schlammen
Schlámmen: 1) intr. (sein) in Zsstzg. z. B.:
Án-: sich als Schlamm ansetzen: Angeschlammtes Erdreich etc. — Be-: sich mit Schlamm bedecken: Mit Schlamm besudelt. . . So beschlammet. Baumg. 100b etc. — Über-: sich mit Schlamm überziehn: In einigen Wochen überschlammt dieses Geschiebe. Th. 168 etc. — Um-: rings be-sch. — Ver-: durch angehäuften Schlamm verderben: Die Seen v. und hauchen Giftdünste aus. Sch. 4, 517; 2, 227; Die Wiesen und Weiden verschimmeln und v. Verbr. 1, 4 etc. (s. 2). Übrtr.: Sein Verstand ist ganz verschlammt. N. 179; Diese verschwammten und verschlammten Seelen. (47) 873; Wint. 1, 1 etc.; Aufrüttler der geistigen und materiellen Verschlammung. Bl. 1, 165 etc. — Zū-: sich durch Schlammanhäufung verstopfen etc., ver-sch. — 2) tr., zuw. statt schlämmen (s. d. 1; 2 und Zsstzg.).
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