Ruhr
I. Rūhr, f.; –en; -:
1) Arzn.: Die R., dysenteria, ist eine über ein größeres Stück der Dickdarm-Schleimhaut ausgebreitete Entzündung. Die auffälligsten Symptome sind: häufiger und bald schmerzhaft werdender Drang zum Stuhlgang etc. Diagn. 530. So auch bei Thieren, s. Th. 2, 251 etc., — best. bez. als: Blut: oder rothe (s. d. 10) R., z. B.: 28, 8; Biogr. 4, 115; Reis. 259b, im Ggstz. zur sogen.: weißen R. = Diarrhöe (s. Anm.), ferner: Speise-R., wobei die Speisen fast unverdaut abgehn, Lyenteria, etc. Auch von einer sich in den Exkrementen zeigenden Bienenkrankheit: R. (Bienen-R.), s. 39 etc. Ferner: Harn-R., Diabetes. Diagn. 163, eine Zehrkrankheit, wobei durch den Urin aus dem Körper mehr als die ihm zugeführten Stoffe abgeführt werden und zwar nach dem Zuckergehalt des Harns: die Zucker-Harn- ruhr (D. mellitus) im Ggstz. zum D. insipidus etc. —
2) Schiff.: das Berühren des Grundes (s. raken und stranden 2): Deß wird uns bald ein böse R., | denn uns bricht Mastbaum etc. N. 108¹⁰⁴); Indem man diese Klippen zur Nacht auch durchs Loth, weil es zu R. bei denselben sehr tief, nicht kann wahrnehmen. Reis. 4a etc. (s. R.-Recht), so auch: Ein Narr versteht sich nicht auf Fuhr [Führung des Schiffs], | darum er oft nimmt ein Grund-R. N. 109²⁰; Am 14 Tag Junii ward der Birßig, so durch die Stadt läuft, so groß .. daß ein geladen Schiff am Fischmarkt .. ohne alle Grund-R. wohl gehen mocht. 716b etc., s. 3, 124. Ferner die Zsstzg. auch wie Grundsuppe (s. d.), eig. und übertr.: Die heutige Militia ist zu einer Grund-R. aller untüchtigen Schlingel . . worden. 730a. —
3) die letzte Bestellung des Ackers mit dem Pflug, — des Weinbergs mit der Hacke. Dazu: Die Brache und das Ruhren. Gart. 3, 27; Das dritte Pflügen zur Saat nennen wir rühren. Ländl. 3, 64; Die Winzer müssen den Boden, damit sich keine dichte Gras- und Unkrautnarbe bilde, im Sommer abermals graben oder, wie man hier [an der Mosel] sagt, rühren. 3, 251. Auch: Das Land blieb unbebaut und ungerührt. 66 2, 135c), s. I arten, brachen 2 etc. und Reinhacke. — 4) weidm.: ein Vogel, den man zum Anlocken sich flatternd rühren lässt, so = Vorlaß (s. d.) der Falkner; ferner = Ruhrvogel (s. d.) beim Vogelfang, dazu: Rühren, ruhren, röhren, rohren (s. d. II3) und Zsstzg. — 5) (veralt. und schwzr., s. 2, 290, masc.) ein Schlag, den man Einem versetzt; Hieb, Streich etc., eig. und übrtr.: Kein Volk hat so oft als die Deutschen dem röm. Reich ein R. geben. Chr. 120; Ob ihm wohl manch undankbarer Schüler viel harter Stöß und scharfe R–en geben. Lthr. 203a; Ihren Widerparten .. ein Schmitz oder R. geben. 125a etc.
Anm. Ahd. hruora (Bewegung), mhd. ruor zu rühren, ahd. hruoren, hrórjan, mhd. ruoren, rüeren (vgl. auch Runs, Anm.). Das fem. gilt in der ältern Spr. auch für die Zsstzg. Auf-R. (s. II), wofür jetzt (s. 5) das masc. durchgedrungen ist, vgl. auch das Genitiv-s: Blutgang der weißen oder „rottenrurß“ [rothen R.]. Th. 24.
Zsstzg.: Āūf- (s. II); Bienen- [1]; Blūt- [1 u. s. Runs, Anm.]; Gründ- [2]; Härn-, Spēise- [1] R.
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