Rüsseler
rüsselhaft
Rüsselicht
rüsselig
rüsseln
Rüssel~er, m., –s; uv.:
ein Wesen mit einem Rüssel (s. d. 2), so:
1) = Rüsselkäfer, z. B.: Ge- treide-R., Calandra granaria; Haselnuß-R., Balaninus nucum etc. —
2) von Säugeihieren: Bisam-R., die Gattung Myogale. 906; Rohr-R., Macroscelides. 908. —
~haft, ~icht, a.: rüsselartig: Die rüßlichte Schnauz’. Ov. 2, 78. —
~ig, a.: mit einem Rüssel versehn, in Zsstzg. wie: Dick-, lang-r. etc., ähnlich -gerüsselt. —
~n: 1) tr., im Partic.: mit einem Rüssel versehn, s. rüsselig. — 2) refl. (vralt.): den Rüssel aufwerfen: So mäulen und r. sie sich dagegen, als wären sie gewiß, daß es müsse Nichts sein. 8, 120b, sie eifern redend [mit Maul u. Rüssel] dagegen; Da die Kardinäle sich r. und brüsten mit dem Spruch etc. 36a. — Zsstzg.: Auf-r., tr.:
a) scherzh. statt auffressen. —
b) Den Abschlag des gedroschnen Getreides a. (s. aufreiben 7). 9, 582 etc., vergl. ruscheln (niederd. russeln). — Daß mein Tadelzahn nicht nagt und es zu be-r. wagt. 554, vergl. beschnarfeln.
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