Scherge
Schérge, m., –n; –n; –n-:
1) s. Schar, Anm.: Diener als Vollstrecker der Befehle eines Machthabers etc., z. B.: Sch–n des Baschas 3, 349), des Burgherrn 1, 141) etc., fremder Tyrannei B. 3, 157), der Gewalt P. 1, 75), des Gesetzes 388a) etc.; Vor Kaiser-Sch–n | Wahrheitstrotz. 76; Mein eigner Sch. zu werden und .. meine Vernunft gefangen zu nehmen. 3, 4; Der grause Sch. Tod | verhaftet schleunig. Sh. 3, 360 etc., meist mit gehässigem Nbnsinn, so nam. im gew. Leben von Policei- und Gerichtsdienern (s. d., vgl. Häscher und: Schirgänt. 446c), s. 3, 399 ff. Dazu: Schergenhaft od. schergisch A. 119); Schergenthum 9, 104); Einen od. Etwas (auf-)schergen = verschörgen V. 1, 154; 2, 228), verklagen, denuncieren (s. auch schirgen, schürgen = schieben, stoßen, treiben. Sprchw. 145; Mas. 208 etc.; 88). —
2) ein störartiger Fisch. Accipenser stellatus.
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