Ringel
ringelicht
Ringelig
Ringel: 1) m. (n.), –s; uv. (–n); –chen, ein:
ein kleiner Ring (s. d. 3kk; 5 und Anm.), etwas Ringähnliches, sich rund Schlingendes, z. B. vom Haar etc.: Die sanffabwallenden R–n. 1, 111; 22, 344; 9, 248 etc., vgl.: Des dunklen Haares aufgelöste Flechten wallen in Wellen-R–n den Nacken hinab. Ausgw. 7, 83 etc.; Weil kraus wie Raben-R. | dein Haupthaar wallt. 3, 112, ferner: Im R. tanzend. N. 9; Tanzten R. nach des Windes Pfeifen. Somm. 2, 1 etc.; Der Schweif [des Drachen], in tausend R–n sich rollend. Dicht. 3, 101; Il. 22, 95 etc.; Dieser Vogel hat einen weißen R. um den Hals. 1, 52a etc. — 2) n., –s; uv.: in Zsstzg.: Ge-: eine Gesammtheit von Ringeln und: das Ringeln: Deines Haars | G. 2, 11; G. deiner Locken ist Ring der Ewigkeit. 19; 1, 8; Was als Faden gespannt war, | rankt im G. empor. Ov. 1, 214; Drachen in dunkelblauem G. Th. 24, 14. —
~icht, ~ig, a.: 1) sich ringelnd; ringelförmig: Mir wird r., schwindlig, drehend. — 2) in Zsstzg.: so und so beschaffne oder — so und so viel Ringel habend, und so nam. bei Drahtziehern: Ein-, zwei-r. etc., nach der Anzahl der zur Vergoldung genommnen Goldblätter.
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