rohr-rohr
Röhricht
Rohrig
II. Rōhr~, Rȫhr~icht, ~ig, a.:
1) mit Rohr od. mit Röhren versehen, z. B.: Ein rohriger Teich; Dickrohrig. A. 1, 46, dickes Rohr habend; Eine vielrohrige Pfeife. 31, 159; Die siebenröhrichte Pfeife. 3, 137; Der Syringe oder mehrröhrigen Flöte. Ländl. 2, 517 etc.; Der hohlröhrige Schuß und Fechser. 21, 76. — 2) rohr- oder röhren-förmig: Die mannshohe rohrige Frucht [das rohrartig dicke Getreide]. 3, 113 etc.; Röhricht, fistulosus, heißt der Stengel, wenn seine Glieder hohl sind; Röhrige Gebilde. Diagn. 65; Blume röhrig und dreitheilig. 3, 513; 636 u. o.
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