Schieß
schießbar
Schieße
Schīēß, m., –es; –e:
mundartl. etc.:
1) Giebelseite eines Gebäudes. 3, 410, auch: Schießer, m.; Schießen, m.; f.; Geschieß, n.; Schuß, m. ebd. —
2) ellipt. in Flüchen, vgl.: Schieß dich der Schreck! holz Sag. 1, 7; Donners Sch.! ebd.; Potz U. 2, 322 etc.) oder beim (Sch. 133; G. 81) Sch.! Dazu: Dein schießiges [verdammtes etc.] Tanzen etc. 187; 198, s. —
3) in Zsstzg.: Ver-: s. verschießen 9. —
~bar, a.: was geschossen werden kann, s. schießen (z. B. 4l) und Zsstzg. —
~e: 1) f.; –n: Bäck.: = Schieber (s. d. 5a), vgl. schießen 4d. — 2) n., –s; 0: in Zsstzg.: Ge-:
a) s. Schieß 1. —
b) andauerndes Schießen, nam. von Gewehren. Unst. 71; Bl. 1, 49 (= Schießerei. rhD. 2, 280); auch (schwzr.) hastiges Hin- u. Herrennen (s. schießen 1).
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