Faksimile 0779 | Seite 777
Faksimile 0779 | Seite 777
rohren
II. Rōhren, tr. und intr. (haben):
1) das Rohr mähen oder werben: Der Besitzer hat das Recht, den Teich oder: auf dem Teich zu r. 2) R., häufiger: be-r., mit Rohr bekleiden, versehn (vgl. beschilfen): Am berohrten Teich; Die Wände be-r., damit der Kalkbewurf hafte, z. B.: Der große Saal mußte erst jetzt berohrt werden, da er vordem bloß mit geweißtem Leimen bedeckt war. Merck’s Br. 1, 297, so auch: Aus-r., einen Raum innen be-r. etc.; Die Fässer in den Vitriolsiedereien be-r., mit Rohr bestecken, damit sich der Vitriol krystallisirend ansetze etc. 3) weidm.: R., röhren, ruhren (als Nbnf. zu rühren, s. d.) = läufern (s. d.), lebendige Vögel zum Locken brauchen und sie rührig und rege machen (s. Ruhr-Vogel, -Rohr etc.): Finken zum R. und Läufern. Döbel 2, 240a; Mit dem R. und der Bevogelung des platten Herds. 242b; Daß kein Ruhren oder Ruhrvogel helfen will. 241b; Ein Schweberohr, woran geblendete Vögel angemacht und die Zugvögel damit angerohret [angelockt] werden. 246a; Man kann auch an die Ente, so nahe der Hütte sitzt einen Ruhrfaden machen, daß, wenn die Lock-Enten gar zu stille säßen, selbige damit anzuröhren [anzuregen etc.] ist und sich beweget. 249a; Daß man die Ente anrohre, daß sie 98 beginnet zu schreien. 250b; Zum Anr u hren. 214b etc. 4) schreien (s. röhren 2b).