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rühmig rühmisch rühmlich Rühmling
Rühm~ig, a.:
(veralt.) sich rühmend, in Zsstzg.: Eigen-r. Garzoni 102b; Philander 1, 696 etc.
~isch, a.:
(veralt.) prahlerisch etc. HSachs (Wackern. 2, 95³⁰), vgl.: Du sollst nicht rühmlich erscheinen vor dem König. Luther 1, 483a = Prange nicht vor dem König. Spr. 25, 6.
~lich, a.:
1) s. rühmisch. 2) mit Ruhm genannt oder: so genannt zu werden verdienend: R–e That, Verwaltung eines Amts, Erwähnung etc.; Ward auch der Töchter erwähnet | r. und r. des Manns. G. 5, 63; Jenen der ganzen Welt als heroisch-, patriotisch-r. geltenden Meuchelmord [Tell’s an Geßler]. 22, 368; Nur schien es seinem Stolz nicht r., | daß etc. Ramler F. 2, 331; Abgestammt .. | vom r–sten der hochberühmten Ahnen. Schlegel Sh. 7, 59 etc.; Die alt-r–e Hansaburg. V. 3, 6; Im helden-r–en Gefecht. B. 170b; Zu jener hoch-r–en Zeit. Langbein Liederkr. 152; Jenem König, der un-r. | sich selbst verlässt. Sch. 452a.
~ling, m., –(e)s; –e:
Einer, der sich gern selbst rühmt, Prahler. Zinkgräf 2, 61.