roden
II. Rōden, tr. und intr. (haben):
reuten (s. d. 1), urbar machen: Wo die Fremden deine Wälder r. H. 1, 1, 289; Hilf ihnen ausrotten und r. 290; Ein Wald gerodet. Bild. 1, 33; Seinen erst gerodeten Neubruch. 19, 98; Daß wir nun bald werden r., säen und ernten können, wo sonst Buchen und Eichen standen. R. 5, 53; KlSchr. 1, 56; Man rodet Wälder zu Äckern. 11, 38; Auf einem Stück mühsam gerodeten Wiesen- oder Ackerlandes. E. 233; Ph. 3, 280; Von allen Bergen | den alten Weinstock r. Laienbr. 517; Die r–de Axt. Bl. 1, 251; Pilg. 1, 196; Ein Thor, der die Hecke nicht rodet, um dem Fruchtbaum Luft zu machen. N. 1, 58 etc.; Nebenf.: raden. 1, 216; Bl. f. fr. Volksth. 4b etc., s. auch; an- rotten und (mundartl.): Der Rott = neu angelegter Weinberg. — Dazu: Die Stockscheit-Schläger oder Ro- der. 3, 41a; Die Pechmeister und deren Kienroder. 65a etc.; Rodungen und Trockenlegungen. Hausbl. (56) 1, 400; Urwald- Wildnis .., von spärlichen Rodungen unterbrochen. Pilg. 1, 189 etc.
Zsstzg. z. B.: Áb-: fertig roden: Eine schon im Herbst abgerodete und umgepflügte Waldstrecke. Auerbach D. 4, 39. —
Āūf-: rodend aufwühlen: Aufgerodete Beete. Hartmann Unst. 1, 221; Mit der Pflugschar | das Brachfeld auf-zu-r. Pet. 3. —
Āūs-: oft statt des Grundw., auch übrtr. (s. aus-reuten, -rotten): Daß ich lichten soll die Finsternis, a. die alte, schlimme Weise. Alexis H. 1, 1, 283; Die Bäume sammt dem Stock und der Wurzel ausgerodet. Döbel 3, 41b; Den ausgerodeten Kien. 65b etc.; Des Unkrauts träge Wildnis aus-zu-r. Geibel 213; Die Wurzeln des Buschwerks muß die Radehacke a. Gerstäcker Miss. 3, 120; G. 15, 25; Kürnberger Am. 509; Landw. Zeit. (55) 322a; 167a etc.; Hie und da einen wilden Schößling auszu-r. Lewald W. 2, 457; Land urbar gemacht, ausgerodet. JvMüller 1, 241; Schacht B. 3; Den Wald | mit weitverschlungnen Wurzeln aus-zu-r. Sch. 529a etc. — Daß die Kartoffeln als Hackfrüchte den Boden eine gute Ausrodung garantieren. Gutzkow R. 7, 97; Zur Ausrodung des Urwaldes. Lewald W. 3, 162 etc. —
Um-: rodend umgestalten: Den Wald um-r. Auerbach Barf. 34; König 15, 112 etc.; Den Grund neu zu bestellen und, wenn es sein muß, um-zu-r. Gervinus Lit. 5, 732.
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