Retter
Retterei
Rétter, m., –s; uv.:
1) rettende Pers. (weibl. R–in): 20, 22 etc.; Schnell verbindet ein Bedrängter sich | mit seinem R. 13, 318; Meiner R–in. 3; Des Vaterlandes R. 1a; Deine Götter, | des kranken Weltplans schlau erdachte R. 21a [durch die der Weltplan in seinem Bestand gesichert ist]; Die R–in habt ihr verbannt, nun rettet | euch selbst! 482b; 518a, b; 870a etc.; Ehren-; Lebens-; Seelen-; Staats-, Vaterlands-, Volks-R. etc. —
2) (s. 1) weidm.: „der Windhund, welcher die andern vom Reißen des Hasens abbeißt“. Br. 281; 2, 232, auch „Schirmer“. ebd.; Ritter. 1, 120a. —
~ēī, f.; –en: verächtl. statt Rettung, das Thun und Treiben eines vermeintlichen Retters, z. B.: Manteufel, dieser Vater der Oktroyierung und aller daraus folgenden R–en. . . Von jener Zeit ab stand so eigentlich unser ganzes Staatsrecht auf dem Boden der Rettungen. 8, 28; Weiß der Landrath des Kreises um diese anonyme Staats-R.? 10, 62; Die Seelen-R. des guten Gellert. 399 etc., vgl.: Zu Anfang der Hinkeldey-staatsretterlichen Kunst. Gef. 53 etc.; Ein solches Retterthum. 10, 15; 16; Staatsretterthum. 9, 270 etc.
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