scheidbar
Schēīdbar, a.:
was sich scheiden (s. d. und Zsstzg.) lässt: Sch–keit. Köhl. Vl; Un-sch–e Ehe etc.; (Un-)ent-sch–e Streitfragen etc.; Unter-sch. 39, 14 etc.; Un-unter-sch–e Masse. 2, 2, 662 etc.
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