regbar
Rēgbar, a.:
was geregt (s. d. und Zsstzg.), rege gemacht werden kann: Den Samen gestreut, den nur der lebhafte Geist, das r–e Gemüth zur Blüthe und Frucht reifen lässt. Ausgw. 7, 180, so von Zsstzg., nam.: Ein Mann von tiefem, leicht er-r–em Gefühl. Bl. 1, 315; Die französische Erregbarkeit. 313; Die Erregbarkeit der Leidenschaft durch bloße Selbstliebe. Anthr. 233, daneben: Die leicht erregliche Phantasie. Lit. 5, 684; Probl. 2, 63; Die Erreglichkeit. 14, 413) etc. und (vralt.): Bereglich = beweglich, regsam. Arg. 4, 276; 310; A. 2, 848: Bereglichkeit. 1, 202.
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