Schill
Schille
Schiller
schillerig
schillern
Schilling
Schill, m., –(e)s; –e:
s. Schiele. —
~e, f.; –n: s. Schale 5a (vgl.: Ein Rettig-Sch–n. 280 = Scheibe etc.). —
~er, m., –s; uv. (s. schielen 3d): 1) Bleichert. — 2) schillernder Glanz, Farbenspiel: Der bunte Sch. des Morastes im Abendroth. H. 2, 1, 169; Durch perlmutterartigen Sch. ausgezeichnet. 3, 271; 408; 1, 138 etc. —
~erig, a.: schillernd; changeant. —
~ern, intr. (haben): (s. schielen 3d) in Wechselfarben (s. d.) spielen, glänzen, eig. und übertr.: Golden mit blauem Sch. D. 5, 451; Jean Paul’sche Religiosität und Heine’sche Eulenspiegelei schillerten durch einander wie eine Schlangenhaut. gH. 1, 55; 2, 175; 2, 71; 5, 192; 6, 101; Sch–de Übergänge. Th. 164 etc.; Was bei Heine noch zwischen Schön und Häßlich schillerte. 1, 1, 169 etc., auch zuw. mit Obj.: Während die [Mond-] Sichel Glanz schillerte. Rom. 5, 246; Farben-sch–d. Rom. 85; Pfeffer (s. d. 1d) und Salz sch–d. Or. 1, 77 etc.; Zsstzg.: Ihr zw. Mignon und Philine einsch–des Attachement. G. 1, 32; Wie der Apotheker gegen den Arzt hinschillert etc. [es halb und halb ist]. 31, 23; Nach-sch–de Landschaften. 4, 914¹⁰) etc. —
~ing, m., –(e)s; –e; –s-: s. schallen, Anm.:
1) eine nach Zeit und Ort versch. Münze, meist theils zu 12, theils zu 30 Pfennig, s. nam. —
a) Als Maß (s. Pfennig, Anm. etc.) korrekt uv.: Zwanzig Sch. A. 1, 93 etc., doch findet sich so auch: Sch–e. 1, 114; 7, 126; Mit einem Pfunde und fünf Sch–en bezahlt. DBl. 2, 285 etc. —
b) verallgemeint statt Geld: Das soll uns auch einen hübschen Sch. einbringen. Br. 1, 334; Luc. 1, 434 etc., und so nam. in Zsstzg., s. die von Pfennig, z. B.: Braut- Sch., s. Brautschatz 2; Bring ihm unsern letzten | Noth- und Ehren-Sch. 2, 6; Weil der Hodepfennig oder der Hode-Sch. mit dem Verfall der Münze zu sehr heruntergegangen. Ph. 2, 30 (vgl. 3, 187); Kauf-Sch. 2, 320; Den Kauf-Sch. von 20 Dukaten. Nap. 6, 35, auch: Es mit keinem andern Kauf-Sch. als mit Tugend an uns zu lösen. 1, 24 etc.; Den Pacht-Sch. von dem Gute entrichten. Mus. 2, 4; Der Pfand- Sch., die 80000 Gulden. 741a; 714b, auch: Der Kuß ist ein Pfand-Sch. künftiger Vereinigung. 4, 90 etc.; Theil-Sch., dem Gerichtsherrn von den Erbtheilen entrichtet; Möcht er einen Wander-Sch. haben wie jeder Gesell. Leb. 146 u. ä. m. —
2) (s. 1, vgl. Pfund 3) eine Anzahl theils von 30 Stück (= ½ Schock), theils von 12 Stück (= Dutzend), s. Letztres namentl. schles., s. z. B.: Weil ihr sechs „Schillge“ Jahr sammt zweien habt erlebt. Verm. 32 (=74Jahr alt seid); Einen halben Sch. [sechs] Thaler. 1, 316 etc., s. auch Losung 9 etc. —
3) eine Tracht Schläge als Züchtigung, — entw. nach der Zahl (s. 2, und nam.: Zwei Sch. Schmitz hat er verdient. 83a, vgl. Pfund 4; Pfennig 7) oder viell. wie Schelle (s. d. 1) —: 1, 282; Hole die Ruthe .. und gieb ihr einen Sch. Lammf. 1, 312; Er hielt seinen Sch. bußfertig aus. 4, 136; Einen derben Sch. 1, 118; 1, 26; 42 etc.; wortspielend mit 1, z. B. 4, 5; Mak. 2, 60 etc.; Zsstzg. z. B. Schul-Sch., — Ggstz. Gerichts-, Markt-, Stadt-Sch. etc.; Loch-, Stock-Sch., im Loch (Gefängnis) vom Stockmeister gegeben, s. etc.
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