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sattsam
Sáttsam, a.:
1) genügend, hinreichend:
a) adv. (vgl. gnug 2): Könnten schon daraus s. ersehen, daß. Fichte 8, 10; Alle dazu bereits s–st vorgeschlagenen Mittel. Kapp Aufr. 6 etc.; S–lich | sein Herzbegehren stillen. Roberthin (Wackern. 2, 367⁰).
b) als Ew.: S–en Grund, s–e Ursache zu Etwas, einen s–en Vorrath von Etwas haben. Adelung. Dazu (selten): Die S–keit eines Beweises. Ders. 2) (veralt.) übersättigt. Logau (s. L. 5, 339); Die unzeitigen, s–en Klüglinge. Luther 6, 177b.