Faksimile 0753 | Seite 751
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Richterei richterhast richterisch richterlich richtern Richterschaft Richterthum
Richter~ēī, f.; –en:
1) das Richtern (s. d.). Daumer H. 2, 223; Nur die unbefugte R. und Urtheilerei soll wegfallen. Fichte 8, 83 etc., und Zsstzg. z. B.: Vor der strengen Sitten- und Geschmacks-R. verstummen. Ense Denkw. 6, 394; Seine Kunst-R. L. 5, 358; Unter dem Namen der Kirchenzucht wurde das Leben der Christen einer Sitten-R. unterworfen. JvMüller 1, 473; Gartenl. 10,282b; Diese hochmüthige Splitter-R. bei eigner balkendicker Verstocktheit. Stahr Par. 2, 355 etc.
2) in Zsstzg.: Scharf-R., das Gewerbe (s. 1) und die Wohnung etc. des Scharfrichters (s. d. und die sinnverwandten Wörter), Schinderei: Ein Pferd zur Sch. zu führen. Ense Tag. 3, 342; „Was auch sollte sonst der Treffliche | vornehmen?“ ... Scharf-R. Platen 4, 96 etc.
~hast, a.:
in der Weise eines Richters (s. d. u. Zsstzg.): Eine nicht kunst-r–e, sondern scharf-r–e Kritik.
~isch, a.:
richterhaft, ritterlich, kritisch: Mit r. scharfem Kiel durchackert seine Lieder | Gargil. L. 1, 7 etc., vergl.: Richterlich ist eine nothwendige Eigenschaft des Richters: Die richterlichen Handlungen Gottes. ... R. ist ein Fehler an dem Richter, zeigt allzu große Strenge an etc. Beitr. z. d. Spr. 1, 173 (Ramler) und von Sachen: Des Engels .., der auf der Gnade Wink | die Sünden eines guten Sterblichen | aus jenem r–en Schuldbuch tilgt. Brorter- mann 191; Die r–e Brücke. Gellert 1, 150 [die die dar- über gehnden Lügner durch Beinbruch straft] etc. und Zsstzg.: Der kunst-r–e Quinktilian. H. Ph. 13, 39; Bin ich bei Mädchen launisch froh, | so sehn sie sitten-r. sträflich. G. 6, 60 etc.
~lich, a.:
richterhaft; von Richtern herrührend; in dessen Amt und Gewalt begründet etc.: R–e Würde, Gewalt, Thätigkeit, Entscheidung; Zur Zahlung einer Summe r. gezwungen. Nicolai 8, 142; Wo zwischen drei Göttinnen | dein r–er Spruch entschied. Sch. 221a; Gekommen war nunmehr der r–e [Entscheidungs-] Tag. W. 20, 23 etc. Zsstzg. s. die von Richter, z. B.: Buch-r–e Urtheile. Jahn M. XVII; Herrig 24, 433 etc.; Den drei-r–en [aus drei Richtern bestehnden] Senat des Kreisgerichts. Nat.-Zeit. 15, 230 etc.; Um meine hoch-r–e Gnade [als Kritiker] zu buhlen. CFBahrdt 2, 192 etc.; Die runzeligen Beisitzer des Höllengerichts, Minos, Äakus und Rhadamanthus in ihrem höllen-r–en Ornat. W. 13, 44 etc.; Kunst-r–er Ernst. Hamann 7, 120; Von jedem Schulfuchs . .. | kunst-r. sich meistern lassen. Sch. 26a etc.; Unter Jgnorierung des ober-r–en Spruchs. JWiggers Unt. 138 etc., vgl.: Erhalten Sie den „Merkur“ bei dem ober- streichs-r–en Ansehen. W. Merck. 2, 75, in dem Ansehn, das die Zeitschrift als oberster Gerichtshof durch das Streichen genießt etc.; Der schieds-r–e Ausspruch; Sitten-r–er Eifer. Ense Denkw. 5, 62; Börne 5, 274; Die sitten-r–e Miene. W. 23, 66 etc.
~n, intr. (haben) und tr.:
sich als Richter behaben, richten, kritisieren etc.: Die ihr heut noch hofft zu r. Droysen A. 2, 56; Jede lebendige Sprache bewegt sich in allgewaltiger Rege, aber Sprachlehren und Wörterbücher kommen dann auf dem gangbaren Pfade r–d hinterher. Jahn (Raumer Päd. 3, 1, 230) etc. Auch im Würfelspiel = kabbeln, s. d. 2b. Zsstzg. nam.: Kúnst-: kritisieren (eig. und übertr.), s. kunstrichten: Die Madame Lyk, über die wir den Vater so strenge haben k. hören. Engel 12, 43; Über Begebenheiten . . k. H. 9, 414; Musäus M. 5, 35; Ph. 3, 153; Den k–den Schwarm der neuerungsscheuen Grammatiker. V. Ländl. 2, 477; Über wenig Stellen im Shakespeare ist so viel kunstgerichtert .. worden. Sh. 3, 643 etc. und tr. auch: Be-k. L. 13, 600 (EASchmid). Schīēds-: den Schiedsrichter machen. Sítten-: Weil alte Buhlerinnen am strengsten über junge s. Splítter- etc.
~schaft, f.; –en:
1) die Gesammtheit der Richter, der Richterstand. 2) Richterthum.
~thum, n., –(e)s; 0:
das Richter-Sein: Dann ist’s vorbei mit seinem Schulzen, mit seinem R. Goldammer Lith. 285 etc.; Dieses alexandrinische Kunst-R. [der Schlegel]. Nat.–Zeit. 14, 367 etc.