schaden
II. Schāden, intr. (haben):
zum Schaden gereichen; Schaden bringen, thun, verursachen, — vgl. Ggstz. nutzen, helfen —: Hilft es nicht, so schad’t’s doch nicht; Die Arznei schadet (dem Kranken) mehr als sie nutzt; Ein solcher giftiger Mensch schadet ihm [sich] selber. 6, 4; 19, 6; So sie etwas Tödtliches trinken, wird es ihnen nicht sch. 16, 15 etc.; Ein wenig Geiz schadet dem Weibe Nichts, so übel sie die Verschwendung kleidet. 19, 373; Mehr sch–d als wohlthätig. 33, 298; Die Rackerei mit schlechten Reitern schadet einem guten Pferd. R. 1, 323 etc. Dazu einige Fügungen mit nüanciertem Sinn:
a) Das schadet [oder thut, macht, s. d. 1e] Nichts, ist ohne hindernden Einfluß; Nehmen Sie’s! „Ich kann’s aber vor Neujahr nicht bezahlen.“ Schad’t Nichts etc. und fragend: Was schadet Das? —
b) Das schadet ihm nicht(s), kann ihm nicht sch., Ausruf bei einem Unfall, der Jemand nach dem Urtheil des Sprechenden mit Recht (durch sein Verschulden) trifft und worüber er kein Bedauern verdient, — eig. insofern der Unfall ihm als Lehre, — ihn zu bessern, sittlich zu fördern dienen kann; Ich gönn’ ihm kein Unglück, aber diese Demüthigung kann ihm nicht sch. etc. —
c) (niederd.) Was schadet [= fehlt, s. d. 7] dir? (vgl. Schade 2a), z. B.: Sie ist krank, da will ich einmal hinaufsehen, was ihr denn eig. schadet. RothE. 43; Was muß dem Menschen sch., daß er so ergrimmt ist? Ros. 42b; Baumg. 44b etc.
Zsstzg.: Be-: veralt. statt beschädigen (s. d.). Lanz Karl 261, — gw. nur in dem verneinten Partic.: Un- beschadet, präpositionsartig mit abhängigem (vor- oder nachstehndem) Genit. oder Dat.: Unbeschadet der Sache oder: der Sache unbeschadet = ohne daß die Sache oder die Rücksicht auf die Sache von hinderndem Einfluß ist, sein kann oder darunter leidet — s. [c], vgl. ungeachtet etc. —, z. B. mit Genit. (den Adelung als allein geltend hinstellt): Forster Ans. 1, 16; Die Quelle aller unserer Vergehungen, die dem Adam, des göttlichen Ebenbildes unbeschadet, ebensowohl anerschaffen war, als sie uns angeboren wird. L. 10, 15; Er könnte, unbeschadet seines Gewissens, noch eine Zeitlang zuwarten mit der Enthüllung. Möricke N. 14; Der Eidespflichten unbeschadet. Sch. 344b; Warum sollte Lucian, seiner Göttergespräche unbeschadet, nicht etc.? W. Luc. 5, 265 etc. — ferner mit Dat. — s. V. (Jen. Liter.-Zeit. 1804) 1, 190 —: Ich bin, dir unbeschadet, in Lottens Herzen. G. 14, 81; Das kann ich doch Alles thun, unbeschadet Berlichingen und unserer Verbindung. 9, 56; Es war nur Anwendung, dem ersten Sinne Salomons völlig unbeschadet. H. R. 7, 115; Allem Guten unbeschadet, — ist nicht dennoch der Methodismus eine arme Begeisterung? Ph. 10, 215; L. 10, 24; Mendelssohn Morg. 237; Unbeschadet andern Zwecken. Tieck DBl. 2, 300 etc. In andern Fällen unentschieden, ob Genit. oder Dat.: Unbeschadet der geheimen Sparbüchse (G. 14, 264); seiner erklärten Anhänglichkeit (Sch. 834b), der Person (1109a) etc. oder: Ihrer Glaubwürdigkeit (L. 10, 65); der Wahrheit (Mendelssohn Ph. 1, 97); Aspasiens Ehre (W. 32, 329), der deutschen Sprache (35, 86) unbeschadet etc., vgl. (ver- alt.): Mücken, so .. ohne einige Beschadung ihres vorigen Todes lebendig werden. Philander 3, 238 etc. —
Ent-: vereinzelt statt entschädigen (s. d.): Was .., | das mich um dich entschadet hält? H. 8, 383; E. [ersetzen] | sie dir Alle denn Cidli? 15, 234.
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