reitbar
Rēītbar, a.:
was zu reiten (s. d. III) ist, geritten werden kann: R–e Rößlein. N. 2, 194, vgl.: Macht so ein Thier „rittig“. Z. 3, 348 [reitet es zu] etc. In Zsstzg. auch entsprechend reiten I; II: Alles Vorbereitbare vorbereiten etc.
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