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Saß Säß
Sāß, f.; –en:
(von sitzen, wie Lage von liegen etc.) der Zustand des Wo-Sitzens und Weilens, Ruhens und der Ort desselben, z. B.: Wenn der Satan Einen einmal aus seiner S. und Lager hebet und bringet ihn ins Wälzen etc. Mathesius Lthr. 33b und noch nam.: weidm.: Der Hase drückt sich in seiner S. oder „Sasse“ (Adelung), vgl. schwzr. (s. Stalder 2, 301):
Sǟß, n., –es; –e:
Sitz, z. B.: Damit kam das alte Burg-S. in Abgang. Stumpf 378b etc., dann nam.: „Hauptsitz in den Alpen, d. h. wo das Obdach für Menschen und Vieh ist,“ so: Mai(en)-S. (in Bündten), die Voralpen, wohin die Kühe im Mai getrieben werden: Jetzt hebt sie brummend das Gefäß | und eilt hinaus ins Maien-S. Reithard 236, auch: Wo Früh- und Voralpen bezogen werden können (in Vorarlberg „Maiensässe“ genannt). Grube (Maje 1, 152); Diese Weiden („Matten, Maiensässen“). Tschudi Th. 17 (auch: Mai, Maienberg, Vorsaß, Vorsatz, s. Stalder 2, 193; 302 etc.) etc., ferner: In Chur erlaubt man den jungen Leuten beiderlei Geschlechts . . ., gemeinschaftlich s. g. Maiensässen zu unternehmen. So nennt man hier die Landpartien zu irgend einer Alpenwiese auf den benachbarten Bergen. Die Theilnehmer an einer solchen Maien-S. versammeln sich dazu früh Morgens. Kohl A. 2, 8 etc. und allgem. hochd.: Ge-:
1) Arsch (s. d., Anm.), z. B.: B. 159a; Droysen A. 3, 93; Fischart (Wackern. 3, 466¹³); Gleichsam mit dem G–e kokettiert. Heine Reis. 3, 350; Mir, mit Respekt zu melden, das G. verbrennen (s. d. 2c). Immermann M. 3, 250; Klinger F. 240; Luther SW. 64, 328; Das G. ist eine wesentliche menschliche Schönheit und es ist kindisch, zu lachen, wenn der reine Formsinn den schwellenden Pfirsich dieser großen Muskeln, die zugleich ein so bequem hingegossenes plastisches Sitzen möglich machen, bewundert. Vischer Ästh. 2, 161; V. Il. 5, 66 etc.
2) ferner auch sonst (im Allgm. vermieden wegen 1) = Sitz, z. B.: Tuch, welches zugleich über das G. des Stuhls herunterfällt. Winckelmann M. 1, 282b; 283a etc.; Doch ist sie [die Stadt] um des Bischofs G. willen nicht weniger bekannt. Kantzow 2, 464 (als Sitz, Residenz).