sagbar
Sāgbar, a.:
1) so beschaffen, daß es sich sagen (mit Worten ausdrücken) lässt, gw. nur verneint: Was ich gelitten, Das ist nicht — oder kaum — s. und häufiger: Nach un-s–en Leiden. 235); Je mehr und mehr ich erfüllt werde von dem unsäglichen [s. b] Zauber der bildenden Künste, desto mehr widersteht mir jener berühmte Satz Hegel’s, das Un-s–e sei auch immer das Unvernünftige. gR. 140; Auf ihnen liegt jener un-s–e Reiz, jenes mit Worten Unausdrückbare. BB. 243; Er hat mich un-s. geliebt. Hausbl. (56) 1, 130; War doch das Geheimste, Un-s–ste laut geworden. Char. 1, 13; Gewisse un-s–e und doch schwer zu verkennende Spuren einer ordnenden weiblichen Hand. Mus. 1, 45; Rep. 3, 74 etc. —
a) ähnlich: Mit unsaglicher Liebe. 90; Mit unsaglichen Abgöttereien. 8, 253b; Sph. 206; Malk. 1, 254 etc. —
b) (s. a) häufiger mit Uml.: Nach unsäglicher Müh. 1, 73; 500b; Unsägliche Geheimnisse. 10, 15; Weil ich dich lieb’ unsäglich. Reis. 1, 21; gR. 140; A. 2, 125; 3, 286 etc. —
2) zuw. in Zsstzg., entsprechend denen von sagen (s. d.), z. B.: Sie um ihre gerechten und un-ver-s–en Früchte zu betrügen. Denkw. 6, 565; Ein un-ver-s–es Recht. Tag. 4, 227.
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