rühmig
rühmisch
rühmlich
Rühmling
Rühm~ig, a.:
(veralt.) sich rühmend, in Zsstzg.: Eigen-r. 102b; 1, 696 etc. —
~isch, a.: (veralt.) prahlerisch etc. 2, 95³⁰), vgl.: Du sollst nicht rühmlich erscheinen vor dem König. 1, 483a = Prange nicht vor dem König. 25, 6. —
~lich, a.: 1) s. rühmisch. — 2) mit Ruhm genannt — oder: so genannt zu werden verdienend: R–e That, Verwaltung eines Amts, Erwähnung etc.; Ward auch der Töchter erwähnet | r. und r. des Manns. 5, 63; Jenen der ganzen Welt als heroisch-, patriotisch-r. geltenden Meuchelmord [Tell’s an Geßler]. 22, 368; Nur schien es seinem Stolz nicht r., | daß etc. F. 2, 331; Abgestammt .. | vom r–sten der hochberühmten Ahnen. Sh. 7, 59 etc.; Die alt-r–e Hansaburg. 3, 6; Im helden-r–en Gefecht. 170b; Zu jener hoch-r–en Zeit. Liederkr. 152; Jenem König, der un-r. | sich selbst verlässt. 452a. —
~ling, m., –(e)s; –e: Einer, der sich gern selbst rühmt, Prahler. 2, 61.
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