riemen
Riemer
Riemerei
riemig
III. Rīēm~en: 1) tr.:
Etwas mit Riemen versehn, befestigen etc., nam. in Zsstzg.: An-r.; Be-r., z. B.: Dem Joch zur Beriemung etc., ferner z. B.: Einem das Loch ver-r. 1117b, vermachen, verpurren. — 2) intr. (haben) u. tr.: Schiff.: rudern (s. d., vgl.: Riem II 11 und riehen, rojen), z. B.: Durch Rudern, R., Stoßen, Schalten. 2, 139³¹) etc. —
~er, m., –s; uv.: 1) Riemenschneider, — ein Handwerker, der Lederriemen und Riemenwerk, nam. Pferdegeschirr macht (niederd. Riemker). Dazu: Weiß-R., Wasenmeister, der zugleich weiß Riemen zu Drischeln etc. verfertigt. —
2) Fische, in denen Fischriemen sind. —
~erēī, f.; 0: das Riemerhandwerk etc. —
~ig, a.: mit Riemen (1 und 11) versehn, z. B.: Drei-r–e [dreirudrige, s. d.] Schiffe.
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