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schatzen
Schátzen, tr.:
1) mit Schatz (3) belegen; Abgaben fordern und eintreiben, auch verallgemeint (s. brand-sch.) plündernd, raubend etc.: Alexis H. 1, 2, 365; Rückert Mak. 1, 39; 2, 219; Schlegel Sh. 8, 322; Die Biene, jede Blume sch–d | um ihre süße Kraft. 6, 336; V. Ländl. 2, 287 etc.
a) veralt. mit Uml. (s. schätzen 1b). 1. Macc. 3, 31; Gryphius Fr. 390; HSachs 1, 255a; Stumpf 548a; Wernicke R. 287 etc.; Ungeschätzt [unbesteuert]. Möser Ph. 1, 168 etc.; Welch eine Schätzerei und Schinderei! Luther 1, 297a.
b) Schatzung, f.; –en: das Sch. und nam.: das von dem Geschatzten zu Zahlende, die nach einer Tare aufgelegte Steuer etc.: Zur Regulierung der ordentlichen sowohl als der außerordentlichen Schatzung. W. Luc. 6, 408; Mit unerhörten Schatzungen beschweren. Sch. 893a etc.; übertr.: Wer ist von einer Schatzung ausgenommen, | die selber die Natur sich endlich aufgelegt? JBMichaelis 7.
2) veralt. statt schätzen. Luther 1, 32b etc.; Schatzung. Zschokke 8, 210.
Zsstzg. zu 1, z. B.: Áb-: Einem Etwas a., schatzend abnehmen. Rollenhagen Fr. 259 etc.; absch ätzen. Schöffer Liv. 416a.
Be-: oft statt des Grundw.: Das Volk mit Auflagen etc. b. Arndt B. 340; Jede Nothwendigkeit des Lebens schwer beschatzet. G. 30, 147 etc.; Beschätzen. Stumpf 740b; Beschatzung. V. 3, 173 etc.
Bránd-: Eine Stadt etc. b., ihr eine Schatzung auflegen mit der Drohung, im Fall der Nichtleistung zu brennen und zu sengen; danach übertr.: mit Gewalt Etwas von Einem erpressen; ihn beraubend, plündernd in Anspruch nehmen etc.: Einen um eine Summe b. JvMüller 24, 325; Als ich von Herrn Hs Witz gebrandschatzt wurde, auch über Edle zu lachen. Gutzkow B. XXXI; Verrina brandschatzt meine Freundschaft. Sch. 179b etc.; Brandschätzen. Weidner 60 etc.; Brandschatzungen. Sch. 994b; 972a etc. (auch Nothschatzung); Etwas er-b. Ranke Ref. 1, 301. Er-: Geld e., durch Schatzung erheben.
Ver-: versteuern; Schatzung von Etwas geben. Luther SW. 61, 120 und (nach den Zsstzg. von Schatz 3) z. B.: Verehr-, verschlagschatzen etc.