Rumpel
Rúmpel: 1) m., –s; uv.:
(schwzr.) Gepolter; Bankerott. — 2) f.; –n: (schles.) Art Flachsbreche mit ungetheilter Scheide. Dazu: Den Flachs r., ihn darauf brechen. Techn. 467. — 3) n., –s; 0: in Zsstzg.: Ge-:
1) das Rumpeln: Es ist ein G., als sei Einer die Treppe herabgestürzt. Verg. 50; Entstand ein entsetzliches G., als würde ein Armvoll Holz an die Thüre geworfen. Bild. 189; N. 5, 98 etc. —
2) (s. 1) etwas mit G. Zusammengestürztes oder übern Haufen Geworfnes, — nam. alte Geräthschaften der Rumpelkammer (s. d.), — gew. mit Uml.: Stuhl und Tisch .. fielen über mich her. .. Ich lag unter dem höllischen G. (1) eine gute Weile still. N. 13, 213; Das altehrwürdigst vom heiligen römischen Reich erübrigende G. StdZ. (1860) 140 etc.
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