Blutgerünste
blutrünstig
Blūtgerünste, n., –s; 0:
aus Wunden rinnendes Blut. 242a (s. Runs, Anm.). —
Blūtrünstig, a.: so geschlagen, verwundet, daß Blut rinnt, blutend: Einen b. schlagen. 4, 262; 3, 330 etc.; B. ist die Haut. 12; B–e Rosse. Garb. 137; Pol. 2, 54; SW. 5, 359 etc.; Bl. 1, 54; 3, 311; Die Hände b. von beständigem Anklammern. E. 1, 24; Klopffechter, welche sich .., wo nicht blutig, doch b. hieben. HambTh. 112 etc. Mundartl.: Erhob die Tyrannei ihr b–es [blutiges, blutbeflecktes] Schlangenhaupt. Mor. 1, 32 etc. und in der Form: Blutrüstig. 5, 271b; SW. 3á,13; 64, 357 etc.; 1, 218b; 1, 146 (vrsch. Reis. 266b, s. entrüsten 2); Blutrüst. Weltb. 129a;Chr. 436a u. a. m.
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