Rufenheit
Rufer
rufig
Rūf~enheit, f.; in Zsstzg.:
(Un-)Be-R., s. berufen 8a; Ver-R., s. verrufen 3c. —
~er, m., –s; uv.: 1) Jemand, der — und insofern er ruft (weibl.: R–in), auch zuweilen von Personifik. etc.: „R., beginne das [Fehm-]Gericht!“ Erster Unterrichter tritt vor: Ich, R. rufe die Klage gegen den Missethäter. 34, 146; Du R. zwischen Rohr und Sträuchen [Kuckuck]. 3, 148; Der Wächter, der nächtliche R. Rom. 142; Tolle R–in. 8, 408; Wer die Gläubiger beisammen fordert, muß den R. [den sie Citierenden] bezahlen. Ph. 4, 216; Von Donnern scholl’s und bald von R–n: | Frank! 3, 186; Der R. im Streit. Jl. 5, 596; Od. 4, 307 etc. Zsstzg., s. die von rufen, ferner z. B.: Der Wein- und Bier-R. (60) 1, 152, ausrufend, wo und zu welchem Preise ein Bier oder Weinschank ist, s. Unw. Dokt. 619 etc.; Umarm’ ich ihn den Freiheits-R. Tönt, Posaunen der Engel des Throns, der Ernter am Tage | seines Lohnes, der Himmels-R. M. 12, 207; Des Unsterblichen Harfe, die Himmels-R–in tönt. 650; Mit Markt-R–n, welche jedes Neue mit .. Lob- und Preisformeln empfangen. 30, 301, vergl. Aus-R. (versch.: Marktschreier); „Stille! der Stunden-R.!“ Was rief er? „Zwölfe“. 13, 152; Der Todten-R–in Hall. Zelte, Posten, Wer-da-R. 1, 63 etc. —
2) Schiff.: Sprachrohr (s. d.). 573 (auch: Ruffer). —
3) Sprachl.: bei Einigen (z. B. 2, 82) statt Vokativ (s. d.). —
~ig, a.: s. Ruf, Anm.
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