Faksimile 0736 | Seite 734
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Relais Relation Relativ relegieren ~ief ~ieff Religion religios Religiosität igui~e
* Rel~ais (frz. relä), n., uv.; uv. (in Genit. und Mz. mit lautendem s):
1) Pserde etc., die in einer Zwischenstation zum Vorspannen bereit stehn, (s. unterlegen I 2; R.-Pferd etc.): Indem er Vorspann (s. d.) und R. auf morgen früh andringlich zusagte. G. 18, 210; Zwei hochbeinige Greife am Zaune haltend, eben als wenn er der Sonne R. gelegt hätte. 31, 387 etc. Übrtr. (s. 2; 3) z. B.: Beide Ritterschaften legten Komthureien und sozusagen R. für die Kreuzzüge an. Gutzkow R. 3, 44 etc.
2) (s. 1) weidm.: Reservehunde bei der Parforcejagd. Laube Br. 281.
3) (s. 1) Telegraph.: eine Vorrichtung, die den Zweck hat, den schwachen Strom einer langen Leitung Behufs hervorzubringender mechanischen Wirkungen durch einen kräftigen zu ersetzen. Karmarsch 1, 698; 695 etc.
~atiōn (lat.), f.; –en:
1) Bericht; Berichterstattung. 2) Bezug; Beziehung.
~ativ (–atīw):
1) a.: beziehlich, bezüglich (s. d., vgl. verhältnismäßig). 2) n., –(e)s; –e: Sprachl.: bezügliches Fürwort, auch in lat. Form R–um (Gen.: R–ums oder R–i; Mz.: R–a) oder Pronomen r–um.
~egīēren, tr.:
Einen von einer höhern und nam. von der Hoch-Schule verweisen, dazu: Die Relegation.
~iéf(f~iéf(f) (frz.), n., –s; –s, (–e):
1) ein auf einer Fläche erhaben hervortretendes Bildwerk, s. Bas-R.
2) (übrtr.) Das, wodurch Etwas gehoben wird, schärfer oder glänzender hervortritt (vgl. Folie): Einem Gegenstand, sich ein R. geben etc.
~igiōn (lat.), f.; –en; –s-:
1) (o. Mz.) der Sinn und das Gefühl für das Göttliche und Heilige und: dies selbst (vgl. Gottesthum), z. B.: Wer Wissenschaft und Kunst besitzt, | hat auch R.; | wer jene beiden nicht besitzt, | Der habe R. G. 3, 127; R. ist das als eine Lebensnothwendigkeit tiefempfundene Gefühl der Abhängigkeit. Gutzkow R. 7, 169; Ohne R., d. i. ohne innere Gewissenhaftigkeit und thätige Wahrheit. H. Ph. 10, 77; Da R., d. i. Treue und Glauben an göttliche und menschliche Verhältnisse das Band und Insiegel jeder Gesellschaft ist. 249; Niemand schaden, Allen Hilfe leisten, | Jedermann ein heiliger Altar sein, | ist R. Ders. (W. K. 1075); Welche R. [2] ich bekenne? Keine von allen, | die du mir nennst. Und warum keine? Aus R. Sch. 91b; Auch die schönen freien Regungen| der Gastlichkeit, der frommen Freundestreue | sind eine heil’ge R. dem Herzen. 386a; Das schöne Verhältnis, das unter uns ist, macht es mir zu einer gewissen R. [heiligen Pflicht], Ihre Sache hierin zu der meinigen zu machen. G. 2, 78 etc.
2) (s. 1) die Art u. Weise der Gott- (oder Götter-) Verehrung und der Inbegriff alles darauf Bezüglichen (vergl.: Gottes-Verehrung, -Dienst, -Lehre; Glaube 2a; Kultus etc.), z. B.: Die heidnischen R–en; Die christliche, jüdische, muhamedanische R.; Geoffenbarte R.; Jedes Volk hält seine R. für die wahre; Seine R. aufgeben, verleugnen; Die R. wechseln, ändern; Sich zur christlichen (zur katholischen) R. bekennen etc.; Welche ihre wohlhergebrachte R. verließen. 3. Macc. 2, 32; Vom Unterschied der R. 3, 6; L. Nath. 3, 7; Eine R. nicht der Unvernunft, sondern der Vernunft, nicht die blinden Glaubens, sondern der helläugigen freien Erkenntnis. Stahr Par. 2, 209 etc. und Zsstzg., z. B.: Erb-R. [ererbte, von den Voreltern überkommene]. V. Ant. 1, 195; Feuer-R. [der Feuer- anbeter]; Formel-R. [in Formelwesen bestehnd]. Waldau N. 1, 73; Das Vorbild der echten Gottes-R. H. R. 9, 285; Die Haupt-R–en mit ihren verschiedenen Sekten; Die Landes-R. [die in einem Land herrschende, im Ggstz. z. B. zu geduldeten, vergl.: Reichs-, Staats-, Volks-R.]; Herder legte den Sinn für National- R–en ab, er ergriff die Menschheits-R. [s. 1]. Gervinus Lit. 5, 326; Der Widerspruch der Priester-R. und der Volks-R. Sch. 1016b; In verschloßner | Kapelle seinen Gottesdienst zu halten | und öffentlich die Reichs-R. | zu ehren. 415b, s. o.: Landes-R.; Vernunft-R. [auf Vernunfterkenntnis beruhnd, nam. im Ggstz. der ge- offenbarten]. L. 13, 604; Mendelssohn Morg. 258 etc.
3) (ugw.) ein kirchl. Orden. Adelung, z. B.: Die R. von Malta [der Malteserorden]. Ders. 4) scherzh., burschik.: Geld. Volmann 392.
~igiōs, a.:
auf Religion bezüglich, dazu gehörig; den Religionssatzungen gemäß etc. (vgl. fromm): Bei allen Kanzelreden und sonstigen r–en Verhandlungen. G. 21, 72; Die seltsamsten r–en Zweifel. 95; Die r–en Gesinnungen. 146; Ein r–er Gesang. 24, 183; Mit r–em [heiligscheuem] Schweigen. W. 12, 149; Bei den r–en Feierlichkeiten des Dionysos. Luc. 4, 391; 5, 307 etc., häufiger (nach frz. Form): Über religiöse und sittliche Gegenstände. G. 21, 76; In seinem Sinne höchst religiös. 22, 211 etc. Dazu subst.: Ein R–er; Der, die R–e, Ordens-Person (Mönch, Nonne), auch: Die Religiö sen. Knebel 3, 115 etc. und (vgl. Bedienter, Anm.): Als R–e [statt: R–er] war er etc. H. Ph. 13, 66.
~igiositǟt, f.; 0:
das Religiös-Sein: Strenge (Danzel 7 etc.), fanatische (Gutzkow R. 6, 118) R.; R. ist Tiefe des Sinns und geht aus ihr hervor .., Religion [s. d. 1] deutet auf das übersinnliche höhere Leben. Fichte 8, 88.
~īgui~e, f.; –n:
ein Ggstd. der Erinnerung an eine verehrte Pers., von der er herstammt oder mit der er in innigerer Beziehung gewesen, z.B. von einer Haarlocke der Geliebten. G. 1, 39 etc., nam. aber in religiöser Beziehung, s. Heilthum.