ruhren
Rūhren, intr. (haben), tr.:
Nbnf. zu rühren (s. d.), z. B.: Die dritte Haut [der Weiber] ist die Menschenhaut; wer die|schlagend] trifft etc. .. Wer sie „ruret“, der hat gewonnen. 414; Nicht mit einem Buchstaben hätte er Das „geruret“ [berührt]. 8, 5b; [Die Schrift könnte| Nichts von seinen Ehren r. SW. 26, 5 etc., — heute gw. aber nur noch in techn. Anwend., s. Ruhr I 3 u. 4.
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