schelten
Schélten, schalt, schölte; gescholten; schiltst, schilt; schilt! tr., intr. (haben); refl.:
1) Ein Obj. so und so sch., nennen, ihm das angegebne Prädikat beilegen:
a) (veralt., mundartl.) allgm., s. Quitt (s. d. c) sch.; Die Rom für [s. c] Afrikens Penthasilea schilt [erklärt]. Soph. 1, 364; Wenn die bürgerlichen Demoisellen schlechtweg Fräulein, die adeligen hingegen ausschließlich gnädige Fräulein gescholten würden. 36, 317; 318 etc. —
b) (s. c) Einem einen unverdienten Titel beilegen: Ich darf mich nicht des Glückes Liebling sch.,| ich hab’s mit Kraft dem Schicksal abgetrotzt. 122b; Stubensitzer, den die Leute einen Philosophen sch. Ph. 3, 79; Sich Ritter 11, 78), sich den Guten 462b) sch. lassen etc. —
c) gw. von einem einen Vorwurf enthaltenden Prädikat: Jemand einen Dummkopf oder dumm etc.; ihn Das, was er ist 6, 32), ihn ein Mädchen 12, 40) oder weibisch etc.; Etwas eine Dummheit oder dumm; die Muttersprache rauh die Hingebung Flatterliebe (Sh. 1, 54) sch. etc. Auch (s. 2): Einen „toller Geselle“ Gd. 1, 26); Etwas für Schläfrigkeit F. 3, 217); sich als einen Elenden GsN. 1, 145); das Leben als Schaum 4, 86) sch. etc. —
2) (s. 1c) sich laut in unwilligen Vorwürfen über Etwas oder Einen äußern:
a) Jemandes Betragen sch.; ihn wegen seines Betragens, über sein Betragen sch. (s. aus-sch.); veralt.: Deß [darüber] gescholten werden. 2, 7, vgl.: Er konnte sich der ärgsten Dummheit sch. [zeihen], daß etc. J. 1, 253 etc.; Ich lasse mir meinen Hermann nicht sch. 5, 27; Manches ist hierin zu sch. und zu loben. W. 3, 230 etc., vgl. die Gegenüberstellung des svrwdt. tadeln, wovon sch. sich einerseits untersch. durch den ungestümern Ausbruch der Vorwürfe, andrerseits aber auch durch das Momentane desselben bei best. Anlaß: 18, 208; 22, 199; 39, 296 etc. Partic.: Gescholten, wie ein Diener 422b), Knabe, Schulbube etc.; Hart-, schwer- 10, 311), viel- (12, 163) gescholten etc. — Ferner intr. (b—d):
b) (s. a) allein: Schimpfte, kiff und schalt. Febr. 88 etc.; Ein sch–d Weib. Sh. 6, 101 etc.; Mit Sch. und Tadeln. 5, 27. —
c) mit Präpos.: Auf Etwas 104), auf eine Nation 16, 318) sch.; auf Jemand hinein- (24, 234), los-sch. etc., s. d; mit Einem 2, 237 etc.) sch., vgl.: Sich mit Jemand sch. 2, 9), herum-sch., s. ärgern 2d; Gegen Jemand sch. Kl. 3, 108), seinem Unwillen Luft machen. —
d) mit Dat. = auf: Soll ich der Flucht von meinen Tagen sch.? | soll ich auf sie und ihre Trägheit schmähn? Lieb. 147; Scheltet nicht dem Phöbus, eurem Knechte. 423 etc., s. 3b. —
e) tr., refl. mit Angabe der Wirkung: Sich satt (s. d. 2a) sch. auf Etwas. E. 1, 67 etc.; Einen aus der Schlacht sch. Sh. 8, 245, vgl.: Einen vom Sitz im Rath weg- (6, 148), seinen Freund hinweg- (Joh. 4, 1), fort-sch.; Ein Mißfallen, welches sich nicht weg-sch. ließ. D. 6, 210; 2, 297. —
3) (s. 2) mit lauter (zürnender) Stimme sich vernehmen lassen:
a) weidm.: s. schallen 1f; schmählen. —
b) bibl.: Er schalt dás [„dem“ s. 2d] Schilfmeer, da ward’s trocken. 106, 9 (= er bedräuete etc. U. v. dichter.: Zürnender schon klang des Orkans Sch. D. 163. —
4) (s. 2) oberd.: fluchen: 4. 23, 7ff.; 2. 19, 3ff., vgl. —
5) (s. 2) im Zunftwesen = in Verruf erklären, s. (1854) 2, s. be-sch. —
6) Zu 2:
a) Schelter. 6, 154. —
b) Scheltungen [Schelte]. Sch. 226; U. 2, 154; 1, 162a etc.; Selbstscheltung. 21, 206.
Anm. Ahd. scëltan, mhd. schëlten (vgl. schallen). Die angegebne Abwandl. ist die heute gw., s. gelten, doch nicht selten Imper.: Schelte! 1. 51; 5, 67; 3, 22; 8, 151; 2, 326; Mak. 1, 99; 2, 30; 68; 5, 5; ferner — neben schölte (s. Orth. 26) 173a; 1, 276; 104; 183; N. 588; H. 2, 279 etc. — schälte. Kr. 27 etc., veralt. schülte. SW. 64, 335 etc., vgl. veralt. Impf.: schult, scholte (z.B. noch Giaf. 505; ausscholtest. Zelt. 5, 340), mundartl.: Sie schelteten ihn aus. EfA. 2, 605.
Zsstzg. z. B.: Āūs-:
1) intr.: zu Ende schelten. —
2) tr. [2a]: Einen (tüchtig) a.; über, wegen, ob 177) Etwas; ihn als Esel etc. Stolz 133) a. —
3) refl.: sich in Schelten Luft machen. Leb. 1, 270. — Be-:
1) tr. [2a]: schelten, tadeln: Einen Att. 1, 1, 47 etc.), sich selbst 12, 308 etc.) — wegen Etwas (11, 272; Luc. 6, 129), deßwegen (5, 47), darüber (1, 117); 3, 243), dessenthalb 2, 87), darum 2, 50) b. etc.; Alle eure Verweise, Bescheltungen. 25, 263. —
2) (s. 1) Jemandes Ehre b. H. 2, 3, 110), ihr vorwerfend einen Makel anheften, nam.: bescholten 730b etc.), unbescholten 15, 261), mit — ohne Makel des Leumunds; Bescholtenheit T. 4, 82); Die Unbescholtenheit dieses Standes. GschTh. 189 etc. — Entgêgen- [2b]: Einem e. DF. 1, 176, vgl. gegen-sch. 15, 58. — Er-, tr. [2b]: durch Schelten erlangen. 3, 335. — Fórt- [2e]. — Hêretc. [2c]. — Nāch-: Einem Etwas n. 23, 385, scheltend nachrufen. — Nīēder-, tr. [2e]: Einen n. W. 4, 29, durch Schelten erniedern etc. — Über-, tr. [2b]: Einen ü. [im Schelten überbieten, übertreffen]. Joh. 5, 3. — Ver- [2a]: Musik und Tanz kann ich nicht v. lassen. DTr. 1, 92. — Wég- [2e]. — Wī(ē)der-: Scheltworte erwidern. 1. 2, 23; 2, 199; 10, 49 etc. — Zer-: (veralt.) Einen z. [verlästern]. 3, 137; Sich z. mit Etwas [sich scheltend abarbeiten, aufreiben]. 8, 283a. — Zurück-:
1) wider-sch. — 2) [2c] tr.: durch Schelten zurücktreiben. 372.
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