rohren
II. Rōhren, tr. und intr. (haben):
1) das Rohr mähen oder werben: Der Besitzer hat das Recht, den Teich — oder: auf dem Teich — zu r. — 2) R., häufiger: be-r., mit Rohr bekleiden, versehn (vgl. beschilfen): Am berohrten Teich; Die Wände be-r., damit der Kalkbewurf hafte, z. B.: Der große Saal mußte erst jetzt berohrt werden, da er vordem bloß mit geweißtem Leimen bedeckt war. Br. 1, 297, so auch: Aus-r., einen Raum innen be-r. etc.; Die Fässer in den Vitriolsiedereien be-r., mit Rohr bestecken, damit sich der Vitriol krystallisirend ansetze etc. — 3) weidm.: R., röhren, ruhren (als Nbnf. zu rühren, s. d.) = läufern (s. d.), lebendige Vögel zum Locken brauchen und sie rührig und rege machen (s. Ruhr-Vogel, -Rohr etc.): Finken zum R. und Läufern. 2, 240a; Mit dem R. und der Bevogelung des platten Herds. 242b; Daß kein Ruhren oder Ruhrvogel helfen will. 241b; Ein Schweberohr, woran geblendete Vögel angemacht und die Zugvögel damit angerohret [angelockt] werden. 246a; Man kann auch an die Ente, so nahe der Hütte sitzt einen Ruhrfaden machen, daß, wenn die Lock-Enten gar zu stille säßen, selbige damit anzuröhren [anzuregen etc.] ist und sich beweget. 249a; Daß man die Ente anrohre, daß sie 98 beginnet zu schreien. 250b; Zum Anr u hren. 214b etc. — 4) schreien (s. röhren 2b).
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