftdünste aus. Körner Sch. 4, 517; Platen 2, 227; Die Wiesen und Weiden verschimmeln und v. Temme Verbr. 1, 4 etc. (s. 2). Übrtr.: Sein Verstand ist ganz verschlammt. Möricke N. 179; Diese verschwammten und verschlammten Seelen. Schwegler (47) 873; Shakespeare Wint. 1, 1 etc.; Aufrüttler der geistigen und materiellen Verschlammung. Scherr Bl. 1, 165 etc. Zū-: sich durch Schlammanhäufung verstopfen etc., ver-sch. 2) tr., zuw. statt schlämmen (s. d. 1; 2 und Zsstzg.).